Montabaur 5 / 14/81
Beim Standesamt beurkundet
STERBEFÄLLE:
Hermes geb. Weber, Paula, geb. am 14.6.1900 Montabaur,
Dillstr. 1
Elzenheimer, Magdalena Elisabetha geb. am 20.11.1890, Montabaur, Dillstraße 1
Stahl, Elisabetha, geb. am 30.12.1894, Holler, Niederelberter Straße 4
Stein, Josef, geb. am 1.8.1901, Kadenbach, Westerwaldstr. 44
Diedertgeb. Decker, Maria, geb. am 19.10.1904, Niederelbert, Hauptstr. 84
Eiting geb. Schmitz, Franziska geb. am 13.1.1885, Niederelbert, Nordstr. 3
Beck, Karl geb. am . 3.2.1918 Nomborn, Brückwiesenstr. 5 ' Gombert, Lisa geb. am 30.12.1919 Nomborn, Mittelstr. 11 EHESCHLIESSUNGEN:
Kurtenacker, Horst Hermann.Montabaur, Humbachstr. 4 Kurtenacker geb. Gerharz, Rita, Niederelbert, Waldstr. 6
Marschall, Klaus Wolfgang, Montabaur, Frh.v.Stein Str. 28 Marschall geb. Lenz, Elke, Ludwine, Montabaur, Frh.v.Stein Str. 28
Weyl, Klaus Michael, Montabaur, Humbachstr. 3 Weyl geb. Müller, Edith, Montabaur, Humbachstr. 3
Herz, Hans Werner, Boden, Meudter Str. 4
Herz geb. Eulberg, Erna Anna, Boden, Meudter Str. 5
Arzbach, Ewald, Siershahn, Poststr. 1
Arzbach geb. Baldus, Sylvia, Boden, Moschheimer Str. 13
Sprenger, Dieter, Heilberscheid, Kirchstr. 15
Sprenger geb. Weidenfeller, Christa Maria, Nentershausen,
Oberdorfstr. 23.
Schlemmer, Norbert Mathias, Heiligenroth, Brunnenstr. I 6 Schlemmergeb. Schäfer, Helma, Otzingen, Dammstr. 3
Keller, Egon Josef.Holler, Hauptstr. 40
Keller geb. Theißinger, Ulla, Montabaur, Roßbergstr. 5a
Knopp, Paul Detlef f Kadenbach, Bergstr. 4
Knopp geb. Schlitz, Eva Elisabeth, Kleinich, Ortsteil Emmroth 17
Prause, Horst Alfred Paul, Nentershausen, Dillstr. 6
Prause geb. Gelhard, Eva Maria, Nentershausen,Oberdorfstr. 30
Gemarkung Eigendorf, die Unanfechtbarkeit beschlossen.
Als Tag der Unanfechtbarkeit gilt der 31.10.1980.
Unanfechtbar werden:
Ordn.Nr. 1a mit dem Einlagegrundstück 16/1 der Flur 13
und dem Zuteilungsgrundstück 182 der Flur 13
Ordn.Nr. 7 mit den Einlagegrundstücken 13/1 und 14/1 der Flur 13
Ordn.Nr. 11 mit dem Einlagegrundstück 15/1 der Flur 13 und dem Zuteilungsgrundstück 183 der Flur 13.
Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 4.4.1981 in Kraft Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung
der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke
ein.
Falls ein Beteiligter, eine Besitzanzeige der neu zugeteilten Baugrundstücke wünscht, bitten wir dies bis zum 13.4.1981 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt anzuzeigen, damit in einem noch festzulegenden Termin die örtliche Besitzanzeige durch einen Beauftragten des Katasteramtes erfolgen kann.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd.Nr. 11 des beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.
Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis einschließlich 18.4.1981 auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur Nr. 803 000 212 bei der Nassauischen Sparkasse Montabaur den fälligen Betrag einzahlt, oder mit der Stadt Montabaur Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat.
Montabaur, den 30. März 1981 Stadt Montabaur Siegel Umlegungsausschuß Simon,
Vermessungsdirektor
Vorsitzender des Umlegungsausschusses
Bausch, Benno, Nentershausen, Rosenstr. 2 Bausch geb. Bahl, Bernadette, Ruppach-Goldhausen, Brunnenstraße 10
Hamlischer, Ditma^Neuhäusel, Lahnstr. 8
Hamlischer geb. van de Ven, Maria Francina, Neuhäusel, Lahnstr .8
Lehmler, Bernhard Engelbert, Welschneudorf, Arzbacher Str.4 Lehmler geb Kaubitzsch, Friedei Sabine Montabaur, Rheinstr.40
Aus den Gemeinden
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MONTABAUR
Öffentliche Bekanntmachung
Der Umiegungsausschuß der Stadt Montabaur hat am 30.9.1980 für einen weiteren Teil des Umlegungsplanes „Bornwiese II",
Aus der Sitzung des Stadtrates vom 26. März 1981
Straßenführung für die innerstädtische Entlastungsstraße fand Zustimmung des Stadtrates
Vor Eintritt in die Tagesordnung und die Beratung für diesen Punkt beantragte Ratsmitglied Schweizer (FWG), die Beschlußfassung über die geplante Straßenführung von der Tagesordnung abzusetzen, und nur über den Sachverhalt zu beraten. Er begründete seinen Antrag mit dem Hinweis, es gebe keine Alternativplanung und keine Kostenschätzungen. Außerdem hätte zuvor ein Ortstermin mit dem Stadtrat stattfinden müssen.
Bürgermeister Mangels entgegnete, die Vorgaben für die geplante Straßenführung enthalte der rechtskräftige Bebauungsplan für den dortigen Bereich. Außerdem sehe das Verkehrsgutachten von Prof. Leibbrand mehrere Alternativen für den dortigen Bereich vor. Man sei jedoch übereingekommen, daß vorläufig die jetzt von dem Büro Pfeiffer vorgelegte Straßenführung die einzig realisierbare sei. Dies habe auch die Diskussion im Haupt- und Finanzausschuß gezeigt
Der Antrag, die Beschlußfassung zurückzustellen, wurde mehrheitlich vom Stadtrat abgelehnt.

