Montabaur 14 / 14 / 81
6.2. Wird der Bebauungsplan vor Ablauf von 2 Jahren nicht rechtskräftig, so erlischt die Satzung über die Veränderungssperre nach 2 Jahren ebenfalls automatisch,sofern sie nicht von der Stadt verlängert wird.
6.3 Ist der Bebauungsplan zwei Jahre nach Inkrafttreten der Veränderungssperre noch nicht rechtskräftig, kann die Stadt die Veränderungssperre um 1 Jahr und bei Vorliegen besonderer Umstände nochmals um 1 Jahr verlängern.Die Höchstdauer der Veränderungssperre beträgt also 4 Jahre
7. Sollten Sie als Grundstückseigentümer weitere Fragen
zur Veränderungssperre und vor allem zur Zulässigkeit von geplanten Maßnahmen haben, erteilt Ihnen das Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung, Gelbachstr. 9, Zimmer 7, gerne Auskunft
AUS DER ARBEIT DES RATES
Zu einer weiteren Sitzung trafen sich die Mitglieder des Orts- qemeinderates am 20.3.1981 im Gemeindehaus.
A lsbaubeitragssatzung ergänzt
Damit gewährleistet wird, daß bei unterschiedlicher baulicher Nutzung von Grundstücken der beitragsfähige Aufwand nach der Geschoßfläche verteilt werden kann, ist eine Ergänzung der Satzung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen notwendig
Der von der Verbandsgemeinde vorgelegte Ergänzungsentwurf hiervon wurde einstimmig beschlossen und wird in Kürze veröffentlicht.
Freie Wählergemeinschaft wünscht verkehrsberuhigte Zone im Ortsduirchfahrtsbereich „Unterdorf"
Mit Schreiben vom 9.2.1981 stellt die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft den nachfolgenden Antrag, der von dem Fraktionssprecher Arthur Silberbauer vorgetragen und erläutert wurde:
ANTRAG ZUR BERATUNG:
„Ergänzend zu der vorhandenen Planung über den Ausbau der Ortsdurchfahrt (Kreisstraße) in Eitelborn soll der Trassenteil von der Einmündung Bodenweg bis zur Grenze des Wohngrund- stücks Labonte Peter sowie das Teilstück Hahnengasse v.alten Rathaus bis zur Einmündung Oberdorfstraße in eine verkehrsberuhigte Zone nach den neuen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung umgewandelt werden."
BEGRÜNDUNG:
1. Bei diesem Ausbau bleiben -gerade im Bereich dieses Engpasses verschiedene Bauwerke erhalten, die bei einer Durchführung der Maßnahme nach den Ortsdurchfahrtsrichtlinien abgebrochen werden müßten.
2. Durch die nicht zu erwerbenden und abzubrechenden Wohn- und sonstigen Gebäude (es werden lediglich einige ohnehin baufällige Stützmauern erneuert) vermindert sich die Gesamtkosten in erheblichem Umfange, was letztlich dem Kreis, dem Gemeindehaushalt und nicht zuletzt den Anliegern zugute kommt
3. Die Anlegung einer verkehrsberuhigten Zone im Ortszentrum wirkt sich positiv in verkehrlicher wie ortsbaulicher Hinsicht aus.
Die sich bietenden Voteile auch für die in diesem Wohnbereich ansässigen Gewerbebetriebe sind unverkennbar.
4. Die Freie Wählergemeinschaft geht davon aus, daß infolge der erheblich einzusparenden Mittel und der Vermeidung
5. Im Zuge der Gestaltung dieses Ausbaubereiches wird sich das zur Renovierung und ausschließlich zum gemeind, liehen Nutzen anstehende ehern. Rathaus vorteilhaft eingliedern lassen.
Als Ergebnis der Beratung über diesen Antrag wurde festgehalten, daß der Gesamtausbau in einer Anlieger- und Bürgerversammlung erörtert wird, sobald die Kreisverwaltung zu diesem Vorhaben Stellung bezogen hat und konkrete Entwurfsplanungen vorgelegt werden können.
Forstbetriebsverband wurde aufgelöst
Auf Empfehlung der Verbandsgemeinde stimmte der Rat der Auflösung des am 20.8.1957 gegründeten und seit Jahren nicht mehr tätigen Forstbetriebsverbandes Neuhäusel zu.
Die Ortsgemeindevertretung vollzog hier eine Entscheidung, die in den anderen Gemeinden schon längst ergangen war.
Erlenweg wird teilweise erneuert
Die wohl größten Schäden, die uns der Winter an den Ortsstraßen hinterlassen hat, entstanden am Erlenweg.
Da im unteren Abschnitt - etwa entlang des neuen Friedhofes- Ausbesserungsarbeiten nicht mehr möglich sind, entschied sich der Rat für den Aufbau einer entsprechenden Trageschicht.
Mittel hierfür sollen notfalls als Fremdgelder beschafft werden.
Wegen fehlender Gelder nicht nur bei der Gemeinde müssen andere, ebenfalls ausbaubedürftige und von Frostschäden stark beeinträchtigte Ortsstraßen (etwa Struthweg) ausgebessert werden.
Sowohl die Erneuerungsmaßnahme Erlenweg wie die Ausbesserungen der innerörtlichen Straßenschadstellen sollen in Kürze vorge.iommen werden.
Kindergarten erhält Zuschuß
Einstimmig beschloß der Rat, dem kath. Kindergarten wiederum einen Zuschußbetrag zur Anschaffung pädagogischen Spielmaterials zur Verfügung zu stellen.
Anlieger des Tannenweges errichten Kinderspielplatz
Begrüßt wurde die Bereitschaft der Anlieger des Tannenweges, die unterhalb dieses Baugebietes liegende Gemeindefläche in Eigenleistung als Spiel- und Freizeitfläche herzurichten.
Der Rat stimmte dem Antrag der Anlieger zp, eine Entwurfsplanung für die Gestaltung dieser Fläche erstellen zu lassen, die alsdann mit dem Rat und den Anliegern erörtert wird und die Grundlage zum Ausbau bilden soll.
„Streimerich" wird ausgebaut
Der schon für 1980 vorgesehene, jedoch letztlich wegen fehlender Zuschüsse für den Kanalbau, verschobene Ausbau des Streimerichweges soll nunmehr erfolgen.
Ein Ingenieurbüro aus Nassau/Lahn wurde beauftragt, die Vorbereitungen für den Baubeginn zu treffen und die Bauleitung zu übernehmen.
Im Verlauf dieser Beratungen bat der Vorsitzende, über den Ausbau dieses Weges als verkehrsberuhigte Zone zu diskutieren.
Er verwies darauf, daß diese Ortsstraße ohnehin keine Durchgangsstraße darstellt und die gerade im vorderen Bereich sehr beengte Trasse kaum erbreitert werden kann, so daß neben der Fahrbahn die Anlegung eines Bürgersteiges unmöglich ist.
Er gab bekannt, daß Vergleichsausschreibungen keine Mehrko-
umfangreicher und zeitraubender Grunderwerbsverhandlungen, sten im Gegensatz zu der herkömmlichen Ausbauart ergaben und der Ausbau um einige Jahre vorgezogen werden kann, hierdurch ein erheblicher Beitrag zur Ortsverschönerung geleistet
so daß mit der Durchführung in der nächsten Zeit in Überein- würde.
Stimmung mit dem Kreis gerechnet werden kann.

