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Montabaur 4 /15/81

derung ausgeschlossen. Auch diese Einschränkung der Ausnutz­barkeit der Flächen habe man bewußt akzeptiert. Der 1. Beig. verwies sodann auf den Schutzzweck des Naturparks Nassau, der nach seiner Satzung darin bestehe,

a) die landschaftliche Eigenart des Gebietes zu erhalten und

b) ein Angebot für den Langzeit- und Kurzurlauber zu schaffen.

Letzteres gebiete, ein entsprechendes Angebot zu schaffen, und zwar in den Gebieten, in denen dies überhaupt noch möglich sei. Die Ausweisung der o.g. von Ratsmitglied Roos kritisierten Son­dergebiete entspringe also nicht fehlender Aufgeschlossenheit gegenüber den Belangen des Naturschutzes, sondern erfolge in Erkenntnis der Notwendigkeit, ein entsprechendes Angebot für Erholungssuchende zu machen und so die Attraktivität der Ver­bandsgemeinde Montabaur für den Fremdenverkehr zu verbes­sern.

Sodann erfolgte eine Abstimmung über die einzelnen Bedenken und Anregungen:

ZELTPLATZ FREIMÜHLE

Gegen den Campingplatz Freimühle hatte zunächst der Eigen­tümer eines benachbarten Grundstückes Bedenken erhoben. Die­se wurden durch einstimmigen Beschluß (bei einer Stimment­haltung) zurückgewiesen. Man hielt der Beschwerde entgegen, daß die Fläche des Beschwerdeführers lediglich an den Camping­platz "Freimühle" angrenze. Sie sei zu keiner Zeit für eine be­sondere Verwendung vorgesehen gewesen. Die nach dem Flä­chennutzungsplan mögliche Erweiterung des seit Jahren bestehen­den Campingplatzes sei als Verbesserung des Freizeitangebotes anzusehen und bringe für den Grundstückseigentümer keine Beeinträchtigung.

Gegen den "Zeltplatz Freimühle" hatte sich auch das Forstamt Montabaur geäußert. Diese Eingabe wurde mit 30 Ja-Stimmen, einer Enthaltung und einer Nein-Stimme zurückgewiesen. Man wies darauf hin, daß die geplante Erweiterung des Campingplat­zes forstliche Belange nicht berühre. Es handele sich weder um eine Forstfläche noch um eine zur Aufforstung vorgesehene Fläche. Im übrigen seien die Belange des Landschaftsschutzes mit der dafür zuständigen Behörde abgestimmt worden.

CAMPINGPARK DENZERHEIDE

Gegen die Ausweisung des Campingparkes "Denzerheide" lag ein Schreiben einer Anwaltsozietät im Aufträge eines Grund­stückseigentümers im dortigen Bereich vor. Der Verbandsge­meinderat wies die darin geäußerten Bedenken mehrheitlich (21 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 8 Nein-Stimmen) zurück. Man verwies darauf, daß sich der Verbandsgemeinderat inhalt­lich mit dem Fragenkomplex bereits am 6.11.1979 ausführlich befaßt hatte und die Einwendungen ebenfalls zurückgewiesen hatte. Die neu vorgetragenen Argumente rechtfertigen nach Auffassung des Verbandsgemeinderates nicht die Aufgabe der früheren Haltung.

Zum Campingpark Denzerheide hatte sich auch der Zweckver­band "Naturpark Nassau" geäußert. Der Zweckverband Natur­park Nassau stimmte dem Projekt grundsätzlich zu, war jedoch der Auffassung, das Gebiet müsse etwas kleiner ausgewiesen werden. Mehrheitlich (30 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 1 Nein­stimme) wies der Verbandsgemeinderat die Bedenken des Naturparks Nassau zurück. Es wurde darauf hingewiesen, daß die Größe des Sondergebietes sinnvoll und notwendig sei, damit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Standplätzen für Wohn­wagen, dem Spiel- und Sportbereich, die notwendigen Gemein­schaftseinrichtungen, der Abschirmung des Platzes gegen die Bundesstraße, dem vollständigen Erhalt des Waldes und die An­legung von Grün- und Teichanlagen zu ermöglichen.

Schließlich iag noch eine Eingabe eines Bürgers der Ortsgemein­de Kadenbach gegen das Projekt "Denzerheide" vor, der die Sorge zugrunde äußerte, bei Realisierung des Projektes werde

die Wasserversorgung im Bereich der Augst-Gemeinden beein­trächtigt. Eine Aufstellung des mit der Generalwasserplanung beauftragten Ingenieurbüros ergab, daß diese Sorge unberech­tigt sei. Der Verbandsgemeinderat wies diese Eingabe mehrheit­lich (20 Nein-Stimmen, 10 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen) zurück;

SONDERNUTZUNGSGEBIET EISENBACHTAL Gegen die Ausweisung des Sondernutzungsgebietes Eisenbachtal lagen Eingaben des Staatl.Forstamtes Montabaur und des Natur­parks Nassau vor. Das Forstamt wandte sich insbesondere da­gegen, daß durch die Ausweisung des Sondernutzungsgebietes Eisenbachtal" (Feirenhausgebiet) Waldflächen in Anspruch genommen werden müssen.

Der Verbandsgemeinderat wies die Eingabe mehrheitlich (30 Ja- Stimmen, 1 Enthaltung, 1 Nein-Stimme) zurück, mit dem Hin­weis, daß die Ortsgemeinde Girod, in deren Eigentum die Waldflächen stehen, sich bereiterklärt hat, andere Aufforstungs­flächen zur Verfügung zu stellen.

Die Eingabe des ZweckverbandesNaturpark Nassau" zum Son­dergebietEisenbachtal" deckt sich mit der des Forstamtes. Dementsprechend galt die Begründung für die Zurückweisung der Bedenken und Anregungen des Forstamtes auch für die Zu­rückweisung der Eingabe des ZweckverbandesNaturpark Nassau".

NATURSCHUTZGEBIETSTELZEN BACH WIESEN"

Zu diesem Punkt hat das Forstamt Montabaur zunächst ein­gewandt, die Ausweisung des GebietesStelzenbachwiesen" als Feuchtgebiet beeinträchtige die forstliche Nutzung in den Waldabteilungen 12 und 13 der Ortsgemeinde Oberelbert.

Der Verbandsgemeinderat wies diese Bedenken mehrheitlich (30 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung , 1 Nein-Stimme) zurück und verwies darauf, daß die Ausweisung eines einstweiligen sicher­gestellten Naturschutzgebietes nach der Auflage des Kreises vorgenommen worden ist und nicht verweigert werden kann, da sie mittlerweile rechtskräftig geworden ist. Man war über­dies der Auffassung, daß die forstwirtschaftliche Nutzung - wie die endgültige Rechtsverordnung zeige - nicht beeinträchtigt wird.

Der Ortsgemeinderat Niederelbert hatte durch einstimmigen Beschluß gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes in Folge der Rechtsverordnung zur einstweiligen Sicherstellung der Naturschutzverordnung Bedenken erhoben. Der Ortsgemeinde­rat hatte darauf hingewiesen, daß die Absicht der Gemeinde, in diesem Bereich einen Aufstau des Stelzenbaches vorzunehmen, seit mehr als 7 Jahren bestehe.

In verschiedenen Verhandlungen sei die Absicht präzisiert und dabei zum Ausdruck gebracht worden, daß es sich bei diesem Gebiet nicht um eine Campinganlage handele. Aus diesem Grund sei das im Entwurf ursprünglich vorgesehene Sondergebiet erheblich reduziert worden.

Der Auffassung, diese Ausweisung sei aus ornithologischen Gründen bedenklich, hielt der Ortsgemeinderat entgegen, daß die Gemeinde aufgrund des bisherigen Planungsstandes erheb­liche Flächen im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens in die­sem Bereich erworben habe. Außerdem habe die Ortsgemeinde auf Veranlassung der Bezirksregierung geologische und hydro­logische Gutachten auf eigene Kosten erstellen lassen.

Diese erheblichen Vorleistungen der Gemeinde wären mit der geplanten Unterschutzstellung des Gebietes verloren. Weiterhin wies der Ortsgemeinderat darauf hin, daß in unmittelbarer Nachbarschaft zu diesem Gebiet ein Jugendlager gebaut werde.

Der Verbandsgemeinderat wies die Bedenken und Anregungen des Ortsgemeinderates Niederelbert einstimmig (bei zwei Stimm­enthaltungen) zurück. Es wurde darauf hingewiesen, daß im Flächennutzungsplan nach wie vor der Aufstau des Stelzenbaches ausgewiesen ist. Lediglich das geplante Sondergebiet (Liegewiese) etc.) sei aus dem Plan herausgenommen worden, weil diese