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Montabaur 6 / 18/81

Rückfragen bitte an: Kath.Pfarramt, Montabaur, Tel.3366 oder an Frau Elfriede Koob, Montabaur, Eifelstr. 2, Tel.3675

Informationen der Pfarrvikarie Horressen-Elgendorf

Nach der Altenmesse am Mittwoch, dem. 6.5.81, um 15.00 Uhr in Eigendorf sind alle zum Kaffee und gemütlichem Beisammen­sein in die Gaststätte Herborn eingeladen.

Die Senioren von Horressen fahren mit dem Bus nach Eigendorf. Abfahrt um 14.30 Uhr an der Kirche in Horressen.

Am 13. Mai 1981 sind alte Frauen und Männer von Eigendorf herzlich zu einer Fahrt nach Sinn/Oberlahntal eingeladen. Dort besichtigen wir eine Glockengießerei. Abfahrt 13.00 Uhr. Anmeldng bei Leni Schäfer ist unbedingt erforderlich.

Junge Union veranstaltet Studienfahrt nach Berlin

Vom 9. - 15 . August 1981 veranstaltet der JU-Landesverband Rheinland-Pfalz eine 7-tägige Studienfahrt nach Berlin. In dem vielseitigen Programm sind vorgesehen: Stadtrundfahrt, Infor­mationsgespräche, Referate, ein ganztägiger Besuch in Ost-Berlin sowie Dampferfahrt auf dem Wannsee-Havel.

Interessenten dieser Fahrt - auch Nichtmitglieder der jungen Union können teilnehmen, werden gebeten, sich umgehend mit der CDU-Kreisgeschäftsstelle Koblenzer Straße 48, 5430 Mon­tabaur, Tel.Nr. 02602/2030 in Verbindung zu setzen.

Mütterberatung

Am Dienstag, dem 5.5.81 findet um 14 Uhr die nächste Mütter­beratung im Gesundheitsamt Montabaur statt.

AHRBACHGEMEINDEN

BODEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am Donnerstag, 7. Mai 1981, 20.00 Uhr in der Schule statt.

TAGESORDNUNG:

NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über Auftragsvergaben

2. Personalangelegenheiten

3. Verschiedenes 5431 Boden, 24.4.81 Eulberg, Ortsbürgermeister

HEILIGENR0TH Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Ortsgemeinde Heiligenroth zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 22. April 1981 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419,

BS 2020-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12. 1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fas­sung vom 2. September 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10), zu­letzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom 14. April 1981 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 7.9.1979 wird wie folgt geändert:

§ 6 Abs. 2 wird um die nachstehenden Sätze 3, 4 und 5 ergänzt 1

"Sofern für Gebiete, die durch einzelne Ausbaumaßnahmen erschlossen werden, eine unterschiedliche bauliche oder sonsti­ge Nutzung zulässig ist, wird der beitragsfähige Aufwand ab­weichend von Satz 1 nach den Geschoßflächen verteilt.

Für die Ermittlung der Geschoßflächen gilt § 7 Abs. 3. Bei Grundstücken in Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach Abs. 1 ermittelte Geschoßfläche mit 140 v.H. angesetzt, das gleiche gilt für überwiegend gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten."

§ 2

Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 11.7.1968 in Kraft.

Heiligenroth, 22. April 1981

Ortsgemeinde Heiligenroth (S.) Manns, Ortsbürgermeister

GENEHMIGT:

gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland- Pfalz

Montabaur, den 14. April 1981

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Siegel Im Aufträge: Schmidt, Oberamtsrat

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über H

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und I

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des n

Gemeinderates (§ 34 GemO) |

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach | dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich- | nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün- 1 den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Monta | baur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeinde- | Ordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. I S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur An- H derung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom S 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770). |

Waldfest des TuS AhrbachAlte Herren" Heiligenroth 1. Mai 1981

Nun schon traditionsgemäß führen die Alten Herren Heiligen­roth am Freitag, dem 1. Mai 1981, ihr Waldfest durch.

An der Grillhütte am Wald geht es schon vormittags los.

Alle sind herzlich eingeladen.

Ihre Küche können Sie beruhigt kalt lassen.

Wir sorgen für Ihr Wohl in jeder Beziehung.

Sollten Sie eine Wanderung machen und unser Waldfest als Anlaufpunkt nützen, sind Sie gerne gesehen.

Freiw. Feuerwehr Heiligenroth

Am 17. Mai 1981 veranstaltet die Feuerwehr ihren traditionellen Wandertag. Um 10 Uhr ist Abmarsch von der Vogelsanghalle.

Alle Mitglieder mit Familienangehörigen sind zu diesem Wan­dertag herzlich eingeladen. Das Abendessen und der Abschluß sind wieder an der Grillhütte Heiligenroth.

Diese Mitteilung gilt als persönliche Einladung.

RUPPACH-GOLDHAUSEN Öffcntl.Bekanntmachung Satzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 22. April 1981 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419,

BS 2020-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12. 1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fas­sung vom 2. September 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10), zu­letzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom 14. April 1981 hiermit bekanntgemacht wird: