Montabaur 8 / 18/81 HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemÖ) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI.
S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
IVIGV Eitelborn 1866
Die Chorprobe dieser Woche ist ausnahmsweise am kommenden Sonntag, dem 3. Mai 1981, 10.30 Uhr - nach dem Hochamt - im Vereinslokal ,Zur Sporkenburg".
Wegen unserer Auftritte am 10. und 17. Mai 1981 wird um vollzähligen Probebesuch gebeten.
Möhnenclub Eitelborn
Am Samstag, dem 30. Mai 1981. veranstaltet der Möhnenclub seinen diesjährigen Halbtagsausflug.
Diesmal fahren wir durch den Westerwald.
Abfahrt um 13.00 Uhr auf der Trift.
Anmeldung bitte bis 20. Mai 1981 bei Ulrike Brang, Tel. 8374.
KADENBACH:
Jahrgang 1951 Kadenbach
Am 8. Mai 1981 , 20.00 Uhr treffen wir uns zwecks Besprechung unseres diesjährigen Ausfluges in der Gastwirtschaft „Zum Westerwald".
SIMMERN:
Freiwillige Feuerwehr Simmern
Am 30.4.1981 und 1. Mai 1981 findet in der Schutzhütte in Simmern ein Feuerwehrfest statt. Alle Bürger sind hierzu recht herzlich eingeladen.
Musikverein 1930 Simmern e.V.
Für die geplante Fahrt nach Zell am See vom 5. - 8. Juni 1981 sind noch 6 Plätze frei. Interessenten aus dem Kreise der inaktiven Mitglieder können sich bei der nächsten Probe des Blasorchesters im Mehrzweckraum melden. Bei mehr als 6 Anmeldungen muß das Los entscheiden.
Der Unkostenbeitrag für die Fahrt beträgt 170,- DM.
Der bisherige Preis von ca. 130,- DM , mußte um 40,-DM erhöht werden.
1 .
BUCHFINKENLAND
HORBACH Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Ortsgemeinde Horbach zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 22. April 1981 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12. 1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8
des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. September 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom 14. April 1981 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 22.8.1978 wird wie folgt geändert:
§ 6 Abs. 2 wird um die nachstehenden Sätze 3, 4 und 5 ergänzt:
"Sofern für Gebiete, die durch einzelne Ausbaumaßnahmen erschlossen werden, eine unterschiedliche bauliche oder sonstige Nutzung zulässig ist, wird der beitragsfähige Aufwand abweichend von Satz 1 nach den Geschoßflächen verteilt.
Für die Ermittlung der Geschoßflächen gilt § 7 Abs. 3. Bei Grundstücken in Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach Abs. 1 ermittelte Geschoßfläche mit 140 v.H. angesetzt, das gleiche gilt für überwiegend gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten."
§ 2
Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 1.1.1975 in Kraft.
Horbach, 22. April 1981
Ortsgemeinde Horbach (S.) Meuer, Ortsbürgermeister
GENEHMIGT:
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gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland- Pfalz
Montabaur, den 14. April 1981
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Siegel Im Aufträge: Schmidt, Oberamtsrat
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HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
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Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach findet am Donnerstag, dem 7. Mai 1981,um 20.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
TAGESORDNUNG
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 23.4.1981
2. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung zum Schutz des Ortsbildes.
3. Verschiedenes
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II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe des Auftrages zur Drucklegung der Chronik der Ortsgemeinde Horbach
2. Verschiedenes 5431 Horbach, 27.4.81 Meuer, Ortsbürgermeister
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