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_i/lontabaur 23/14/81

iPas vom Ortsgemeinderat weiterhin beschlossene Investitions­programm für die Jahre 1982 bis 1984 beinhaltet schwerpunkt­mäßig den weiteren Bürgersteigausbau in der L 314 im Ortsteil Oeinholbach, die Erschließung des NeubaugebietesBornstück- Kappesfeld" sowie den Bau eines Sportplatzes.

foie Finanzierbarkeit der Mittel ergibt sich aus den Berechnungen fder Finanzplanung. Daß die geplanten Maßnahmen ohne die \ufnahme von Darlehen realisiert werden können, ist um so Erfreulicher.

|Nach dem gegenwärtigen Planungsstand werden folgende freie fFinanzspitzen errechnet: ft|981 Ü 168.000 DM

11982 Ü 116.000 DM

11983 Ü 111.000 DM

*1984 Ü 113.000 DM

ufsteilung eines Bebauungsplanes für einen Teilbereich des GemarkungsteilsAm Biehl", Gemarkung Girod, beschlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß für den Bereich der Grundstücke r. 170 bis 181, Flur 40, einen Bebauungsplan aufzustellen. ier Plan erhält die BezeichnungAm Biehl" er Planbereich wird wie folgt grob umgrenzt: im Norden von dem Weg Nr. 4465 (Schulstraße) jm Westen von dem Feldweg Nr. 127/2, jm Süden von dem Weg Nr. 181/1 und im Osten von den Restffächen der Grundstücke Nr. 173 bis 180, 172/2 und den Weg Nr. 183.

Die Kreisplanungsstelle wurde mit der Planung beauftragt.

Der Rat begründet seine Entscheidung zur Aufstellung des Be- jauungsplanes insbesondere damit,daß für verschiedene im be­nannten Bereich liegende Grundstücke Bauanträge vorliegen.

Jm diese Vorhaben nicht zu verhindern und um andererseits eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten jstes sinnvoll, für dieses Gebiet einen Bebauungsplan aufzustel - len. Der Bereich ist im Flächennutzungsplan der Verbandsge- neinde Montabaur als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Straßenbauarbeiten zur Erschließung des BaugebietesOber Ier Kirch" vergeben

Der Ortsgemeinderat beschloß, den Auftrag für die Erstellung ran Baustraßen im BaugebietOber der Kirch" zu vergeben. Die Auftragssumme für den vergebenden Auftrag beläuft sich auf ca. 36.000,- DM.

Erlaß der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhe­bung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) beschlossen

Durch einstimmigen Beschluß wurde vom Ortsgemeinderat Jer Erlaß der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungs- inlagen (Ausbaubeiträge) beschlossen. Die Notwendigkeit zum Erlaß dieser Satzung wurde von der Verbandsgemeindeverwal- ung Montabaur wie folgt begründet:

Durch die benannte Änderungssatzung soll gewährleistet wer­ten, daß bei Ausbaumaßnahmen deren Anlieger ihre Grundstücke interschiedlich baulich nutzen können, der beitragsfähige Auf­wand nach der Geschoßfläche verteilt werden kann. In Gebie- en mit einheitlicher Nutzung erfolgt die Verteilung nach der Erundstücksfläche. Dieser Maßstab erlaubt es nicht, die Bei- ragsbelastung nach der Ausnutzbarkeit des Grundstückes zu differenzieren. Die Rechtsprechung fordert aber gerade diese Differenzierung, um möglichst gerecht die Vorteile der einzel­nen Anlieger abwägen zu können, die ihnen durch die Ausbau- Maßnahme entstehen.

Die Geschoßfläche gibt an, wieviel Vollgeschosse auf ein Grund­stück gebaut werden dürfen. Ihre Festsetzung erfolgt entweder n einem Bebauungsplan oder sie richtet sich nach der umgeben­den Bebauung.

Da die bislang gültige Ausbaubeitragssatzung eine solche Rege­lung nicht enthält, war der Erlaß der vorstehend genannten Satzung erforderlich.

Teerung des Gemeindeplatzes beschlossen Aufgrund eines Antrages eines Anliegers, der um Befestigung des Gemeindeplatzes gebeten hatte, um über diesen sein Grund­stück anfahren zu können, beschloß der Ortsgemeinderat, den Platz mit einer Teerdecke zu überziehen. Durch diese Maßnahme soll zunächst lediglich die Befahrbarkeit des Platzes sicherge­stellt werden.

Was die Gestaltung des Platzes insgesamt anbelangt, sprach sich der Rat dafür aus, diese Maßnahme im Zusammenhang mit dem Ausbau derAlten Straße" durchzuführen.

Beschädigung der Fernsprechzelle in Girod In der Nacht vom 18.3. auf 19.3.1981 wurde an der in der Orts­mitte aufgestellten Fernsprechzelle die rechte Seitenglasscheibe mutwillig beschädigt.

Wer diesbezüglich sachdienliche Hinweise geben kann, wende sich bitte an die Schutzpolizeiinspektion 543 Montabaur, Tel. 02602/5011.

GR0SSH0LBACH/GIR0D Alte Herren

Am Samstag, dem 4.4.81 spielen wir gegen unsere Sportkamera­den aus Niederberg. Anstoß um 16 Uhr auf dem Sportplatz in Großholbach.

Gegner gesucht

Die Alten Herren von Eisbachtal suchen für Samstag, den 25.4.81 einen Spielpartner. Es kann um 16.30 Uhr auf dem Sportplatz in Großholbach gespielt werden. Tel. 02602/3565

GÖRGESHAUSEN:

SV Grün-Weiß Görgeshausen

Durch Tore von Petri (2), Rörig und W. Stahl konnte am ver­gangenen Sonntag in Eschelbach ein 4:3-Sieg errungen werden. Nächstes Heimspiel:

Sonntag, 5.4.81, 15.00 Uhr gegen Horressen/Elgendorf II

HEILBERSCHEID:

Holzabfuhr in Wolferts

Es wird gebeten, das in Eigenschlag gefällte Holz im Wolferts so schnell wie möglich jedoch spätestens bis zum 11.4.81 abzu­fahren. Dies ist erforderlich, da mit der Räumung und Neu­anpflanzung bereits begonnen wurde.

Reichwein, Ortsbürgermeister

Alte Herren, Heilberscheid

Mit einem 2:2 Unentschieden mußte man sich letztlich zufrie­den geben, nachdem man bereits 2:0 gegen die Alten Herren aus Laurenburg führte.

Am Samstag, dem 4.4.81 erfolgt um 16 Uhr der Anstoß zum Spiel in Altendiez.

NENTERSHAUSEN:

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 27. März 1981

Änderung des BebauungsplanesIm Strichen" beschlossen Der Ortsgemeinderat beschloß die Änderung des Bebauungs­planesIm Strichen" und andere". Der Änderungsbeschluß des Ortsgemeinderates hat folgenden Inhalt:

1. Das Plangebiet wird um das Flurstück Nr. 77/5, Flur 3, erweitert

2. Die Planstraße B erhält eine Parzellenbreite von 7,50 m.

Der dargestellte Parkstreifen entfällt.