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Montabaur 15 / 14/81

Er bot überdies an, nach Beauftragung durch den Rat die Anlie­ger zu einer erneuten Gesprächsrunde einzuladen, zumal diese neuerlichen Erkenntnisse und gesetzlichen Möglichkeiten im vergangenen Jahr noch nicht offen lagen.

Die überwältigende Mehrheit des Rates sprach sich gegen eine verkehrsberuhigten Ausbau aus, wobei Mehrbelastungen für die beiden Parallelstraßen, sowie

die gleichberechtigten Forderungen der Anlieger in anderen Wohngebieten zu einem ähnlichen Straßenausbau, die Aussage der Anlieger über die gewünschte Ausbauweise u.a.m. ausschlag­gebend waren.

Hümmerich, Ortsbürgermeister.

Omnibusse fahren neue Strecke

Hiermit möchte ich zur Kenntnis geben, daß in Übereinstimmung mit der Bundespost und der Kreisverwaltung in der Woche vom 6. bis 10.4.1981 eine andere Post-Bus-Fahrroute probeweise wie folgt durchgeführt wird:

Von Neuhäusel kommend über die Helfensteinstraße, Anfahrt der bisherigen Haltestelle, über den Bodenweg, die Unterdorf-, Triftstraße, Anfahrt der zweiten bisherigen Haltestelle und wieder Richtung Neuhäusel

- Also genau umgekehrt, wie schon seit einiger Zeit gelegentlich praktiziert.

Nach Meinung der Fachleute ist diese Strecke unfallsicherer und problemloser.

Sollte sich diese Fahrstrecke als - wie angenommen - zweckmäßi­ger erweisen, wird sie zukünftig nach geringfügiger Verlegung der Haltestelle am Bodenweg beibehalten.

Bei dieser Gelegenheit darf ich darauf verweisen, daß sowohl der Einmündungsbereich Bodenweg in die Unterdorfstraße sowie die gesamte beengte Fahrstrecke der Unterdorf Straße von parken­den Fahrzeugen freigehalten wird.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

HobbymannschaftZur Krone" Eitelborn

Unser erstes Heimspiel in dieser Saison bestreiten wir am Samstag, dem 4. April 1981 gegen den HC Fachbach. Anstoß erfolgt um 15.00 Uhr auf dem Nörrberg.

Kirmesgesellschaft 1982 Eitelborn

Am 3.4.1981, 20.00 Uhr, findet in der Gaststätte Nassauer Hof, eine wichtige Versammlung statt Es wird um vollzähliges Erschei­nen gebeten. Hauptthema: Fußballspiel gegen KG 81.

Schulabgänger derAugst-Schule" von 1979 Wir treffen uns zu einem Klassentreffen am 3.4.1981, 19.30 Uhr in der Gaststätte Nassauer Hof. Es wird um vollzähliges Erschei­nen gebeten. Hauptgrund: Veranstaltung eines gemeinsamen Hüttenabends.

MGV Eitelborn 1866

Sonntag, 10. Mai

9.00 Uhr Prädikat-Wertungssingen in Heimbach-Weis Sonntag, 17. Mai

9.00 Uhr Pokal- -Punktwertungssingen in Camberg/Taunus.

Heute, Donnerstag, den 2. April, beginnen die Bässe wieder um 19.30 Uhr mit der Chorprobe im VereinslokalZur Sporkenburg" Probenbeginn der Tenöre ist um 20.30 Uhr

KADENBACH:

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 18.3.1981 Zuschußgewährung an MGVLyra"

Bereits bei der Aufstellung des Investitionsplanes sprach der Rat seine Bereitschaft zur Zuschußgewährung an den MGVLyra"

für die Anschaffung eines Beistellzeltes aus. Die Höhe des Zu­schusses wurde seinerzeit mit 5.000 DM beziffert.

Nachdem nunmehr der MGVLyra" dem Rat tatsächlich Kosten für die Anschaffung des Beistellzeltes in Höhe von 9.000,- DM nachgewiesen hat (bei der Beratung des Investitionsplanes war man von niedrigeren Gesamtkosten ausgegangen) sprach sich der Rat einstimmig für eine Erhöhung des Zuschusses auf 6.000,- DM aus. Entsprechende Mittel sind im Haushaltsplan bereitge­stellt.

Erlaß der Satzung zur Änderung der Ausbaubeilragssatzung beschlossen

Dem Rat wurde ein Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) von der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur vorgelegt. Die Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur begründete die Notwendigkeit zum Erlaß einer solchen Änderungssatzung wie folgt:

Durch die Änderungssatzung soll gewährleistet werden, daß bei Ausbaumaßnahmen, deren Anlieger ihre Grundstücke unter­schiedlich baulich nutzen können, der beitragsfähige Aufwand nach der Geschoßfläche verteilt werden kann. In Gebieten mit einheitlicher Nutzung erfolgt die Verteilung nach der Grund­stücksfläche. Dieser Maßstab erlaubt es nicht, die Beitrags­belastung nach der Ausnutzbarkeit des Grundstückes zu diffe­renzieren.

Die Rechtsprechung fordert aber gerade diese Differenzierung, um möglichst gerecht die Vorteile der einzelnen Anlieger abwä­gen zu können, die ihnen durch die Ausbaumaßnahme ent­stehen.

Die Geschoßfläche gibt an, wie viele Vollgeschosse auf einem Grundstück gebaut werden dürfen. Ihre Festsetzung erfolgt ent­weder in einem Bebauungsplan oder sie richtet sich nach der umgebenden Bebauung.

Der Rat diskutierte überden Satzungsentwurf, trug geringfügige Änderungswünsche vor und beschloß alsdann den Erlaß der Satzung. Die Änderungssatzung wird nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises im Wochenblatt bekanntgegeben.

Erlaß einer Satzung zum Schulz des Ortsbildes beschlossen

Gleichfalls auf Anregung der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde dem Rat eine Satzung zum Schutz des Orts­bildes vorgelegt.

Viele Ortsgemeinden bzw. deren Bürger sind im vergangenen Jahr an die Verwaltung herangetreten und haben Beschwerde über Eigentümer von insbesonderer unbebauten Grundstücken vorgetragen, da diese die Freiflächen weder abmähten noch in sonstiger Weise pflegten. Durch die Vernachlässigung der Grund­stücksflächen wurden die Nachbargrundstücke in Mitleidenschaft gezogen. Bislang hatte jedoch die Verbandsgemeindeverwaltung

Montabaur (Ortspolizeibehörde) keine rechtliche Handhabe, gegen solche Grundstückseigentümer vorzugehen. Um diesen Mißstand zu beseitigen, schlug die Verbandsgemeindeverwal­tung den Erlaß einer Satzung zum Schutz des Ortsbildes vor.

Dem Erlaß dieser Satzung stimmte der Ortsgemeinderat mehr­heitlich zu.

Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit abgelehnt

Der Ausschuß des Verbandsgemeinderates für Jugend und Sport hatte empfohlen, durch den Erlaß von Richtlinien zur Förde­rung der Jugendarbeit eine gleichmäßige Förderung der Ver­eine in den Gemeinden zu sichern. Ein von der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur ausgearbeiteter Richtlinienentwurf wurde dem Rat vorgelegt.