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Montabaur 3 / 15/81

Die Einkommensgrenze für die Förderung von Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen beträgt:

Haushaltsgröße Gesamteinkommen der zur Familie zählenden Angehörigen

jährlich bis zu DM monatl.bis zu DM

1 Person

25.920,--

2.160,-

2 Personen

38.160,-

3.180,-

3 Personen

45.720,--

3.810,-

4 Personen

53.280,-

4.440,-

5 Personen

60.840,-

5.070,-

Vit Verwaltung informiert

Redaktionsschluß in der Osterwoche

Durch die Osterfeiertage verschiebt sich der Redaktionsschluß für die Ausgabe Nr. 16 (16.4.1981)

auf Montag, den 13.4.1981.

Alle Beiträge sind bis 10.00 Uhr bei der Verwaltung, Rathaus, Zimmer 16, einzureichen.

Für jeden weiteren zur Familie rechnenden Angehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um 7.560,- DM jährlich (630,- DM monatlich).

Bei jungen Ehepaaren erhöht sich die Einkommensgrenze bis zum Ablauf des 5. Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschlie­ßung um 10.080,- DM jährlich (840,- DM monatlich)

Für Personen, die nicht nur vorübergehend um mindestens - 50 v.H. in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind (Schwerbehin­derte) und ihnen Gleichgestellte erhöht sich die Einkommens - grenze um je 5.040,- DM (420,- DM) ; für Personen, die nicht nur vorübergehend um mindestens 80 v.H. in ihrer Erwerbs­fähigkeit gemindert sind, erhöht sich die Einkommensgrenze um je 10.800,- DM (900,- DM)

Für Aussiedler, Zuwanderer und Gleichgestellte erhöht sich die Einkommensgrenze bis zum Ablauf des 5. Kalenderjahres nach dem Jahr der Einreise in den Geltungsbereich dieses Gesetzes um 7.560,- DM jährlich (630,- DM monatlich ).

Maßgeblich ist das Bruttoeinkommen des Vorjahres und des Monats vor der Antragstellung.

Bei Modernisierungsmaßnahmen kann eine Wohnung bis zu Gesamtkosten von DM 25.000,- gefördert werden.

Bei energieeinsparenden Maßnahmen sind Kosten förderbar, die mindestens 4.000,- DM je Gebäude und innerhalb von 5 Jah­ren höchstens 12.000,- DM je Wohnung betragen.

Wir weisen jedoch darauf hin, daß bei diesen Programmen mit den baulichen Maßnahmen grundsätzlich erst nach Bewilligung der beantragten Förderungsmittel begönnest werden darf. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Bauamt

Verschiebung der wöchentlichen Müllabfuhr wegen Karfreitag und Ostermontag

VERSCHIEBUNG WEGEN KARFREITAG Wegen Karfreitag, 17.4.1981, werden in der Woche vom 13. bis 18.4.1981 die Müllgefäße in allen Gemeinden einen Tag vorher entleert, d.h. von Montag, 13.4. auf Samstag, 11.4. von Dienstag auf Montag usw.

VERSCHIEBUNG WEGEN OSTERMONTAG Wegen Ostermontag verschiebt sich die wöchentliche Müllab­fuhr in aiien Gemeinden in der Woche vom 20. - 25.4.81 jeweils um einen Tag, d.h. von Montag auf Dienstag usw.

Mülldeponie geschlossen

Die beiden Mülldeponien in Meudt und Rennerod sind am Kar- samstag, 18.4.1981 geschlossen.

Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates

Bedenken und Anregungen zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur im Rahmen der erneuten Offenlage gern. § 2 a Abs. 6 BBauG zurück­gewiesen

Bürgermeister Mangels wies eingangs darauf hin, daß der Flä­chennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur von der Kreisverwaltung zum überwiegenden Teil genehmigt worden ist: Allerdings wurden für einige Bereiche Auflagen beigefügt, die vom Verbandsgemeinderat akzeptiert wurden und deswegen eine Änderung des Flächennutzungsplanes in diesen Bereichen notwendig machten. Der so geänderte Flächennutzungsplan mußte teilweise erneut offengelegt werden. Dabei hätte man sich so Bürgermeister Mangels darauf beschränken können, nur über die Bedenken und Anregungen zu entscheiden, die sich auf die geänderten Bereiche beziehen. Trotzdem schlage die Verwaltung vor, sich mit allen Einwendungen zum Flächen- nutzungspjan auseinanderzusetzen, auch wenn dazu der Ver­bandsgemeinderat inhaltlich bereits früher seine Meinung kund­getan habe und der Flächennutzungsplan für diese Bereiche bereits rechtskräftig sei.

Für die CDU-Fraktion erklärte deren Vorsitzender Becker, man schlage vor, die Bedenken und Anregungen zum geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes zurückzuweisen, da sich alle auf Fragenkomplexe beziehen würden, über die der Ver­bandsgemeinderat früher schon mehrheitlich entschieden habe. Man habe in der Fraktion über die Sachverhalte beraten und sei zu dem Ergebnis gekommen, daß man auf der früheren Entschei­dung beharren wolle.

Für die SPD-Fraktion erklärte Ratsmitglied Engelmann, man plädiere dafür, über die einzelnen Einwendungen getrennt abzu­stimmen, da die SPD-Fraktion in der Frage der Ausweisung des Campingparkes Denzerheide gegen die Empfehlung, die Ein­wendungen eines Eigentümers im dortigen Bereich zurückzu­weisen, stimmen werde.

Ratsmitglied Roos (FDP) erklärte, obwohl er früher dem Ent­wurf des Flächennutzungsplanes zugestimmt habe, könne er den jetzt vorgelegten Entwurf für die Änderungen des Flächen­nutzungsplanes nicht mittragen. Nach Auffassung von Rats­mitglied Roos sind die Einwendungen gegen die Festsetzungen des Flächennutzungsplanes berechtigt. Diese Aussage bezog er auf das Sondernutzungsgebiet Eisenbachtal, den Zeltplatz Freimühle, den Campingplatz Denzerheide und den Bereich des Naturschutzgebietes Stelzenbachwiesen.

1. Beigeordneter Reusch hielt der .Ausführungen von Ratsmit­glied Roos entgegen, die Verbandsgemginde Montabaur liege mit 89 % ihrer Flächen im Bereich des Naturparks Nassau, also in einem Gebiet, in dem nur eine eingeschränkte Nutzung möglich sei. Verbandsgemeinde und Ortsgemeinden hätten so 1. Beig. Reusch bewußt zu diesen Einschränkungen im Interesse des Naturschutzes ja gesagt. Es gäbe im Bereich des Naturparks Nassau zwei Kernzonen. 50 % davon (29 qkm) liegen nach den Worten des 1. Beig. im Gebiet der Verbands­gemeinde Montabaur. In diesen Kernzonen sei jegliche Verän-