Montabaur 11 / 18 / 81
Ordnung von Rheinland Pralz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI.
S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
Freiwillige Feuerwehr Girod/Kleinholbach
In der Woche nach dem 1. Mai 1981 wird das Geld für die Ausflugsfahrt ins Berchtesgadener Land durch die Mitglieder kassiert.
GROSSHOLBACH:
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 21. April 1981
Nachtragspläne zum Hauungs-und Kulturplan 1981 genehmigt
Zu Beginn der Sitzung wurden dem Rat Nachtragspläne zum Hauungs- und Kulturplan 1981 zur Genehmigung vorgelegt.
Diese Pläne beinhalteten Kosten über die Aufforstung der Windwurffläche und der Wipfelköpfung in Abteilung 1a in Höhe von insgesamt 5.805,- DM . Die Deckung dieser Mehrausgaben soll zum einen durch einen erwarteten Zuschuß des Landes von 300,- DM und im übrigen aus Mehreinnahmen durch Holzverkauf (5.500,- DM) erfolgen.
Die v.g. Ausgaben werden erforderlich, da die Windwurffläche in Abteilung 1a aufgeforstet werden soll und zudem zur Sicherung des Bestandes für 100 lfdm eine Wipfelköpfung erforderlich wird.
Nachtragsplan zum Fällungsplan 1981 genehmigt
Dem ersten Nachtragsplan zum Fällungsplan 1981, der die restliche Räumung einer windwurfgeschädigten Fläche mit Einnahmen von 13.225,- DM und Ausgaben von insgesamt 9.816,- DM vorsieht, wurde zugestimmt.
Haushaltsrechnung 1979 beschlossen und Entlastung für das Haushaltsjahr 1979 erteilt
Der Ortsgemeinderat beschloß die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1979 aufgestellte Jahresrechnung. Gleichzeitig wurde beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1979 die Entlastung zu erteilen.
Dieser Beschlußfassung war eine Überprüfung der Rechnungsbelege des Haushaltsjahres 1979 vorangegangen.
Anschaffung von verschiedenen Geräten für die Gemeinde beschlossen
Um die in der Gemeinde anfallenden Arbeiten ordnungsgemäß ausführen zu können, beschloß der Ortsgemeinderat die Anschaffung folgender Geräte:
1. ein Schneeräumschild
2. Schneeketten
3. Unkrautspritze
4. motorisierts Hecken- und Stangenschere
Begrünungsmaßnahmen für den Bereich der oberen Ortslage beschlossen
Einstimmig beschloß der Rat, eine Teilbegrünung im oberen Bereich der Ortslage in Auftrag zu geben.
GR0SSH0LBACH/GIR00:
Alte Herren
Wie schon in den vergangenen Jahren, veranstalten wir wieder unsere schon traditionelle Maiwanderung am 1. Mai mit anschl. Eintopfessen.
Die Wanderung beginnt um 10.15 Uhr am Sportplatz in Großholbach und endet nach einem Rundgang durch den Naturpark Nassau an gleicher Stelle. Hier kann ab ca. 12.00 Uhr eine kräftige Erbsensuppe mit Würstchen zu einem günstigen Preis eingenommen werden.
Alle unsere aktiven sowie inaktiven Mitglieder mit ihren Frauen und Kindern essen an diesem Tag selbstverständlich wieder kostenlos.
Auch für durstige Kehlen ist bestens gesorgt.
Am Nachmittag um 14.30 Uhr ist für alle anwesenden Kinder eine Kinderbelustigung vorgesehen.
Zu dieser Veranstaltung laden wir die gesamte Bevölkerung recht herzlich ein.
Anläßlich dieser Veranstaltung treffen wir uns am Donnerstag, dem 30.4.1981 ab 18.30 Uhr am Sportplatz. Bitte Arbeitsgeräte mitbringen
Unser Freundschaftsspiel am 2.5.81 gegen unsere Sportkameraden aus Altenkirchen, findet wegen der Übertragung des DFB Pokalspiels bereits um 14.30 Uhr auf dem Sportplatz in Großholbach statt.
GR0SSH0LBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Großholbach zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 22. April 1981 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419,
BS 2020-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.
1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. September 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom 14. April 1981 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträgel vom 3.8.1978 wird wie folgt geändert:
§ 6 Abs. 2 wird um die nachstehenden Sätze 3, 4 und 5 ergänzt:
"Sofern für Gebiete, die durch einzelne Ausbaumaßnahmen erschlossen werden, eine unterschiedliche bauliche oder sonstige Nutzung zulässig ist, wird der beitragsfähige Aufwand abweichend von Satz 1 nach den Geschoßflächen verteilt.
Für die Ermittlung der Geschoßflächen gilt § 7 Abs. 3. Bei Grundstücken in Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach Abs. 1 ermittelte Geschoßfläche mit 140 v.H. angesetzt, das gleiche gilt für überwiegend gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten."
§2
Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 1.1.1971 in Kraft.
Großholbach, 22. April 1981
Ortsgemeinde Großholbach (S.) Metternich, Ortsbürgermeister GENEHMIGT:
gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland- Pfalz
Montabaur, den 14. April 1981
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Siegel Im Aufträge: Schmidt, Oberamtsrat
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeinde

