Montabaur 6/14/81
Anschließend stellte Ingenieur Pfeiffer den von seinem Büro im Auftrag der Stadt erstellten Entwurf einer Planung für die Straßenführung im innerstädtischen Bereich vor. Er verwies darauf, daß Hintergrund der Planung die Einrichtung der Fußgängerzone im Bereich der Kirchstraße und des kleinen und großen Marktes sowie die Einrichtung einer Einbahnstraße in der Bahnhofstraße ist Die innerstädtische Entlastungsstraße solle den Verkehr von der L 327 Koblenzer Straße und der L 326 Peterstorstraße aufnehmen und über die Kolpingstraße, die Hospitalstraße, die Färberbachstraße , den Steinweg auf die Bahnhofstraße führen. Verkehrsplaner Pfeiffer erklärte, die von seinem Büro erstellten Planungen, die auf den Vorstellungen des Haupt- und Finanzausschusses beruhten, enthielten eine Abstimmung des technisch Wünschenswerten auf das Mögliche. In den Kurvenradien und in der Breite bewege man sich im unteren Bereich des Zulässigen, so daß man aber die Zustimmung des Straßenbauamtes noch erreichen könne.
Pfeiffer verwies darauf, daß bedingt durch die Straßenführung einige Häuser abgerissen werden müssen. Im Bereich der Einmündung der Fröschpfortstraße in die Kolpingstr. werde nach den Planungen seines Büros auch ein Teil der Stadtmauer berührt.
Nach den Worten des Verkehrsplaners verursacht die Anbindung der in die Entlastungsstraße mündenden Straßen keine besonderen Schwierigkeiten. Wegen der topografischen Verhältnisse etwa in der Kolpingstraße, könne man in der innerstädtischen Umgehungstraße eine Geschwindigkeit von maximal etwa 30 km/h zulassen. Da sich im dortigen Bereich aber eine massierte Bebauung befinde, entspreche dies wohl auch den Interessen der Anwohner.
Auf die Frage nach den Kosten für die gesamte Maßnahme erklärte Verkehrsplaner Pfeiffer, nach den jetzigen Berechnungen würden sich die Kosten für den Straßenbau auf 1,6 Mill. DM und die Kosten der Entschädigung für den Abriß von Gebäuden auf 1,8 Mill. DM belaufen, so daß die Gesamtkosten schätzungsweise 3,4 Mill. DM betragen.
Zur Problematik, die sich daraus ergibt, daß möglicherweise ein Teil der Stadtmauer für die Realisierung der Straßenführung abgerissen werden muß, erklärte Bürgermeister Mangels, die vom Büro Pfeiffer vorgelegte Planung gehe davon aus, daß ein etwa 2 m breites Stück der Stadtmauer im dortigen Bereich der Straßenführung zum Opfer falle. Über diese Frage habe es in der Ausschußsitzung unterschiedliche Auffassungen gegeben.
Man sei übereingekommen, das Landesamt für Denkmalpflege einzuschalten. Zu diesem Zweck habe am 19.3.1981 ein Ortstermin stattgefunden, an dem Dr. Custodis vom Landesamt für Denkmalpflege und Frau Dipl.lng. Friedsam vom Sanierungsträger sowie Bürgermeister Mangels teilgenommen haben. Nach der Besprechung habe sich Dr. Custodis mit dem Leiter des Straßenbauamtes Diez, Ltd. Baudirektor Wagner, in Verbindung gesetzt
Als Ergebnis der Gespräche zwischen Dr. Custodis, Ltd. Baudirektor Wagner und ihm (Bürgermeister Mangels) könne festgehalten werden,daß die Notwendigkeit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m, einer Bürgersteigbreite vonbeidseitig 1,50 m und der Anlegung eines Schrammbordes in einer Breite von 0,50 m im Interesse einer verkehrsgerechten Lösung akzeptiert werde. Sofern es zu realisieren sei, daß die Fahrbahn in der Breite von 6,50 m und ein Bürgersteig von 1,50 m auf der Seite des Kolpinghauses angelegt werden, ohne die Stadtmauer anzutasten, soll dies so verwirklicht werden. Für die Fußgänger soll auf der Seite der Stadtmauer ein Durchgang in die Stadtmauer (Torbogen ) gebrochen werden. Sofern jedoch eine Lösung nur zu erreichen ist, durch Wegnahme rines Stückes der Stadtmauer (maximal 2,00 m) habe Dr. Custodis dazu seine Zustimmung signalisiert. Lasse sich auch diese Lösung nicht realisieren, solle erneut mit dem Landesamt für Denkmalpflege unter Vorlage von großmaßstäblichen Detailplanungen diskutiert werden.
Ratsmitglied Widner (SPD) machte auf die Problematik aufmerksam, die sich aus der evtl. Notwendigkeit ergibt, ein Stück der Stadtmauer einzureißen. Er verwies darauf, daß bei Abriß eines Teilstück der Stadtmauer und der vorgesehenen Entfernung eines Eckhauses ein Stück von ca. 18 m der Stadtmauer freigelegt würdi Für seine Fraktion stelle sich die Frage, welcher Aspekt hier gewichtiger sei. j
Betont wurde vom Sprecher der SPD-Fraktion auch, daß im Falle j einer Zustimmung zur vorgelegten Linienführung die Entschei- ' düng über den Abriß oder Nichtabriß des Hauses „Kleiner Markt m °' 15" die ja nach einem früheren Beschluß von der Vorlage eines Gutachtens abhängig gemacht werden soll, ausgeklammert werdei müsse.
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Ratsmitglied Schweizer (FWG) wiederholte bei der Behandlung des Tagesordnungspunktes die kritische Haltung seiner Fraktion. Es gebe, so Ratsmitglied Schweizer, keine Alternativplanungen und keine Kostenschätzung. Dem Hinweis auf den rechtskräftige! Bebauungsplan hielt Ratsmitglied Schweizer entgegen, daß dieser Bebauungplan aufgestellt wurde vom früheren Stadtrat in anderer Zusammensetzung. Die Entscheidung über die Straßenführung der innerstädtischen Entlastungsstraße sei eine wichtige Entscheidung für die Zukunft, die man sich nicht leicht machen dürfe. Ratsmitglied Schweizer äußerte die Auffassung, vor einer Entscheidung hätte eine Ortsbesichtigung stattfinden müssen. Außerdem müßten Alternativplanungen erstellt werden. Ratsmitglied Schweizer verwies auf die Schwierigkeiten, die wegen des starken Gefälles der Kolpingstraße im Winter entstehen können. Außerdem liege bisher keine Zustimmung des Straßenbauamtes vor.
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Für die FWG Fraktion stelle sich die Frage: „Wer hat Vorrang, der Bürger oder der Verkehr? Für die FWG Fraktion dominier ten in-erster Linie die Belange des Bürgers.
Mit Blick auf die von Verkehrsplaner Pfeiffer genannten Kosten in Höhe von ca. 3,4 Mill. DM erklärte Ratsmitglied Schweizer, man müsse befürchten, daß die Kosten in Wirklichkeit wesentlid höher seien. Außerdem kämen ja noch die Kosten für die Emich tung der Fußgängerzone hinzu. Für die FWG-Fraktion stelle sich die Frage, ob man heute über eine solch wichtige Maßnahm entscheiden könne.
Bürgermeister Mangels erwiderte auf die Ausführungen von Rats mitglied Schweizer, der vom Büro Pfeiffer vorgelegte Plan sei als Detailplanung aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan entwickelt worden. Es gebe keinen Grund, diese Planung nicht weiterzuführen. Eine Ortsbesichtigung sei nicht notwendig gewesen, weil wohl jeder die Örtlichkeit hinreichend kenne und sich anhand der den Fraktionen zugänglich gemachten Plänen weiter informieren konnte.
Dem Einwand, es fehle an Alternativplanungen, begegnete Bürgermeister Mangels mit dem Hinweis, der Generalverkehrspli von Professor Leibbrand sehe für den hier zur Entscheidung anstehenden Fragenkomplex verschiedene Lösungsmöglichkeite vor, die man in der Vergangenheit sehr intensiv diskutiert habe. Allerdings sei man im Stadtrat übereingekommen, daß nu die jetzt vom Büro Pfeiffer weiterverfolgte Möglichkeit die Chan ce eröffne, möglichst bald die innerstädtische Entlastungsstraße als Voraussetzung für die Errichtung der Fußgängerzone zu bauen. Zu der von Ratsmitglied Schweizer angesprochenen Möglichkeit, die Umgehungsstraße an die Färberbachstraße über das Gelände eines dort ansässigen Landwirtes anzusiedeln, erklärte Bürgermeister Mangels, daß man früher bereits diese Möglichkeit ins Auge gefaßt habe. Diese Lösung sei jedoch finanziell wesentlich aufwendiger, als die jetzt ins Auge gefaßte Überdies werde bei Realisierung der jetzt vom Büro Pfeiffer vorgelegten Planung diese Möglichkeit nicht verbaut. Im Gegen teil: auch bei Realisierung der von Ratsmitglied Schweizer angesprochenen Planung müßte die Straße in der jetzt vorgesehenen Trassenführung gebaut werden, wenn auch viellei
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