Montabaur 15 / 14/81
Er bot überdies an, nach Beauftragung durch den Rat die Anlieger zu einer erneuten Gesprächsrunde einzuladen, zumal diese neuerlichen Erkenntnisse und gesetzlichen Möglichkeiten im vergangenen Jahr noch nicht offen lagen.
Die überwältigende Mehrheit des Rates sprach sich gegen eine verkehrsberuhigten Ausbau aus, wobei Mehrbelastungen für die beiden Parallelstraßen, sowie
die gleichberechtigten Forderungen der Anlieger in anderen Wohngebieten zu einem ähnlichen Straßenausbau, die Aussage der Anlieger über die gewünschte Ausbauweise u.a.m. ausschlaggebend waren.
Hümmerich, Ortsbürgermeister.
Omnibusse fahren neue Strecke
Hiermit möchte ich zur Kenntnis geben, daß in Übereinstimmung mit der Bundespost und der Kreisverwaltung in der Woche vom 6. bis 10.4.1981 eine andere Post-Bus-Fahrroute probeweise wie folgt durchgeführt wird:
Von Neuhäusel kommend über die Helfensteinstraße, Anfahrt der bisherigen Haltestelle, über den Bodenweg, die Unterdorf-, Triftstraße, Anfahrt der zweiten bisherigen Haltestelle und wieder Richtung Neuhäusel
- Also genau umgekehrt, wie schon seit einiger Zeit gelegentlich praktiziert.
Nach Meinung der Fachleute ist diese Strecke unfallsicherer und problemloser.
Sollte sich diese Fahrstrecke als - wie angenommen - zweckmäßiger erweisen, wird sie zukünftig nach geringfügiger Verlegung der Haltestelle am Bodenweg beibehalten.
Bei dieser Gelegenheit darf ich darauf verweisen, daß sowohl der Einmündungsbereich Bodenweg in die Unterdorfstraße sowie die gesamte beengte Fahrstrecke der Unterdorf Straße von parkenden Fahrzeugen freigehalten wird.
Hümmerich, Ortsbürgermeister
Hobbymannschaft „Zur Krone" Eitelborn
Unser erstes Heimspiel in dieser Saison bestreiten wir am Samstag, dem 4. April 1981 gegen den HC Fachbach. Anstoß erfolgt um 15.00 Uhr auf dem Nörrberg.
Kirmesgesellschaft 1982 Eitelborn
Am 3.4.1981, 20.00 Uhr, findet in der Gaststätte Nassauer Hof, eine wichtige Versammlung statt Es wird um vollzähliges Erscheinen gebeten. Hauptthema: Fußballspiel gegen KG 81.
Schulabgänger der „Augst-Schule" von 1979 Wir treffen uns zu einem Klassentreffen am 3.4.1981, 19.30 Uhr in der Gaststätte Nassauer Hof. Es wird um vollzähliges Erscheinen gebeten. Hauptgrund: Veranstaltung eines gemeinsamen Hüttenabends.
MGV Eitelborn 1866
Sonntag, 10. Mai
9.00 Uhr Prädikat-Wertungssingen in Heimbach-Weis Sonntag, 17. Mai
9.00 Uhr Pokal- -Punktwertungssingen in Camberg/Taunus.
Heute, Donnerstag, den 2. April, beginnen die Bässe wieder um 19.30 Uhr mit der Chorprobe im Vereinslokal „Zur Sporkenburg" Probenbeginn der Tenöre ist um 20.30 Uhr
KADENBACH:
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 18.3.1981 Zuschußgewährung an MGV „Lyra"
Bereits bei der Aufstellung des Investitionsplanes sprach der Rat seine Bereitschaft zur Zuschußgewährung an den MGV „Lyra"
für die Anschaffung eines Beistellzeltes aus. Die Höhe des Zuschusses wurde seinerzeit mit 5.000 DM beziffert.
Nachdem nunmehr der MGV „Lyra" dem Rat tatsächlich Kosten für die Anschaffung des Beistellzeltes in Höhe von 9.000,- DM nachgewiesen hat (bei der Beratung des Investitionsplanes war man von niedrigeren Gesamtkosten ausgegangen) sprach sich der Rat einstimmig für eine Erhöhung des Zuschusses auf 6.000,- DM aus. Entsprechende Mittel sind im Haushaltsplan bereitgestellt.
Erlaß der Satzung zur Änderung der Ausbaubeilragssatzung beschlossen
Dem Rat wurde ein Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur vorgelegt. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur begründete die Notwendigkeit zum Erlaß einer solchen Änderungssatzung wie folgt:
Durch die Änderungssatzung soll gewährleistet werden, daß bei Ausbaumaßnahmen, deren Anlieger ihre Grundstücke unterschiedlich baulich nutzen können, der beitragsfähige Aufwand nach der Geschoßfläche verteilt werden kann. In Gebieten mit einheitlicher Nutzung erfolgt die Verteilung nach der Grundstücksfläche. Dieser Maßstab erlaubt es nicht, die Beitragsbelastung nach der Ausnutzbarkeit des Grundstückes zu differenzieren.
Die Rechtsprechung fordert aber gerade diese Differenzierung, um möglichst gerecht die Vorteile der einzelnen Anlieger abwägen zu können, die ihnen durch die Ausbaumaßnahme entstehen.
Die Geschoßfläche gibt an, wie viele Vollgeschosse auf einem Grundstück gebaut werden dürfen. Ihre Festsetzung erfolgt entweder in einem Bebauungsplan oder sie richtet sich nach der umgebenden Bebauung.
Der Rat diskutierte überden Satzungsentwurf, trug geringfügige Änderungswünsche vor und beschloß alsdann den Erlaß der Satzung. Die Änderungssatzung wird nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises im Wochenblatt bekanntgegeben.
Erlaß einer Satzung zum Schulz des Ortsbildes beschlossen
Gleichfalls auf Anregung der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde dem Rat eine Satzung zum Schutz des Ortsbildes vorgelegt.
Viele Ortsgemeinden bzw. deren Bürger sind im vergangenen Jahr an die Verwaltung herangetreten und haben Beschwerde über Eigentümer von insbesonderer unbebauten Grundstücken vorgetragen, da diese die Freiflächen weder abmähten noch in sonstiger Weise pflegten. Durch die Vernachlässigung der Grundstücksflächen wurden die Nachbargrundstücke in Mitleidenschaft gezogen. Bislang hatte jedoch die Verbandsgemeindeverwaltung
Montabaur (Ortspolizeibehörde) keine rechtliche Handhabe, gegen solche Grundstückseigentümer vorzugehen. Um diesen Mißstand zu beseitigen, schlug die Verbandsgemeindeverwaltung den Erlaß einer Satzung zum Schutz des Ortsbildes vor.
Dem Erlaß dieser Satzung stimmte der Ortsgemeinderat mehrheitlich zu.
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit abgelehnt
Der Ausschuß des Verbandsgemeinderates für Jugend und Sport hatte empfohlen, durch den Erlaß von Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit eine gleichmäßige Förderung der Vereine in den Gemeinden zu sichern. Ein von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ausgearbeiteter Richtlinienentwurf wurde dem Rat vorgelegt.

