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Montabaur 9/18/81

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach vom 5.4.1981

Zuschußantrag des Kath. Pfarramtes Gackenbach- Kiichähr abschlägig beschieden

Dem Rat wurde ein Schreiben des Pfarramtes Gackenbach-Kirch­ähr zur Kenntnis gegeben. Diesem Schreiben war zu entnehmen, daß sich die Kosten zur Pflege des Kirchplatzes der Pfarrgemein- de gegenüber dem Vorjahr drastisch erhöhen. Insbesondere durch Neubepflanzung und Pflege des Baumbestandes werden voraus­sichtlich Kosten von 7.500 DM aufgebracht werden müssen.

Der Rat sprach sich dennoch gegen eine Bezuschussung aus, da seitens der Ortsgemeinde Horbach zur Zeit noch freiwillige Leistungen für die Unterhaltung des kircheneigenen Kapellen­grundstückes und der Kapelle erbracht werden.

Änderung der Hauptsatzung beschlossen

Bei der im Jahre 1979 verabschiedeten Hauptsatzung wurde auf eine Regelung, die eine Auszahlung von Sitzungsgeldern an Rats­mitgliedern vorsah, verzichtet. Die Entschädigung sollte in Form einer jährlich stattfindenden Gemeinschaftsveranstaltung erfolgen.

Der Rat sprach sich nunmehr dafür aus, gleich wie in den übrigen Ortsgemeinden an die Ratsmitglieder persönlich Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen des Rates und der Ausschüsse auszuzahlen . Die Höhe des Sitzungsgeldes wurde auf 15,-DM festgesetzt. Diese Regelung tritt rückwirkend ab 1.1.1981 in Kraft.

Gemeindeunterhaltungsarbeiten vergeben

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloß der Rat die Ver­gabe von Arbeiten zur Unterhaltung der gemeindlichen Anlagen.

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach am 23.April 1981 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1981 sowie Investitions Programm für die Jahre 1980 -1984 beschlossen

Imfassendster Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Rates im 23. April 1981 war die Beratung und Beschlußfassung über lie Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1981. lern Rat wurde hierzu ein von der Verbandsgemeindsverwaltung lontabaur erstellter Entwurf vorgelegt. Nach Abschluß der Bera­tungen wurde die Haushaltssatzung einstimmig verabschiedet, lie Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen:

ERWALTUNGSHAUSHALT Annahme 473.000,- DM

^sgabe 473.000,- DM

/ERMÖGENSHAUSHALT

Annahme

Ausgabe

322.000,- DM 322.000,- DM

>er Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 981 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt ^forderlich ist, wird auf 174.000,- DM festgesetzt.

/erpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt, lie Steuersätze für die Gemeindesteuern werden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert und wie folgt festgesetzt:

! GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

240 v.H.

GEWERBESTEUER

Nach Gewerbeertrag und Gewerbe­

kapital

280 v.H.

für jeden weiteren Hund , 72,- DM

Zu dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981 (die Ansätze des Haushaltsplanes sind die Grundlage für die Festsetzung der Beträge in der Haushaltssatzung) ist folgendes anzumerken:

Zunächst ist rückblickend auf das Haushaltsjahr 1980 festzu­stellen, daß die ursprünglich veranschlagte Kreditsumme von 284.450,- DM nicht in vollem Umfange beansprucht wurde.

Es ergab sich lediglich ein tatsächlicher Kreditbedarf von 92.000,- DM. Diese Einsparungen beruhen insbesondere darauf, daß

a) der Ausbau des Schaweges

b) der Ausbau der K 171

c) der Bau eines Weges zur Müllkippe nicht durchgeführt wurden.

Das Volumen des Haushaltsplanes 1981 beträgt 795.000,- DM.

Der Verwaltungshaushalt, der Vermögenshaushalt sowie der Finanzplan sind in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.

Als erwähnenswerte Ausgaben des'Verwaltungshaushaltes sind die als einmalig anzusehenden Sach- und Verfahrenskosten für das UmlegungsverfahrenKleines Hühfeld" von 5.000 DM und die Kosten für die Dorfchronik in Höhe von 25.000 DM zu nennen. Diese Beträge werden bei der Berechnung der freien Finanzspitze besonders berücksichtigt.

Als weiterer Schwerpunkt des Verwaltungshaushaltes ist auf die Entwicklung des Unterabschnittes 900 (Steuern und Umlagen) zu verweisen. Trotz der Steigerungen bei den Umlagen ist in die­sem Unterabschnitt ein höherer Überschuß als im Vorjahr zu er­warten, da auf der Einnahmenseite Mehreinnahmen bei der Einkommenssteuer und bei den Schlüsselzuweisungen gegenüber 1980 zu erwarten sind.

Als Zuführung zum Vermögenshaushalt können 48.000 DM ver­anschlagt werden. Abzüglich der Tilgungsleistungen von 2.600 DM und zuzüglich der als einmalig anzusehenden Umlegungsko­sten (5.000 DM) und Kosten der Dorfchrontk (die nicht durch Einnahmen aus dem Verkauf der Chronikbestände gedeckt sind - 16.000,- DM)errechnet sich für das Haushaltsjahr 1981 eine echte freie Finanzspitze von Ü 66.400,- DM.

Aufgrund des vom Ortsgemeinderat beschlossenen Investitions­programmes sind im Vermögenshaushalt Haushaltsmittel für die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen bereitgestellt:

1. Anschaffung von Büromöbeln für das Bürger­

meisteramt

1.000,-

DM

2. Renovierung des Bürgermeisteramtes

3. Erschließung der Außenanlage an der

18.000,-

DM

Turnhalle

4. Neugestaltung des Kinderspielplatzes

10.000,--

DM

Vorm Tor"

5. Grünordnungsmaßnahme entlang der

10.000,-

DM

K 171

20.000,-

DM

6. Anlage eines Wanderparkplatzes

7. Restzahlung an Beteiligte des Umlegungs­

6.000,--

DM

verfahrensKleines Hühfeld"

1.600,-

DM

8. Ausbau des Schaweges

15.000,--

DM

9. Ausbau der K 171

182.000,-

DM

10. Straßenbeleuchtung Schulstraße

10.000,-

DM

11. StraßenbeleuchtungKleines Hühfeld"

30.000,-

DM

12.Weg zur Müllkippe

15.000,-

DM

13. Tilgungsleistung

14. Zuführung zur Rücklage (als Planab­

2.60C,-

DM

rundung)

500,-

DM

te HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge- itieindegebietes gehalten werden: f ür den ersten Hund 36,- DM

i für den zweiten Hund 54,- DM

Die beabsichtigten Maßnahmen sollen wie folgt finanziert wer­den:

1. Zuweisung der Ortsgemeinde Gackenbach für die

Erschließung der Aueßenanlage /Turnhalle 5.000,- DM