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Montabaur 16/14/81

Der Rat sprach sich zum jetzigen Zeitpunkt gegen den Erlaß dieser Richtlinien aus. Aus der Sicht des Rates soll es weiterhin bei der bisherigen Handhabung zur Förderung der Vereine in der Gemeinde verbleiben.

Einholung von Preisvergleichen vor Auftragsvergaben für Pla- nungsaufsteliungen befürwortet

Im Einvernehmen mit den Ortsbeigeordneten schlug Ortsbürger­meister Karbach dem Rat vor, künftig bei Vergabe von Planungs­aufträgen vorab Kostenangebote verschiedener Ing.Büros zwecks Preisvergleich einzuholen. Anregungen der Planungsbehörden sollen dabei auch weiterhin berücksichtigt werden. Durch die Ein­holung von Kostenangeboten soll lediglich versucht werden, Kosteneinsparung zu erzielen.

Der Vorschlag des Vorsitzenden fand nach Abschluß der Diskus­sion die einstimmige Zustimmung des Rates.

Erneuter Beschluß über die Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der StraßeZum Mühlsnberg"

Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde dieser Punkt nochmals auf die Tagesordnung genommen. Zu Beginn dieses Tagesordnungs­punktes erläuterte der Vorsitzende den Sachverhalt. Im wesent­lichen geht es um die im geänderten Bebauungsplan vorgesehene Verbreiterung der StraßeZum Mühlenbejg" von bisher von 4,50 m auf 7,00 m.

Nach kontroverser Diskussion im Rat wurde die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplanes zur Abstimmung gestellt. Ergeb­nis dieser Abstimmung war es, daß die Änderung des Bebauungs­planes im Bereich der StraßeZum Mühlenberg" mehrheitlich beschlossen wurde, d.h. die Straße soll nun auf 7,00 m einschl. Bürgersteigflächen verbreitert werden.

Auftragsvergabe zur Fertigstellung der StraßeZum Mühlenberg" beschlossen

Unmittelbar nachdem der Rat erneut die Änderung des Bebau­ungsplanes im Bereich der StraßeZum Mühlenberg" beschlossen hatte, befaßte sich der Rat mit der Vergabe des Auftrages zur Fer­tigstellung der StraßeZum Mühlenberg". Ergebnis dieser Bera­tung war es, daß mit der ausführenden Firma dahingehend ver­handelt werden soll, daß zunächst auf einer Fahrbahnbreite von 4,00 m nur die Trageschicht aufgetragen werden soll.

Sobald diese Modifizierung mit der ausführenden Firma ausgehan­delt ist, soll mit dem Teilausbau begonnen werden.

Sportfr. Germ. Kadenbach

E-Jugend JSG Augst

Die JSK kam gegen den Nachbar aus Arzbach zu einem verdien­ten 2:0 Erfolg. Zweifacher Torschütze Spielführer Jens Mäurer, Nächsten Samstag gegen Weitersburg 14.00 Uhr in Kadenbach.

NEUHÄUSEL:

Forstrevier Neuhäusel

Die stark angestiegene Nachfrage nach Brennholz hat dazu gefüh daß der gesamte Einschlag bereits verkauft ist. Neubestellungen können erst wieder ab September entgegengenommen werden.

SIMME RN:

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Jahr 1981 vom 26.3.1981 l.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) fol­gende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 19.3.1981 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1981 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt erforderlich ist, wird auf 87.000,- DM festgesetzt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbe­kapital 280 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 48,-- DM

für den zweiten Hund 72,-- DM

für jeden weiteren Hund 96,--DM.

II. GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz

Montabaur, den 19. März 1981

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

(L.S.) Im Aufträge: Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 6.4.1981 bis 16.4.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Simmern, den 26.3.1981

(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Simmern I

Schneider, Ortsbürgermeister I

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentl.Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Simmern i oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz, GemO, vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) zu­letzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

Verkehrs- und Verschönerungsverein Simmern e.V.

Der WS hat auf seiner letzten Vorstandssitzung beschlossen, die Fahrt nach Kassel zur Bundesgartenschau auf einen Tag zu beschränken. Wir fahren am Samstag, dem 13. Juni, in der Früh«

649.000,-- DM 649.000,- DM

560.000,- DM 560.000,- DM