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Montabaur 19/14/81 VERMÖGENSHAUSHAI T Einnahme 1.376.000,--DM

Ausgabe 1.376.000,--DM

Kredite wurden nicht veranschlagt. Die Steuersätze für die Ge­meindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1981 wie folgt fest­gesetzt:

1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

Grundsteuer A 220 v.H.

b) für die Grundstücke

Grundsteuer B 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER

Nach Gswerbeertrag und Gewerbe­kapital 300 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeinde­gebietes gehalten werden: für den 1. rtind 48,00 DM

für den 2. Hund 72,00 DM

für jeden weiteren Hund 96,00 DM.

Zu den Steuerfestsetzungen ist anzumerken, daß die Grund- und Hundesteuer gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

Lediglich bei der Festssetzung der Gewerbesteuer sprach sich der Rat dafür aus, den Steuerhebesatz von 320 % (1980) auf 300 % zu senken.

Den Haushaltsplan erläuterte Ortsbürgermeister Hübinger in einem umfangreichen Bericht Nachstehend werden einige schwerpunkt­mäßige Aussagen zum Haushaltsplan wiedergegeben:

Rückblickend auf den Haushaltsplan 1980 ist festzustellen, daß eine veranschlagte Kreditsumme zur Finanzierung von Maßnah­men des Vermögenshaushaltes in Höhe von 51.000,- DM nicht be­nötigt wurde. Nach den jetzigen Berechnungen kann für das Haushaltsjahr 1980 mit einem Rücklagenstand von rund 400.000,- DM gerechnet .werden.

Dieser erfreulich hohe Rücklagenstand ergab sich, da bei vielen Maßnahmen kein entsprechender Baufortschritt erreicht wurde und somit veranschlagte Haushaltsmittel nicht kassenwirksam wurden. Weiterhin trugen hierzu die Mehreinnahmen bei Grund­stückserlösen und die Mehrzuführung vom Verwaltungshaus­halt an den Vermögenshaushalt aufgrund der Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer bei.

Zum Haushaltsplan 1981 ist zunächst festzustellen, daß dieser ein beachtliches Gesamtvolumen von 2.520.000,- DM aufweist.

Der Verwaltungshaushalt (1.144.000,- DM), Vermögenshaus­halt (1.376.000,- DM) und der Finanzplan 1980 -1984 schlie­ßen in Einnahmen und in Ausgaben ausgeglichen ab. Die Steige­rung des Verwaltungshaushaltes gegenüber dem Vorjahr beträgt 17.000,- DM. (1,5%).

Eine überproportionale Steigerung ist jedoch beim Vermögens­haushalt (=+ 583.000 DM/ = 73,5%) zu verzeichnen.

Im Verwaltungshaushalt sind als Zuführung zum Vermögenshaus­halt 165.000,- DM veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahr bedeu­tet dies ein Rückgang von 42.000,-- DM. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf die negative Entwicklung im Unterab­schnitt 900 (Steuern und Umlagen) Diese negative Entwicklung ergibt sich insbesondere aus der Steigerung der zu zahlenden Kreis- und Verbandsgemeindeumlage. Als echte freie Finanzspit­ze für das Haushaltsjahr 1980 (diese gibt Auskunft über die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde) wird der Betrag von 179.700,- DM ausgewiesen.

Ausweislich der Berechnung des Finanzplanes 1980 bis 1984 wird die freie Finanzspitze nicht unter 100.000,- DM absinken und somit weiterhin Garant dafür sein, daß zahlreiche Investi­tionsmaßnahmen der Ortsgemeinde trotz erheblicher Neuver­schuldungen in den Jahren 1983 und 1984 finanziert werden können.

Der Vermögenshaushalt wird zu einem Großteil geprägt durch den BürgersteigausbauAuf der Schla" mit einem Kostenfaktor von rund 640.000,- DM und der weiteren Erschließung des Ge­werbegebietesStockland" (324.000,- DM)

Weiterhin sind Mittel bereitgestellt, um die in 1980 begonnenen Maßnahmen fortzusetzen sowie um kleinere Maßnahmen des Investitionsprogrammes 1981 zu realisieren.

Auf der Einnahmenseite des Vermögenshaushaltes sind die Bei­träge aus der ErschließungsmaßnahmeAuf der Schla" sowie Vorausleistungen aus dem ErschließungsgebietStockland" mit insgesamt 680.000,- DM, die Grundstückserlöse (125.000,- DM), die Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage (381.000,- DM) und die Zuführung vom Verwaltungshaushalt (165.000,- DM) als die Haupteinnahmenquellen zu nennen.

Als erfreuliche Tatsache ist anzumerken, daß die beabsichtigten Maßnahmen im Vermögenshaushalt ohne die Aufnahme von Kre­diten finanziert werden können.

Voraussschauend auf die Jahre 1982 bis 1984 ist folgendes anzu­merken:

Der Ausbau der Hauptstraße L 327 - die Erschließungsmaß­nahmeHostigfeldchen" sowie der Ausbau von zahlreichen Ortsstraßen sind als Schwerpunkte des Investitionsprogrammes 1982 bis 1984 anzusehen.

Daß die benannten Maßnahmen in den jeweils vorgesehenen Jahren verwirklicht werden können, zeigen die Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung.

Erlaß der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhe­bung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) beschlossen

Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat eine von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur vorgelegte Satzung. Durch den Erlaß der Änderungssatzung zur Ausbaubeitragssat­zung soll gewährleistet werden, daß bei Ausbaumaßnahmen, deren Anlieger ihre Grundstücke unterschiedlich baulich nutzen, der beitragsfähige Aufwand nach der Geschoßfläche verteilt werden kann.

In Gebieten mit einheitlicher Nutzung erfolgt die Verteilung nach der Grundstücksfläche. Dieser Maßstab erlaubt es nicht, die Beitragsbelastung nach der Ausnutzbarkeit des Grundstückes zu differenzieren. Die Rechtsprechung fordert aber gerade diese Differenzierung, um möglichst gerecht die Vorteile der einzel­nen Anlieger abwägen zu können, die ihnen durch die Ausbau­maßnahmen entstehen.

Die Geschoßfläche gibt an, wieviele Vollgeschosse auf einem Grundstück bebaut werden dürfen.

Ihre Festsetzung erfolgt entweder in einem Bebauungsplan oder sie richtet sich nach der umgebenden Bebauung.

In der bislang gültigen Ausbaubeitragssatzung war eine entspre­chende Regelung nicht enthalten, so daß der Erlaß der Änderungs­satzung erforderlich wurde.

Ausbau der Grabzwischenwege auf dem Friedhof beschlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß, möglichst bald mit dem Ausbau der Grabzwischenwege zu beginnen. Entsprechende Mittel sind im Haushaltsplan bereitgestellt. Bislang konnte aufgrund der Witterungsverhältnisse mit den Arbeiten nicht begonnen werden.

Der Rat beschloß weiterhin, eine Friedhofsanlage zu besichtigen. Ferner wurden Mitglieder des Ortsgemeinderates benannt, die zusammen mit der Verwaltung Vorschläge für den Ausbau des Friedhofes ausarbeiten sollen.

Ausbau des Zuweges zum Grillplatz beschlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß, die Zuwegung zum Grillplatz (verlängerte Wiesenstraße sowie der Weg von der Wiesenstraße) zum Grillplatz zu teeren.Der Weg oberhalb der Schule bis zum Grillplatz soll durch den Einsatz einer Raupe planiert werden.