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Montabaur 7 / 18/81

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Beitragen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 25.8.1978 wird wie folgt geändert:

§ 6 Abs. 2 wird um die nachstehenden Satze 3, 4 und 5 ergänzt:

"Sofern für Gebiete, die durch einzelne Ausbaumaßnahmen erschlossen werden, eine unterschiedliche bauliche oder sonsti­ge Nutzung zulässig ist, wird der beitragsfähige Aufwand ab­weichend von Satz 1 nach den Geschoßflächen verteilt.

Für die Ermittlung der Geschoßflächen gilt § 7 Abs. 3. Bei Grundstücken in Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach Abs. 1 ermittelte Geschoßfläche mit 140 v.H. angesetzt, das gleiche gilt für überwiegend gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten."

§ 2

Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 28.8.1976 in Kraft.

Ruppach-Goldhausen, 22. April 1981

Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen (S.) Ferdinand, Ortsbürgermeister

GENEHMIGT:

gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland- Pfalz

Montabaur, den 14. April 1981

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Siegel Im Aufträge: Schmidt, Oberamtsrat

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün- den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeinde­ordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI.

S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Än­derung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

Bürgerinformation

Erschließung des Gewerbegebietes"

Die Errichtung einer Trafostation im Gewerbegebiet wurde in­zwischen genehmigt (Baugenehmigung erteilt),

Nach Aussage der KEVAG wird diese kurzfristig errichtet.

Durch diese Maßnahme ist alsdann eine Versorgung des Ge­werbegebietes mit Strom gewährleistet.

Bisherige evtl. Lärmbelästigungen durch das Laufen der Motore von Stromaggregaten werden dadurch unterbunden.

Ein weiterer Versorgungsträger, die Gasversorgung Westerwald, hat gleichfalls zugesagt, das Gewerbegebiet kurzfristig mit Gas zu versorgen, d.h. die erforderlichen Versorgungsleitungen sollen verlegt werden.

Ebenfalls im Zusammenhang mit dem Ausbau des Gewerbege­bietes stehen Entscheidungen des Gemeinderates in der nächsten Ratssitzung.

Hier soll u.a. über die Errichtung einer Baustraße sowie über die Ansiedlung eines weiteren Gewerbebetriebes im Gewerbegebiet beschlossen werden.

Pfarrgemeinde Ruppach-Goldhausen - Sozialausschuß-

Am Dienstag, dem 5.5.81,findet für die Senioren die Fahrt zum Kloster derArmen Dienstmägde Jesu Christi" in Dernbach statt. Die Abfahrt ist um 14.00 Uhr. Treffpunkt vor der Kirche oder vor der Bergmannsklause.

AUGST

Schulreifetest in der Augst-Schule Neuhäusel

Am Dienstag, dem 5. Mai 1981, um 11.00 Uhr findet in der Augst-Schule der Schulreifetest 1981 für die Schulneulinge von Eitelborn und Neuhäuel statt.

Wir bitten die Eltern, ihren Kindern einen roten Filzstift mit­zugeben.

Junge Union Augst

Such- und Orientierungsfahrt durch den Westerwald Die JU-Augst veranstaltet am 9. Mai 1981 eine Such- und Orien­tierungsfahrt. Der Start erfolgt von 13.00 bis 14.00 Uhr an der Kreissparkasse in Neuhäusel und endet gegen 18.00 Uhr an der Waldhütte in Simmern. Anmeldungen werden am Start entgegengenommen,

Startgebühr 10,- DM pro Team.

Die Siegerehrung findet im Rahmen eines anschließenden Hütten­festes statt.

EITELBORN Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Ortsgemeinde Eitelborn zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschlie­ßungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 22. April 1981 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419 BS 2020-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12. 1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fas­sung vom 2. September 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10), zu­letzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom 14. April 1981 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 7.8.1978 wird wie folgt geändert:

§ 6 Abs. 2 wird um die nachstehenden Sätze 3, 4 und 5 ergänzt:

"Sofern für Gebiete, die durch einzelne Ausbaumaßnahmen erschlossen werden, eine unterschiedliche bauliche oder sonsti­ge Nutzung zulässig ist, wird der beitragsfähige Aufwand ab­weichend von Satz 1 nach den Geschoßflächen verteilt.

Für die Ermittlung der Geschoßflächen gilt § 7 Abs. 3. Bei Grundstücken in Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach Abs. 1 ermittelte Geschoßfläche mit 140 v.H. angesetzt, das gleiche gilt für überwiegend gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten."

§2

Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 1.1.1976 in Kraft.

Eitelborn, 22. April 1981

Ortsgemeinde Eitelborn (S.) Hümmerich, Ortsbürgermeister

GENEHMIGT:

gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland- Pfalz

Montabaur, den 14. April 1981

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Siegel Im Aufträge: Schmidt, Oberamtsrat