Montabaur 4 /15/81
derung ausgeschlossen. Auch diese Einschränkung der Ausnutzbarkeit der Flächen habe man bewußt akzeptiert. Der 1. Beig. verwies sodann auf den Schutzzweck des Naturparks Nassau, der nach seiner Satzung darin bestehe,
a) die landschaftliche Eigenart des Gebietes zu erhalten und
b) ein Angebot für den Langzeit- und Kurzurlauber zu schaffen.
Letzteres gebiete, ein entsprechendes Angebot zu schaffen, und zwar in den Gebieten, in denen dies überhaupt noch möglich sei. Die Ausweisung der o.g. von Ratsmitglied Roos kritisierten Sondergebiete entspringe also nicht fehlender Aufgeschlossenheit gegenüber den Belangen des Naturschutzes, sondern erfolge in Erkenntnis der Notwendigkeit, ein entsprechendes Angebot für Erholungssuchende zu machen und so die Attraktivität der Verbandsgemeinde Montabaur für den Fremdenverkehr zu verbessern.
Sodann erfolgte eine Abstimmung über die einzelnen Bedenken und Anregungen:
ZELTPLATZ FREIMÜHLE
Gegen den Campingplatz Freimühle hatte zunächst der Eigentümer eines benachbarten Grundstückes Bedenken erhoben. Diese wurden durch einstimmigen Beschluß (bei einer Stimmenthaltung) zurückgewiesen. Man hielt der Beschwerde entgegen, daß die Fläche des Beschwerdeführers lediglich an den Campingplatz "Freimühle" angrenze. Sie sei zu keiner Zeit für eine besondere Verwendung vorgesehen gewesen. Die nach dem Flächennutzungsplan mögliche Erweiterung des seit Jahren bestehenden Campingplatzes sei als Verbesserung des Freizeitangebotes anzusehen und bringe für den Grundstückseigentümer keine Beeinträchtigung.
Gegen den "Zeltplatz Freimühle" hatte sich auch das Forstamt Montabaur geäußert. Diese Eingabe wurde mit 30 Ja-Stimmen, einer Enthaltung und einer Nein-Stimme zurückgewiesen. Man wies darauf hin, daß die geplante Erweiterung des Campingplatzes forstliche Belange nicht berühre. Es handele sich weder um eine Forstfläche noch um eine zur Aufforstung vorgesehene Fläche. Im übrigen seien die Belange des Landschaftsschutzes mit der dafür zuständigen Behörde abgestimmt worden.
CAMPINGPARK DENZERHEIDE
Gegen die Ausweisung des Campingparkes "Denzerheide" lag ein Schreiben einer Anwaltsozietät im Aufträge eines Grundstückseigentümers im dortigen Bereich vor. Der Verbandsgemeinderat wies die darin geäußerten Bedenken mehrheitlich (21 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 8 Nein-Stimmen) zurück. Man verwies darauf, daß sich der Verbandsgemeinderat inhaltlich mit dem Fragenkomplex bereits am 6.11.1979 ausführlich befaßt hatte und die Einwendungen ebenfalls zurückgewiesen hatte. Die neu vorgetragenen Argumente rechtfertigen nach Auffassung des Verbandsgemeinderates nicht die Aufgabe der früheren Haltung.
Zum Campingpark Denzerheide hatte sich auch der Zweckverband "Naturpark Nassau" geäußert. Der Zweckverband Naturpark Nassau stimmte dem Projekt grundsätzlich zu, war jedoch der Auffassung, das Gebiet müsse etwas kleiner ausgewiesen werden. Mehrheitlich (30 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 1 Neinstimme) wies der Verbandsgemeinderat die Bedenken des Naturparks Nassau zurück. Es wurde darauf hingewiesen, daß die Größe des Sondergebietes sinnvoll und notwendig sei, damit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Standplätzen für Wohnwagen, dem Spiel- und Sportbereich, die notwendigen Gemeinschaftseinrichtungen, der Abschirmung des Platzes gegen die Bundesstraße, dem vollständigen Erhalt des Waldes und die Anlegung von Grün- und Teichanlagen zu ermöglichen.
