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Montabaur 8 / 18/81 HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemÖ) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeinde­ordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI.

S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Än­derung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

IVIGV Eitelborn 1866

Die Chorprobe dieser Woche ist ausnahmsweise am kommenden Sonntag, dem 3. Mai 1981, 10.30 Uhr - nach dem Hochamt - im Vereinslokal ,Zur Sporkenburg".

Wegen unserer Auftritte am 10. und 17. Mai 1981 wird um vollzähligen Probebesuch gebeten.

Möhnenclub Eitelborn

Am Samstag, dem 30. Mai 1981. veranstaltet der Möhnenclub seinen diesjährigen Halbtagsausflug.

Diesmal fahren wir durch den Westerwald.

Abfahrt um 13.00 Uhr auf der Trift.

Anmeldung bitte bis 20. Mai 1981 bei Ulrike Brang, Tel. 8374.

KADENBACH:

Jahrgang 1951 Kadenbach

Am 8. Mai 1981 , 20.00 Uhr treffen wir uns zwecks Bespre­chung unseres diesjährigen Ausfluges in der Gastwirtschaft Zum Westerwald".

SIMMERN:

Freiwillige Feuerwehr Simmern

Am 30.4.1981 und 1. Mai 1981 findet in der Schutzhütte in Sim­mern ein Feuerwehrfest statt. Alle Bürger sind hierzu recht herz­lich eingeladen.

Musikverein 1930 Simmern e.V.

Für die geplante Fahrt nach Zell am See vom 5. - 8. Juni 1981 sind noch 6 Plätze frei. Interessenten aus dem Kreise der inaktiven Mitglieder können sich bei der nächsten Probe des Blasorchesters im Mehrzweckraum melden. Bei mehr als 6 Anmeldungen muß das Los entscheiden.

Der Unkostenbeitrag für die Fahrt beträgt 170,- DM.

Der bisherige Preis von ca. 130,- DM , mußte um 40,-DM erhöht werden.

1 .

BUCHFINKENLAND

HORBACH Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Ortsgemeinde Horbach zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschlie­ßungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 22. April 1981 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12. 1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8

des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fas­sung vom 2. September 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10), zu­letzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom 14. April 1981 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 22.8.1978 wird wie folgt geändert:

§ 6 Abs. 2 wird um die nachstehenden Sätze 3, 4 und 5 ergänzt:

"Sofern für Gebiete, die durch einzelne Ausbaumaßnahmen erschlossen werden, eine unterschiedliche bauliche oder sonsti­ge Nutzung zulässig ist, wird der beitragsfähige Aufwand ab­weichend von Satz 1 nach den Geschoßflächen verteilt.

Für die Ermittlung der Geschoßflächen gilt § 7 Abs. 3. Bei Grundstücken in Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach Abs. 1 ermittelte Geschoßfläche mit 140 v.H. angesetzt, das gleiche gilt für überwiegend gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten."

§ 2

Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 1.1.1975 in Kraft.

Horbach, 22. April 1981

Ortsgemeinde Horbach (S.) Meuer, Ortsbürgermeister

GENEHMIGT:

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gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland- Pfalz

Montabaur, den 14. April 1981

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Siegel Im Aufträge: Schmidt, Oberamtsrat

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HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeinde­ordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Än­derung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

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Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach findet am Donnerstag, dem 7. Mai 1981,um 20.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.

TAGESORDNUNG

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Orts­gemeinderates vom 23.4.1981

2. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung zum Schutz des Ortsbildes.

3. Verschiedenes

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II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe des Auftra­ges zur Drucklegung der Chronik der Ortsgemeinde Horbach

2. Verschiedenes 5431 Horbach, 27.4.81 Meuer, Ortsbürgermeister

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