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Montabaur 21 / 14/81

Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage im Ortsbereich beschlossen

Der Rat faßte den Grundsatzbeschluß, daß die Straßenbeleuch­tungsanlage im Ortsbereich um zwei Straßenleuchten erweitert werden soll. Es wurden folgende Standorte für die einzelnen Leuchten festgesetzt:

1. Grundstücksgrenze Eberth/Simon in der StraßeZum weißen Stein"

2. Schulstraße , in Höhe des Grundstückes Theo Fetz

Es soll nunmehr die Einholung entsprechender Kostenangebote erfolgen.

Erneute Beratung über die Satzung zum Schutz des Ortsbildes

Dem Rat wurde erneut ein überarbeiteter Satzungsentwurf über den Schutz des Ortsbildes vorgelegt Nachdem der Rat in diesem Satzungsentwurf noch einige Änderungen eingearbeitet hatte, sprachen sich die Mitglieder dafür aus, diesen Satzungsentwurf dem Landesamt für Denkmalpflege in Mainz vorzulegen, um von dort aus eine positive Stellungnahme zu dem neu verfaßten Satzungsentwurf zu erhalten. Sofern sich das Landes­amt für Denkmalpflege in Mainz zu diesem Satzungsentwurf positiv äußert, wird der Rat den Erlaß der Satzung beschließen. Dann wird zu gegebener Zeit nach Genehmigung der Satzung durch die Kreisverwaltung diese im Wochenblatt bekanntgemacht.

Pflege der Pflanzflächen am Dorfplatz teilweise dem Sportverein Welschneudorf übertragen

Der Ortsgemeinderat sprach sich dafür aus, die Arbeiten zur Pflege der Pflanzflächen am Dorfplatz dem Sportverein Welsch­neudorf zu übertragen. Dem Sportverein wird hierfür eine Ent­schädigung in Höhe von 3.000,- DM gezahlt.

Auftrag zur Anlegung der Baustraße im BaugebietIm Krautfeld- Oberes Dielkopffeld" vergeben

Zur Anlegung der Baustraße im BaugebietIm Krautfeld - Obe­res Dielkopffeld" wurde der Auftrag vergeben. Die Auftrags­summe beläuft sich auf ca. 50.000,- DM.

Zuschuß für Rosenmontagszug gewährt

Die Höhe des Zuchusses für den Rosenmontagszug wurde vom Ortsgemeinderat auf 300,- DM festgesetzt.

Chor-Konzert

MGVEintracht" Welschneudorf

Einen Konzertnachmittag veranstaltet der MGV Eintracht Welschneudorf am Sonntag, dem 5. April 1981 um 16 Uhr im Saale des Westerwälder Hofes in Welschneudorf Es wirken mit:

Mandolinenorchester Eitelborn, Leitung Heinz Meurer Kinderchor Welschneudorf,Leitung: Alfred Wallroth MGV Eintracht Welschneudorf, Leitung: Ulrich Wallroth Solist: Josef Kilian.

Außer den Werken von Schubert, Kempkens, Weber, Desch und Rische bringen wir auch Oper und Operettenchöre zupi Vortrag. Zu diesem auserwählten Konzertprogramm laden wir alle Mu­sikfreunde aus nah und fern recht herzlich ein.

Möhnenverein Welschneudorf

Unsere diesjäNrige Jahreshauptversammlung findet am Dienstag, dem 7. April 1981 um 20 Uhr im Westerwälder Hof in Welsch­neudorf statt. Hierzu laden wir alle aktiven und inaktiven Mit­glieder recht herzlich ein.

EISBACHGEMEINDEN

GIROD:

Teilnehmergemeinschaft Girod G. 2063

Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigungsverfahren Girod - Hebung von Beiträgen 1981 Nach § 19 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.3.1976 BGBl. I S. 546 sind die Beiträge zu den Kosten der Flurbereini­gung solange der endgültige Beitragsmaßstab - der Wert der neuen Grundstücke - noch nicht feststeht, zunächst als Vorschüsse nach einem vorläufigen Beitragsmaßstab zu heben.

Durch Verfügung vom 4.7.1978 hat das Kulturamt Westerburg als Flurbereinigungsbehörde die von den Verfahrensteilnehmern in das Verfahren eingebrachte Fläche als vorläufigen Beitrags­maßstab bestimmt.

Demgemäß hat der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft in sei­ner Sitzung vom 2.2.1981 für das Rechnungsjahr 1981 eine He­bung von

DM 150,-- (in Worten: Einhundertfünfzig Deutsche Mark pro ha) beschlossen, welche in 2 Raten zu je 75,- DM am 1. Mai und 1. Oktober 1981 fällig ist.

Die auf die einzelnen Teilnehmer entfallenden Beitragsvorschüs­se sind in einer Beitragsliste festgesetzt, welche beim Kassenver­walter der Teilnehmergemeinschaft zur Einsichtnahme für die Teilnehmer offenliegt.

Forderungszettel, aus denen die Zahlungspflichtigen Teilnehmer die von ihnen zu leistenden Vorschüsse und den zugrunde geleg­ten vorläufigen Beitragsmaßstab (= Fläche) ersehen können, werden durch den Kassenverwalter in Kürze zugestellt.

Bei Erbengemeinschaften wird nur einer der Miteigentümer zur Zahlung aufgefordert, es ist dann seine Sache von den anderen Miterben Erstattung zu verlangen.

Von Reklamationen wegen geringfügigen Flächenabweichungen bitte ich abzusehen, da die Vorschüsse nach Vorliegen des end­gültigen Beitragsmaßstabes durch eine besondere Ausgleichshe­bung verrechnet werden.

Zahlungen sind an den Kassenverwalter der Flurbereinigungskas­se, Herrn Helmut Meurer, Mühlenweg 5, 5431 Girod grundsätz­lich nur gegen :Quittung zu leisten. Überweisungen und Einzah­lungen können außerdem auf das Konto der Teilnehmergemein­schaft Nr. 186 bei der Raiffeisenkasse e.V. in Girod erfolgen. Hierbei ist die aus dem Forderungszettel ersichtliche Ord.Nr. anzugeben.

Die angeforderten Beiträge können, soweit möglich, auch ab­verdient werden.

Die angeforderten Beiträge sind fristgerecht zu zahlen, andern­falls werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % sowie Mahngebüh­ren erhoben.

Die Teilnehmer werden hiermit aufgefordert, ihrer Leistungs­pflicht pünktlich nachzukommen, da die Gewährung der Beihil­fen aus öffentlichen Mitteln von der Aufbringung der erforder­lichen Eigenleistung abhängig ist. Bei Leistungsverzug werden die Beiträge auf Kosten der Säumigen nach § 136 FlurbG im * Verwaltungszwangsverfahren eingezogen , wobei auch in den Grundbesitz selbst vollstreckt werden kann, da die Beitrags­pflicht als öffentliche Last auf den im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücken ruht.

Die Säumigen aus den vorangegangenen Hebungen werden hier­mit öffentlich gemahnt und aufgefordert, die Beitragsrückstände spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen an die Flurbereini­gungskasse zu zahlen. Der Vorsitzende des Vorstandes: Hannappel