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Montabaur 16 / 15/81

Die nächste Trainingsstunde ist am Dienstag, dem 28.4.1981, 18.00 Uhr (nach den Osterferien).

An diesem Abend bitten wir um vollzähliges Erscheinen, da wir einige wichtige organisatorischen Fragen besprechen wollen.

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Auf dem Bild von li. nach re:

Thomas Balmert, Christoph Balmert, sportl. Leiter Jürgen Meurer, Andreas Golding und Jung.

(Auf dem Bild fehlt der in Wirges mitspielende Emil Schmitt)

SV Oberelbert 1928 e.V. Abt. Alte Herren

Am Samstag, dem 11.4.1981 spielen wir um 16.30 Uhr gegen die AH aus Osterspai. Am Mittwoch, dem 15.4.1981, spielen wir um 19.30 Uhr gegen eine Snhiedsrichterauswahl.

Beide Spiele finden in Oberelbert statt.

Am Freitag, dem 17.4.1981, treffen sich alle Mitreisenden der Tirolfahrt (12.6. - 20.6.1981) um 10.30 Uhr im Vereinslokal Borchardt. Es sind noch einige wichtige Angelegenheiten zu besprechen,

Achtung Jahrgangstreffen der 40jährigen Jahrgang 1941-

Auf vielseitigen Wunsch trifft sich der Jahrgang 1941 zu einer Besprechung am 10.4.1981,20.00 Uhr in der Gaststätte Borchart Eingeladen sind alle Oberelberter, die 1941 geboren sind (auch die Neubürger)

Freiwillige Feuerwehr Oberelbert

Wie bereits angekündigt, sollte vor dem geplanten Ausflug (23.- 28.5.81) nochmals eine Zusammenkunft ermöglicht werden. Hierzu laden wir ein und zwar für den 11.4.1981, 20 Uhr im Ver­einslokal Pilgenröther. Wir bitten alle Teilnehmer, an dieser kur­zen Versammlung teilzunehmen.

WELSCHNEUDORF:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf findet am Dienstag, 14. April 1981, 20.00 Uhr im Rathaus statt.

TAGESORDNUNG:

ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe des Auf­trages zur Gestaltung des Friedhofes

2. Verschiedenes

5431 Welschneudorf, 6.4.1981 Stahlhofen, Ortsbürgermeister

Der SV 1920 Welschneudorf e.V. informiert:

Abt Damenfußball

Nachdem unsere Damenfußballelf am Montagabend bei einem Freundschaftsspiel in Nentershausen gegen die eine Klasse höher spielenden Eisbachtaler Sportfreunde ein 0:0 abtrotzen konnten, können wir am Samstag bei der Meisterschaftsrunde gegen die ebenfalls stark spielende Damenelf aus SV Prath, mit großer Zuversicht entgegensehen und rechnen mit einem doppelten Punktgewinn.

Unsere Fußballdamen würden sich freuen, wenn sie bei diesem schweren Spiel von recht vielen Fans lautstark Unterstützung erhielten.

Anstoß 16.00 Uhr Sportplatz Welschneudorf.

Urlaub des Ortsbürgermeisters

In der Zeit vom 11. bis 26.4.1981 befinde ich mich in Urlaub. Die Vertretung während dieser Zeit wird von der I.Beigeordne­ten Frau Ursula Rücker wahrgenommen.

Friihjahrssammlung des Deutschen Roten Kreuzes vom 18.4. bis 27.4.1981

Freiwillige Helfer, die bereit sind, die Frühjahrssammlung des Deutschen Roten Kreuzes durchzuführen, bitten wir, sich bei der hiesigen Gemeindeverwaltung zu melden.

Alte Herren Welschneudorf

Das Spiel AH Niederelbert gegen AH Welschneudorf am 2.5.81 findet nicht statt.

Neuer Termin 25.4.1981 Stahlhofen, Ortsbürgermeister

GELBACHHÖHEN

DAUBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach findet am Dienstag, 14. April 1981, 20.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.

TAGESORDNUNG I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung über die vorgelegten Wappenentwürfe

2. Verschiedenes

II.NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Auftragsvergabe

2. Verschiedenes.

Daubach, 7. April 1981 Frink, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Buchfinkenstr., der Hochstraße und der Eulenstraße in Daubach.

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz - LStrG in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürgersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Bezeichnung: verlaufend von bis

Buchfinkenstraße von Einmündung L 326 bis Ein­

mündung Hochstraße

Hochstraße im Bereich des Flurstückes Nr. 8

Eulenstraße im Bereich der Flurstücke

Nr. 14 und 17

Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 1.1.1981

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt) Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Wider­spruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Daubach,6,April 1981 Frink, Ortsbürgermeister