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Montabaur 20/14/81

Grundsatzbeschluß zur Anschaffung eines Schleppers

Übereinstimmend sprach sich der Rat für die Anschaffung eines gemeindeeigenen Schleppers aus. Es wird die Anschaffung eines Schleppers mit einer Stärke von ca. 50 Ps befürwortet. Die Ver­waltung wurde beauftragt, entsprechende Kostenangebote einzuholen und diese dem Rat zur Entscheidung über eine Auf­tragsvergabe vorzulegen.

Freiwillige Feuerwehr Niederelbert

Die nächste Übung der Gruppe Diedert/Frink findet am Sams­tag, dem 4. April 1981 um 15.00 Uhr statt.

SportvereinBlau-Weiß" Niederelbert Abt Tennis

Am 14.4.1981, 20.00 Uhr, treffen sich alle Tennismitglieder im Vereinslokal Keul zu einer wichtigen Besprechung.

Es geht um die Einweihung der Tennisanlage am I.Mai 1981.

SV Blau-Weiß Niederelbert

Abt. Gymnastik

Diejenigen Eltern, die damit einverstanden sind, daß der von Frau Hain und den Mädchen selbst ausgesuchte Gymnastikanzug aus Kostenersparnisgründen über den Verein beschafft werden soll, werden gebeten, den Betrag mit Größenangabe bis 30.4.81 bei Frau Hain oder dem Betreuer Herrn B.Hermann, Hollerer Straße 9, zu hinterlegen.

Den genauen Betrag nennt Frau Hain in den nächsten Tagen. Später eingehende Bestellungen können nicht mehr berücksich­tigt werden.

Alte Herren Blau-Weiß Niederelbert

Am Samstag, dem 4.4.1981 spielen wir im Heimspiel gegen un­sere Sportfreunde aus Hilgert. Anstoß 15.45 Uhr auf dem Sport­platz in Niederelbert.

Ikebana-Kurs

Am Donnerstag, dem 7.5.81 und Donnerstag, dem 14.5.81 jeweils um 19.30 Uhr, finden unter Leitung von Gertrud Roth im Pfarrheim Ikebana-Kurse statt.

Anmeldungen im Pfarrhaus bis spätestens Donnerstag, 30.4.81. Unkostenbeitrag 2,00 DM.

OBERELBERT:

Verloren - Gefunden

Vor einigen Tagen wurde ein dünner blauer Kinderanorak als Fundsache abgegeben. Der Anorak kann während der Dienstzeit bei der Gemeindeverwaltung in Empfang genommen werden. Weyand, Ortsbürgermeister

Veranstaltung der kath. Pfarrkirche Oberelbert

Voranzeige

Was? Meditieren, zu sich selbst kommen, den Alltag in Ruhe beginnen, Musik hören, beten ...

Wann? Mittwoch, 15.4.1981, 6.00 bis 7.00 Uhr Wo? Pfarrkirche St. Laurentius Oberelbert Warum? Weil es sinnvoll ist, den Tag in Ruhe anzugehen. Ohne Hektik. Diese gibt es im Laufe des Tages.

MGV Liederkranz

Das Singen des Jugendchors wird am Freitag, dem 3.4.81 um eine halbe Stunde vorverlegt. Die Gesangstunde beginnt also um 18.30 Uhr.

Pfarrgemeinde Ruppach-Goldhausen - Sozialausschuß -

Am Dienstag, dem 7.4.81 findet im Pfarrzentrum das traditio­nelle Kaffeekränzchen für die Senioren statt. Unter anderem soll über einen Ausflug diskutiert werden.

WELSCHNEUDORF:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf findet am DIENSTAG, dem 7. April 1981, 20.00 Uhr, im Rat­haus statt.

TAGESORDNUNG:

ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981 sowie das Investitionsprogramm für die Jahre 1980 bis 1984.

2. Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des An­teils der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Bürgersteige der Ortsdurchfahrt.

3. Verschiedenes.

5431 Welschneudorf, 30.3.1981 Stahlhofen, Ortsbürgermeister

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom £4. März 1981

Erlaß der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhe­bung von Beiträgen für Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) beschlossen

Einstimmig beschloß der Rat den Erlaß der von der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur vorgelegten Satzung. Durch diese Satzung soll gewährleistet werden, daß bei Ausbaumaßnah­men, deren Anlieger ihre Grundstücke unterschiedlich baulich nutzen können, der beitragsfähige Aufwand nach der Geschoß­fläche verteilt werden kann. In Gebieten mit einheitlicher Nut­zung erfolgt die Verteilung nach der Grundstücksfläche.

Dieser Maßstab erlaubt es nicht, die Beitragsbelastung nach der Ausnutzbarkeit des Grundstückes zu differenzieren. Die Recht­sprechung fordert aber gerade diese Differenzierung, um mög­lichst gerecht die Vorteile der einzelnen Anlieger abwägen zu können, die ihnen durch die Ausbaumaßnahmen entstehen.

Die Geschoßfläche gibt an, wieviele Vollgeschosse auf einem Grundstück verrichtet werden dürfen.lhre Festsetzung erfolgt entweder in einem Bebauungsplan oder sie richtet sich nach der umgebenden Bebauung.

In der bislang gültigen Ausbaubeitragssatzung ist eine entspre­chende Regelung nicht enthalten, so daß der Erlaß der Änderungs­satzung erforderlich wurde.

Änderung des BebauungsplanesIm Krautfeld - Oberes Diel­kopffeld" beschlossen

Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungs­planesIm Krautfeld - Oberes Dielkopffeld". Die beschlossene Änderung hat folgenden Inhalt:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Bereich des Flurstückes Nr. 66, Flur 1 um eine Teilfläche des gemeindeeigenen Grundstückes Nr. 57, Flur 5 erweitert. (Grundstücksstreifen vom Dielkopfweg in Richtung kleiner Diel­kopfweg in einer Breite von 3,00 m ab der Straßenfront, aus­laufend bis zu einer Breite von 7 m) Die bebaubare Fläche wird entsprechend erweitert

Der angrenzende geplante Wendehammer der Planstr. E wird in nordöstlicher Richtung entlang der Grundstücke 69 und 66, Flur 1 bzw. Flurstück 57, Flur 5 verschoben.

Die Kreisplanungsstelle wird mit den Planungsarbeiten beauf­tragt.

Auf eine Bürgerbeteiligung wird gern. § 2 a Abs. 4 BBauG verzich­tet, weil sich die Änderungen nur unwesentlich auf das Plange­biet bzw. Nachbargebiet auswirken. j

Gleichzeitig wurde dem Änderungsentwurf zugestimmt und die Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG beschlossen.

Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage im Baugebiet Im Krautfeld-Oberes Dielkopffeld" beschlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß die Auftragsvergabe zur Erweite­rung der Straßenbeleuchtungsanlage im benannten Baugebiet Die Auftragssumme beträgt 46.000,-- DM.