Montabaur 17 / 15/81
HOLLER:
SV Holler
Der SV Holler beabsichtigt am Ostersamstag, 18.4.1981 zum Pokalspiel nach Neustadt-Wied einen Bus zu bestellen. Interessenten mögen sich umgehend im Vereinslokal melden.
SV „Fortuna" Holler
Trotz eines zu verzeichnenden Formanstiegs gegenüber dem Spiel gegen Elbert und auch einer spielerischen Überlegenheit reichte es für Holler in Urbach/Dernbach lediglich zu einem Unentschieden. Wie schon in Marienrachdorf, so auch in Urbach/ Dernbach wurde der schon sicher geglaubte Sieg in den letzten Minuten durch ein unnötiges Gegentor verspielt. Die jeweilige Führung für Holler erzielten Wolf, Becker und Krumbein.
Die 2. Mannschaft erreichte im Heimspiel gegen die Spitzenmannschaft aus Niederahr ein beachtliches 1:1-Unentschieden. Erneut zeichnete sich Adolf Molsberger als Torschütze aus.
Am kommenden Sonntag, dem 12.4.1981,spielen:
1. Mannschaft um 15.00 Uhr in Holler gegen Ransbach-Baum- bach,
2. Mannschaft um 13.15 Uhr in Elbert.
HOLLER-UNTERSHAUSEN:
Palmsonntagsprozession
Am Palmsonntag, dem 12. April 1981,beginnt die Prozession am Dorfkreuz um 8.45 Uhr. Von dort ziehen wir zur Kirche, wo der Gottesdienst stattfindet.
Mutter-Kind-Kreis
Der Mutter-Kind-Kreis trifft sich am Dienstag, dem 14.4.81, um 15 Uhr im Jugendheim in Holler.
STAHLHOFEN:
Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Umlegungskarte für die Baulandumlegung „Im oberen Wiesengrund" in der Ortsgemeinde Stahlhofen.
Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Im oberen Wiesengrund" durch Beschluß vom 31. März 1981 aufgestellt worden.
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.
Die Umlegungskarte liegt in der Zeit vom
18. April 1981 bis einschließlich 18. Mai 1981 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr.9, Bauabteilung Zimmer Nr. 7, während der Dienststunden öffentlich aus. Ein Duplikat dieser Karte kann im gleichen Zeitraum auch beim Ortsbürgermeister in Stahlhofen während der Sprech - stunden eingesehen werden.
Das Umlegungsverzeichnis kann von jedem der ein berechtigtes Interesse darlegt, bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, dem Katasteramt, Schloßweg 6, 5430 Montabaur, Zimmer 110, während der Dienststunden eingesehen werden.
Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugesandt.
Montabaur, den 6. April 1981
Der Vorsitzende des Umlegungsauschusses
Siegel Simon, Vermessungsdirektor
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1981
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung -EGAO 1977 - vom 14.12.1976 BGBl. I S. 3341 - der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern.
§ 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1970 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Stahlhofen erhebt im Kalenderjahr 1981
die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1980.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.
Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Falls aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Wjderspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
Stahlhofen, 31..3.1981 Pehl, Ortsbürgermeister
Bürgermeister-Sprechstunde fällt aus!
Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters fällt am Mittwoch, dem 22,April 1981, wegen einer anderen dringenden Sitzung aus.
Bei Dringlichkeit wende man sich bitte an den I. Beigeordneten Herrn Röckelein,oder an die Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur.
Pehl, Ortsbürgermeister
FSV Gelbachtaler Sportfreunde e.V.
Am Sonntag, dem 12.4.1981. erwarten wir die Mannschaft von Grün-Weiß Görgeshausen zum fälligen Meisterschaftsspiel in Stahlhofen. Anstoß: 15.00 Uhr.
Wir möchten unsere Mitglieder nochmals darauf hinweisen, die Lose sowie Preise beim Vorstand abzugeben.
Wie in jedem Jahr veranstalten die Gelbachtaler Sportfreunde am Ostersonntag eine Tanzveranstaltung mit Verlosung. Es spielen die Tornados.
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