Montabaur 22/14/81
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 24.3.1981
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981 beschlossen
Zu Beginn der Sitzung wurde dem Rat die Haushaltssatzung zur Beschlußfassung vorgelegt. Der Haushaltsplan sowie die Haushaltssatzung wurden von einem Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur erläutert. Nach Abschluß der Erläuterung beschloß der Ortsgemeinderat einstimmig den Erlaß der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen:
VERWALTUNGSHAUSHALT Einnahmen 704.000,- DM
Ausgaben 704.000,-- DM
VERMÖGENSHAUSHALT Einnahmen 780.000,-- DM
Ausgaben 780.000,- DM
Kredite werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1981 gegenüber dem Vorjahr nicht geändert und wie folgt festgesetzt:
1.GRUNDSTEUER
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
Grundsteuer A für die Grundstücke
220 v.H.
Grundsteuer B
240 v.H.
GEWERBESTEUER
Nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
280 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für die Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund
36,00 DM
für den zweiten Hund
54,00 DM
für jeden weiteren Hund
72,00 DM
Zum Haushaltsplan ist folgendes anzumerken:
Zunächst ist für das Haushaltsjahr 1980 festzustellen, daß die zur Finanzierung von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes ausgewiesene Kreditsumme in Höhe von 71.500,- DM nicht benötigt wurde. Aufgrund der vorläufigen Jahresrechnung ist der allgemeinen Rücklage ein Betrag von ca. 140.000,- DM zuzuführen.
Diese positive Entwicklung ist hauptsächlich auf die erhöhte Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt aufgrund erheblicher Überschüsse im Bereich Forst und Steuern und auf nicht kassenwirksam gewordene Mittel zum Ausbau der Mittelstraße und zum Ausbau der Bürgersteige in der L 314 zurückzuführen.
Zum Haushalt 1981 ist anzumerken, daß das Gesamtvolumen von 1.484.000,- DM das Volumen des Haushaltsplanes im Vorjahr um 433.000 DM übersteigt.
Als außergewöhnliche Belastung des Verwaltungshaushaltes sind die Sach- und Verfahrenskosten für die Umlegungsverfahren „Ober der Kirch" und „Bornstück -Kappesfeld" sowie die anstehenden Flurbereinigungskosten zu nennen ( insgesamt 60.000 DM)
Diesen Belastungen im Verwaltungshaushalt stehen derzeit außergewöhnlich positive Entwicklungen im Wirtschaftsbetrieb Forst sowie die verhältnismäßig gute Entwicklung im Steuersektor gegenüber.
Nach dem Planungsstand ist eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von 120.000 DM möglich. Verringert man diese Zuführung um die zu erbringenden Tilgungsleistungen (Pflichtzuführung von 1.700 DM) und addiert man die als einmalig anzusehenden Sach- und Verfahrenskosten für die Umlegungs- und Flurbereinigungsverfahren (60.000 DM) hinzu, so erhält man eine echte freie Finanzspitze von Ü 168.000,-
DM für das Haushaltsjahr 1981.
Aufgrund der Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung 1980 bis 1984 wird die freie Finanzspitze bis 1984 nicht unter 100.000,- DM absinken und somit weiterhin Garant einer sehr soliden Leistungsfähigkeit sein.
Eine rege Investitionsbereitschaft der Ortsgemeinde spiegelt der Vermögenshaushalt wieder. Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen sollen realisiert werden:
1. Zuschuß an den Schützenverein zum Bau einer
Schießsportanlage 30.000,- DM
2. Restkosten der Grünanlage im Ortsteil
Kleinholbach 5.000,- DM
3. Grünordnungsmaßnahmen im Zuge des Ausbaues der L 314 im Ortsteil Girod 130.000,- DM
4. Restzahlung für Bauarbeiten aus Vorjahren (Bürgersteige, Wegedurchlaß)
5. Ausbau des Weges zum Anwesen Zingel
6. Ausbau der Hügelstraße einschl. Straßenoberflächenentwässerungsanteil
7. Ausbau der Schulstraße einschl. Straßenoberflächenentwässerungsanteil
8. Restfinanzierung der Mittelstraße
9. Ausbau der Bürgersteige in der L 314
einschl. Grunderwerb und zu erbringendem Kostenanteil für den Häuserankauf bzw. Abriß 312.000,- DM
10. Grunaerwerb, alte Straße 20.000,- DM
11.1.Bauabschnitt - Erschließung
„Über der Kirch" einschl. Straßenoberflächenentwässerungsanteil 56.000,- DM
12. Restfinanzierung der Stichstraße 5.000,-- DM
13. Bau einer Einspeisungsanlage durch
die KEVAG 7.000,- DM
14. Errichtung von zwei Zapfstellen auf dem
Friedhof
4.000,-
DM
15.Friedhofsumgestaltung
3.000,-
DM
16.Anbau von zwei Garagen an die
Schießsportanlage
10.000,-
DM
17.Neuanstrich der Wartehalle
3.000,-
DM
18.H ausanschlu ßkosten
2.000,-
DM
19.Grunderwerb, allgemein
15.000,-
DM
20.Kanal- und Hausanschlußkosten
für gemeindeeigene Grundstücke
5.000-
DM
21.Zuführung zur allgemeinen Rücklage
(zur Planabrundung)
300-
DM
22.Tilgungsleistungen
1.700,-
DM
23.Abwicklung des Soll-Fehlbetrages
1979
11.000,-
DM
Die Finanzierung der geplanten Maßnahmen stellt sich wie folgt dar:
1. Zuschuß des Kreises zur Grünordnungsmaßnahme in Girod 20.000,-- DM
2 Erschließungs- und Ausbaubeiträge 235.000,- DM
3. Zuweisung des Landes zum
Grunderwerb der L 317 13.000,- DM
4. Anteilige Rückzahlung der Vorfinanzierungsmittel aus der Mittel-, Kapellen-
und Stichstraße 151.000,- DM
5. Anteilige Landeszuweisung zum Ausbau
der Bürgersteige in der L 314 100.000,-- DM
6. Grundstückserlöse 1.000,-DM
7. Zuführung vom Verwaltungshaushalt 120.000,-DM
8. Entnahme aus der allgem.Rücklage 140.000,-- DM
13.000,- DM 10.000,- DM
10.000,-DM
97.000,- DM 30.000,- DM