Schließlich iag noch eine Eingabe eines Bürgers der Ortsgemeinde Kadenbach gegen das Projekt "Denzerheide" vor, der die Sorge zugrunde äußerte, bei Realisierung des Projektes werde
die Wasserversorgung im Bereich der Augst-Gemeinden beeinträchtigt. Eine Aufstellung des mit der Generalwasserplanung beauftragten Ingenieurbüros ergab, daß diese Sorge unberechtigt sei. Der Verbandsgemeinderat wies diese Eingabe mehrheitlich (20 Nein-Stimmen, 10 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen) zurück;
SONDERNUTZUNGSGEBIET EISENBACHTAL Gegen die Ausweisung des Sondernutzungsgebietes Eisenbachtal lagen Eingaben des Staatl.Forstamtes Montabaur und des Naturparks Nassau vor. Das Forstamt wandte sich insbesondere dagegen, daß durch die Ausweisung des Sondernutzungsgebietes „Eisenbachtal" (Feirenhausgebiet) Waldflächen in Anspruch genommen werden müssen.
Der Verbandsgemeinderat wies die Eingabe mehrheitlich (30 Ja- Stimmen, 1 Enthaltung, 1 Nein-Stimme) zurück, mit dem Hinweis, daß die Ortsgemeinde Girod, in deren Eigentum die Waldflächen stehen, sich bereiterklärt hat, andere Aufforstungsflächen zur Verfügung zu stellen.
Die Eingabe des Zweckverbandes „Naturpark Nassau" zum Sondergebiet „Eisenbachtal" deckt sich mit der des Forstamtes. Dementsprechend galt die Begründung für die Zurückweisung der Bedenken und Anregungen des Forstamtes auch für die Zurückweisung der Eingabe des Zweckverbandes „Naturpark Nassau".
NATURSCHUTZGEBIET „STELZEN BACH WIESEN"
Zu diesem Punkt hat das Forstamt Montabaur zunächst eingewandt, die Ausweisung des Gebietes „Stelzenbachwiesen" als Feuchtgebiet beeinträchtige die forstliche Nutzung in den Waldabteilungen 12 und 13 der Ortsgemeinde Oberelbert.
Der Verbandsgemeinderat wies diese Bedenken mehrheitlich (30 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung , 1 Nein-Stimme) zurück und verwies darauf, daß die Ausweisung eines einstweiligen sichergestellten Naturschutzgebietes nach der Auflage des Kreises vorgenommen worden ist und nicht verweigert werden kann, da sie mittlerweile rechtskräftig geworden ist. Man war überdies der Auffassung, daß die forstwirtschaftliche Nutzung - wie die endgültige Rechtsverordnung zeige - nicht beeinträchtigt wird.
Der Ortsgemeinderat Niederelbert hatte durch einstimmigen Beschluß gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes in Folge der Rechtsverordnung zur einstweiligen Sicherstellung der Naturschutzverordnung Bedenken erhoben. Der Ortsgemeinderat hatte darauf hingewiesen, daß die Absicht der Gemeinde, in diesem Bereich einen Aufstau des Stelzenbaches vorzunehmen, seit mehr als 7 Jahren bestehe.
In verschiedenen Verhandlungen sei die Absicht präzisiert und dabei zum Ausdruck gebracht worden, daß es sich bei diesem Gebiet nicht um eine Campinganlage handele. Aus diesem Grund sei das im Entwurf ursprünglich vorgesehene Sondergebiet erheblich reduziert worden.
Der Auffassung, diese Ausweisung sei aus ornithologischen Gründen bedenklich, hielt der Ortsgemeinderat entgegen, daß die Gemeinde aufgrund des bisherigen Planungsstandes erhebliche Flächen im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens in diesem Bereich erworben habe. Außerdem habe die Ortsgemeinde auf Veranlassung der Bezirksregierung geologische und hydrologische Gutachten auf eigene Kosten erstellen lassen.
Diese erheblichen Vorleistungen der Gemeinde wären mit der geplanten Unterschutzstellung des Gebietes verloren. Weiterhin wies der Ortsgemeinderat darauf hin, daß in unmittelbarer Nachbarschaft zu diesem Gebiet ein Jugendlager gebaut werde.
Der Verbandsgemeinderat wies die Bedenken und Anregungen des Ortsgemeinderates Niederelbert einstimmig (bei zwei Stimmenthaltungen) zurück. Es wurde darauf hingewiesen, daß im Flächennutzungsplan nach wie vor der Aufstau des Stelzenbaches ausgewiesen ist. Lediglich das geplante Sondergebiet (Liegewiese) etc.) sei aus dem Plan herausgenommen worden, weil diese

