Montabaur 13 / 15/81
GÖRGESHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am Dienstag, dem 14. April 1981,um 20.00 Uhr im Rathaus statt.
Zum Haushaltsplan 1981 ist zunächst anzumerken, daß dieser ein Gesamtvolumen von 897.000 DM aufweist. Der Verwaltungshaushalt (1981) Vermögenshaushalt (1981) und der Finanzplan für die Jahre 1980 bis 1984 ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über weitere Auftragsvergaben zum Bau der Dorfgemeinschaftshalle
2. Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des Gemeindeanteils am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Niedererbacher Straße
3. Beratung und Beschlußfassung über die Übernahme von Kosten für Beschilderungsmaßnahmen (Sperrung von Waldwegen)
4. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Vertragsangelegenheiten
2. Verschiedenes
5431 Görgeshausen, 2.4.81
Herz, Ortsbürgermeister
Im Verwaltungshaushalt ist eine rückläufige Entwicklung im Unterabschnitt „Steuern und Umlagen" zu verzeichnen.
Diese rückläufige Tendenz ist insbesondere bedingt durch den enormen Rückgang bei den Schlüsselzuweisungen (- 63.300 DM) und den höheren Umlagebelastungen. Durch diese negative Entwicklung ist für das Haushaltsjahr 1981 lediglich eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 30.000 DM vorgesehen. Bringt man von dieser Zuführung (30.000 DM) die Pflichtzuführung in Höhe von 12.100 DM in Abzug, so erhält man die echte freie Finanzspitze - diese gibt Auskunft über die Finanzkraft der Gemeinde - von Ü 17.900 DM.
Bedingt durch zu erbringende Schuldendienstleistungen, die sich insbesondere aus der Darlehensaufnahme 1981 und den Folgekosten für die Dorfgemeinschaftshalle errechnen, verringert sich die freie Finanzspitze drastisch, d.h. die Ortsgemeinde hat nur noch einen geringen Spielraum für weitere Investitionen.
Bericht über die Sitzung des Ortsgenieinderates Görgeshausen vom 31.3.1981
Haushaitssatzung für das Haushaltsjahr 1981 sowie Investitionsprogramm für die Jahre 1980 bis 1984 beschlossen
Zu Beginn des öffentl. Teils der Sitzung wurde dem Rat der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981 sowie die Haushaltssatzung vorgelegt. Nachdem der Haushaltsplan von einem Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur dem Rat erläutert wurde, beschloß dieser einstimmig den Erlaß der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen:
VERWALTUNGSHAUSHALT Einnahme 372.000 DM
Ausgabe 372.000 DM
VERMÖGENSHAUSHALT Einnahme 525.000 DM
Ausgabe 525.000 DM
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1981 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 224.900 DM festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert und werden wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
. Grundsteuer A 220 v.H.
b) für die Grundstücke
Grundsteuer B 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 36,00 DM
für den zweiten Hund 54,00 DM
für jeden weiteren Hund 72,- DM
Zum Haushaltsplan ist folgendes anzumerken:
Als erfreuliche Tatsache wurde zunächst darauf verwiesen, daß die ursprünglich vorgesehene Kreditsumme von 308.500 DM im Haushaltsjahr 1980 sich auf 57.000 DM reduziert hat. Diese Verringerung wurde hauptsächlich möglich, da die veranschlagten Haushaltsmittel für den Hallenbau in Höhe von 854.000 DM nur bis zu einem Betrag von ca. 320.000 DM kassenwirksam wurden.
Die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit müssen daher besonders beachtet werden.
Der Vermögenshaushalt sieht die Verwirklichung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen vor:
1. Restausbau Langestraße 31.000,-DM
2. Restfinanzierung - Straßenbeleuchtungserweiterung im Baugebiet „Im Strüthehen"
16.000,- DM
3. Hallenbau - Restfinanzierung- 440.000,- DM
4. Erwerb von Grundstücken 10.000,- DM
5. Tilgungsleistungen an den Kreditmarkt 12.100,-- DM
6. Abwicklung des Soll-Fehlbetrages
1979
15.800,- DM
Die Finanzierung dieser Vorhaben stellt sich wie folgt dar:
1. Ausgleichsleistungen im Umlegungsverfahren 10.500,- DM
2. Erschließungs-und Ausbaubeiträge 110.500,-DM
3. Restlicher Landeszuschuß für den Ausbau
der Bürgersteige in der K 164 5.500,-DM
4. Zuschüsse von Land, Kreis und örtlichen
Vereinen für den Hallenbau 53.600,-DM
5. Grundstückserlöse 90.000,-- DM
6. Zuführung vom Verwaltungshaushalt 30.000,- DM
7. Einnahmen aus Krediten vom
Kreditmarkt 224.900,- DM
Für die Jahre 1982 bis 1984 sieht das Investitionsprogramm den Ausbau der Straßen „Im Strichen", Bepflanzungsarbeiten am Sportplatz, den Bau eines Bolzplatzes und eines Kinderspielplatzes sowie den Ausbau der Feldstraße vor.
Erlaß der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) beschlossen
Dem Rat wurde ein von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ausgearbeiteter Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Ausbaubeitragssatzung vorgelegt. Die Verwaltung begründete die Notwendigkeit zum Erlaß dieser Satzung wie folgt:
Durch die benannte Änderungssatzung soll gewährleistet werden, daß bei Ausbaumaßnahmen, deren Anlieger ihre Grundstücke unterschiedlich baulich nutzen können, der be'tragsfähige Aufwand nach der Geschoßfläche verteilt werden kann. In Gebieten mit einheitlicher Nutzung erfolgt die Verteilung nach der Grundstücksfläche. Der Maßstab erlaubt es nicht, die

