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Montabaur 11 / 18 / 81

Ordnung von Rheinland Pralz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI.

S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Än­derung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

Freiwillige Feuerwehr Girod/Kleinholbach

In der Woche nach dem 1. Mai 1981 wird das Geld für die Aus­flugsfahrt ins Berchtesgadener Land durch die Mitglieder kassiert.

GROSSHOLBACH:

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 21. April 1981

Nachtragspläne zum Hauungs-und Kulturplan 1981 genehmigt

Zu Beginn der Sitzung wurden dem Rat Nachtragspläne zum Hauungs- und Kulturplan 1981 zur Genehmigung vorgelegt.

Diese Pläne beinhalteten Kosten über die Aufforstung der Wind­wurffläche und der Wipfelköpfung in Abteilung 1a in Höhe von insgesamt 5.805,- DM . Die Deckung dieser Mehrausgaben soll zum einen durch einen erwarteten Zuschuß des Landes von 300,- DM und im übrigen aus Mehreinnahmen durch Holz­verkauf (5.500,- DM) erfolgen.

Die v.g. Ausgaben werden erforderlich, da die Windwurffläche in Abteilung 1a aufgeforstet werden soll und zudem zur Sicherung des Bestandes für 100 lfdm eine Wipfelköpfung erforderlich wird.

Nachtragsplan zum Fällungsplan 1981 genehmigt

Dem ersten Nachtragsplan zum Fällungsplan 1981, der die restliche Räumung einer windwurfgeschädigten Fläche mit Ein­nahmen von 13.225,- DM und Ausgaben von insgesamt 9.816,- DM vorsieht, wurde zugestimmt.

Haushaltsrechnung 1979 beschlossen und Entlastung für das Haushaltsjahr 1979 erteilt

Der Ortsgemeinderat beschloß die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1979 aufgestellte Jahresrechnung. Gleichzeitig wurde beschlossen, dem Orts­bürgermeister, den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1979 die Entlastung zu erteilen.

Dieser Beschlußfassung war eine Überprüfung der Rechnungs­belege des Haushaltsjahres 1979 vorangegangen.

Anschaffung von verschiedenen Geräten für die Gemeinde beschlossen

Um die in der Gemeinde anfallenden Arbeiten ordnungsgemäß ausführen zu können, beschloß der Ortsgemeinderat die An­schaffung folgender Geräte:

1. ein Schneeräumschild

2. Schneeketten

3. Unkrautspritze

4. motorisierts Hecken- und Stangenschere

Begrünungsmaßnahmen für den Bereich der oberen Ortslage beschlossen

Einstimmig beschloß der Rat, eine Teilbegrünung im oberen Bereich der Ortslage in Auftrag zu geben.

GR0SSH0LBACH/GIR00:

Alte Herren

Wie schon in den vergangenen Jahren, veranstalten wir wieder unsere schon traditionelle Maiwanderung am 1. Mai mit anschl. Eintopfessen.

Die Wanderung beginnt um 10.15 Uhr am Sportplatz in Großhol­bach und endet nach einem Rundgang durch den Naturpark Nassau an gleicher Stelle. Hier kann ab ca. 12.00 Uhr eine kräf­tige Erbsensuppe mit Würstchen zu einem günstigen Preis einge­nommen werden.

Alle unsere aktiven sowie inaktiven Mitglieder mit ihren Frauen und Kindern essen an diesem Tag selbstverständlich wieder ko­stenlos.

Auch für durstige Kehlen ist bestens gesorgt.

Am Nachmittag um 14.30 Uhr ist für alle anwesenden Kinder eine Kinderbelustigung vorgesehen.

Zu dieser Veranstaltung laden wir die gesamte Bevölkerung recht herzlich ein.

Anläßlich dieser Veranstaltung treffen wir uns am Donnerstag, dem 30.4.1981 ab 18.30 Uhr am Sportplatz. Bitte Arbeitsgeräte mitbringen

Unser Freundschaftsspiel am 2.5.81 gegen unsere Sportkameraden aus Altenkirchen, findet wegen der Übertragung des DFB Pokal­spiels bereits um 14.30 Uhr auf dem Sportplatz in Großholbach statt.

GR0SSH0LBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Großholbach zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 22. April 1981 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419,

BS 2020-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.

1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fas­sung vom 2. September 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10), zu­letzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom 14. April 1981 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträgel vom 3.8.1978 wird wie folgt geändert:

§ 6 Abs. 2 wird um die nachstehenden Sätze 3, 4 und 5 ergänzt:

"Sofern für Gebiete, die durch einzelne Ausbaumaßnahmen erschlossen werden, eine unterschiedliche bauliche oder sonsti­ge Nutzung zulässig ist, wird der beitragsfähige Aufwand ab­weichend von Satz 1 nach den Geschoßflächen verteilt.

Für die Ermittlung der Geschoßflächen gilt § 7 Abs. 3. Bei Grundstücken in Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach Abs. 1 ermittelte Geschoßfläche mit 140 v.H. angesetzt, das gleiche gilt für überwiegend gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten."

§2

Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 1.1.1971 in Kraft.

Großholbach, 22. April 1981

Ortsgemeinde Großholbach (S.) Metternich, Ortsbürgermeister GENEHMIGT:

gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland- Pfalz

Montabaur, den 14. April 1981

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Siegel Im Aufträge: Schmidt, Oberamtsrat

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeinde