Montabaur 14 / 15/81
Beitragsbelastung nach der Ausnutzbarkeit des Grundstückes zu differenzieren. Die Rechtsprechung fordert aber gerade diese Differenzierung, um möglichst gerecht die Vorteile der einzelnen Anlieger abwägen zu können, die ihnen durch die Ausbaumaßnahme entstehen.
Die Geschoßfläche gibt an, wieviel Vollgeschosse auf einem Grundstück gebaut werden dürfen. Ihre Festsetzung erfolgt entweder in einem Bebauungsplan oder sie richtet sich nach der umgebenden Bebauung.
In der bislang gültigen Ausbaubeitragssatzung ist die vorstehende Regelung nicht enthalten. Der Rat sprach sich daher für den Erlaß dieser Änderungssatzung aus. Sobald diese Satzung von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises genehmigt ist, wird diese im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur öffentlich bekanntgegeben.
Vorausleistungen auf den zu zahlenden Erschließungsbeitrag für die Feldstraße festgesetzt
Der Ortsgemeinderat beschließt gern. § 10 Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) für die Grundstücke in der Feldstraße, für die eine Baugenehmigung erteilt wurde, einen Vorausleistungsbetrag in Höhe von 6,50 DM/qm auf die zu zahlenden Erschließungsbeiträge zu erheben.
Dieser Beschluß wurde vom Ortsgemeinderat insbesondere im Hinblick darauf gefaßt, daß die Ortsgemeinde die Investition für Baustraßen und Straßenentwässerung bereits vorfinanziert hat.
Vorausleistungen auf den zu zahlenden Erschließungsbeitrag für das Erschließungsgebiet „Im Strichen" beschlossen
Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Festsetzung der Vorausleistung für die Feldstraße beschloß der Ortsgemeinderat auch für das Erschließungsgebiet „Im Strichen" einen Vorausleistungsbetrag in Höhe von 6,50 DM/qm festzusetzen.
Diese Vorausleistungen sind zu entrichten für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen für die Grundstücke im Erschließungsgebiet „Im Strichen" (Westerwaldstraße und Parkstraße) für die eine Baugenehmigung bereits erteilt wurde.
Gleichzeitig wurde vom Rat beschlossen, die Westerwaldstraße und die Parkstraße im Baugebiet „Im Strichen" als Erschlie - ßungseinheit abzurechnen.
Auch im Erschließungsgebiet „Im Strichen' war die Ortsgemeinde für die Finanzierung zur Errichtung der Baustraße und Straßenentwässerung in Vorlage getreten.
Änderung des Bebauungsplanes „Im Strichen II" beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß die Änderung des Bebauungsplanes „Im Strichen II" (Umwandlung von GE-Gebiet und Ml-Gebiet). Die Änderung des Bebauungsplanes wurde als Satzung beschlossen.
Diese Änderungsplanung hat in der Zeit vom 16.2.1981 - 16.3. 1981 offengelegen. Bedenken und Anregungen wurden nicht vorgebracht
Erweiterung des Bebauungsplanes „Im Strichen II" beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß, das Bebauungsplangebiet „Im Strichen II" so zu erweitern, daß die Feldstraße auch linksseitig bebaubar ist Ebenfalls soll ein Teil der Grundstücksflächen linksseitig der Brunnenstraße zur Bebauung vorgesehen werden.
GÖRGESHAUSEN:
Dorfgemeinschaftshalle
Da unsere Dorfgemeinschaftshalle in der 2. Jahreshälfte 1981 eingeweiht werden soll, wird ein Name für die Halle gesucht.
Wer eine Idee dazu besitzt, sollte dieses der Gemeinde schriftlich oder mündlich kund tun. Ein kleines Präsent von der Gemeinde
wird anläßlich der Einweihung an den Gewinner überreicht.
MGV Concordia
Zu einer außerordentlichen Generalversammlung des MGV Concordia Görgeshausen werden hiermit alle aktiven, passiven und Ehrenmitglieder für Montag, den 13.4.1981 um 20.30 Uhr ins Vereinslokal Gasthaus Henrich eingeladen. Die Gesangstunde an diesem Tag ist bereits um 19.30 Uhr.
SV Grün-Weiß Görgeshausen
Erst 5 Minuten vor Spielende fiel gegen Horressen-Elgendorf II der entscheidende Treffer zum verdienten 3:2-Sieg.
Als dreifacher Torschütze zeichnete sich W. Stahl aus. Nächstes Spiel: Sonntag, 12.4.1981, 15.00 Uhr in Stahlhofen.
GR0SSH0LBACH:
Verloren - Gefunden
Bei der Ortsgemeindeverwaltung wurden 2 Schlüsselbunde als Fundsache abgegeben. Der Verlierer kann dieselben bei entsprechendem Eigentumsnachweis beim Ortsbürgermeister abholen. Metternich, Ortsbürgermeister
NENTERSHAUSEN:
Brennholz abfahren !
Die Forstverwaltung weist darauf hin, daß das restliche Brennholz im Distrikt „In der Fischbach" abgefahren wird.
Es handelt sich um Reste von Brennholz, die bei der Holzversteigerung am 28. Februar 1981 gesteigert wurden.
Eine Haftung bei Diebstahl wird nicht übernommen.
NENTERSHAUSEN:
Alte Herren
Am kommenden Samstag, dem 11.4.1981, spielen wir auf dem hiesigen Hartplatz gegen die Alten Herren von Neuhäuse.’.
Der Anstoß erfolgt um 17.00 Uhr.
Um rechtzeitiges Erscheinen wird gebeten.
Spielmannszug Nentershausen
Die nächste Probe des Spielmannszuges findet am Sonntag,dem 12.4.1981. pünktlich um 9.45 Uhr statt.
NIEDERELBERT:
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 198.1
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung -EGAO 1977 - vom 14.12.1976 BGBl. I S. 3341 - der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern.
§ 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1970 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Niederelbert erhebt im Kalenderjahr 1981 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1980.

