/lontabaur 23/13 / 81
)ie Lagerung der vorgenannten Abfalle in der Abfallgrube ührt bei deren Leerung , die von Hand vorgenommen werden nuß, zu unnötig großem und schwerem Arbeitsaufwand. Ich litte um entsprechende Beachtung.
/lüller, Ortsbürgermeister
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jljchtbildervortrag über eine Missionsstation
\m Montag, dem 30.3.1981_um 20 Uhr findet im Gemeindehaus in Lichtbildervortrag über eine Missionsstation in Indien statt.
)a die Frauengemeinschaft in diesem Jahr zum 1. Mal einen iasar für wohltätige Zwecke veranstalten möchte und der 3ewinn hieraus obengenannter Station zugute kommen soll, nöchte Schwester Auberta, die selbst in dieser Station tätig var, uns einen Einblick über das Wirken in der Station ver - chaffen.
Vir laden hiermit alle Interessenten zu dieser Veranstaltung lerzlich ein.
)ie Frauengemeinschaft
STAHLHOFEN: jffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Stahlhofen über eine Veränderungsperre vom 10. März 1981
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\ufgrund der §§ 14, Abs. 1,16 Abs. 1 Satz 1 des Bundesbauge- etzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.8.1976 (BGBl ,S 2256), zuletzt geändert durch Gesetz zur Beschleunigung on Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben ti Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949), in Verbin-
I lung mit § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinlandfalz in der Fassung des Landesgesetzes vom 14.12.1973 GVBI, S. 419), zuletzt geändert durch das 2. Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung
r om 21.12.1978 (GVBI. S. 770) hat der Ortsgemeinderat von itahlhofen am 30. Jan. 1981 folgende Satzung beschlossen, lie nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung vom 25.Febr n g 981 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
ig, )er Ortsgemeinderat von Stahlhofen hat am 7. Dezember 1979 »schlossen, einen Bebauungsplan „Im oberen Wiesengrund" t- !. Teil aufzustellen.
: tir den künftigen Planbereich wird zur Sicherung der Planung liermit eine Veränderungssperre angeordnet, ent- )er Planbereich umfaßt folgende Grundstücke:
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415, 426, 437, 449, •160, 471, 549, 1973 1969
416, 417, 418, 419, 420, 421, 422, 423, 424, 425, 2/427, 429, 430, 431, 432, 433, 434, 435, 436,
438, 439, 440/1, 442, 443, 444, 445, 446, 447, 448,
450, 451, 1/452, 453, 454, 455, 456, 457, 458, 459,
461, 462, 463, 464, 465, 466, 467, 468, 469, 470, 472, 529, 530, 531, 532, 534, 535, 546, 547, 548, 550, 551, 1988/4, 1987 tlw., 1986 tlw., 1974, 1965, 1967, 1977, 1968/2, 1966/2, 1976, 1975/2, 1975/1, 1968/1, 1966/1, 1970, 1978/1 tlw-, 2153/1 tlw.,
71/7 176/2, 180/1, 179/2, 175, 178, 1945, 1951, 180/2,
30/9, 180/3, 180/4, 180/5, 180/8, 180/6, 180/7, 41, 09, 5, 1944/2, 40/2, 40/3, 88/2, 1944/1, 88/3, 1947/1, 1/87.
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§2
Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre (§ 1) dürfen
T) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen der Grundstücke nicht vorgenommen werden;
2. ) nicht genehmigungsbedürftige aber wertsteigernde bau
liche Anlagen nicht errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen nicht vorgenommen werden;
3. ) genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen nicht errichtet;
geändert oder beseitigt werden.
§3’
Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Bauge nehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
§4
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbe reich ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens nach zwei Jahren nach dem Tag ihrer Bekanntmachung.
Stahlhofen, den 10. März 1981 Pehl, Ortsbürgermeister
HINWEISE ZUM INHALT DER VERÄNDERUNGSSPERRE Der Ortsgemeinderat Stahlhofen hat am 30.1.1981 für das Gebiet des Bebauungsplanes „Im oberen Wiesengrund" 2.Teil eine Veränderungssperre beschlossen.
Die Satzung wird in dieser Ausgabe des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht, also in ihrem vollen Wortlaut abgedruckt. Die folgenden Hinweise dienen nur zum besseren Verständnis des Satzungstextes, erzeugen also keine rechtlichen Wirkungen.
1. ZWECK DER VERÄNDERUNGSSPERRE:
Durch die Veränderungssperre soll erreicht werden, daß während der Zeit, in der sich der o.a. Bebauungsplan in der Aufstellung befindet, also noch nicht verbindlich ist, keine Maßnahmen durchgeführt werden, die-den späteren Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen. Man will also verhindern, daß eine spätere Verwirklichung des Bebauungsplanes dadurch unmöglich gemacht wird, daß in der Zwischenzeit bauliche Veränderungen vorgenommen werden.
2. DER GELTUNGSBEREICH DER VERÄNDERUNGSSPERRE:
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus § 1 der Satzung. Es sind dort die einzelnen Grundstücke aufgeführt, die von der Veränderungssperre erfaßt werden.
3. DIE VERBOTE DER VERÄNDERUNGSSPERRE:
Durch die Veränderungssperre werden die aus § 2 der Satzung ersichtlichen Maßnahmen verboten. Es ist im einzelnen unzulässig:
3.1 erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen andern Grundstück vorzunehmen. Dieses Verbot betrifft das Grundstück, nicht aber dessen Bebauung. B e i s p i e I e :Zuschütten von Gräben oder eines Teiches, Abholzen, Trockenlegung, Einebnen oder Aufschütten des Grundstückes und ähnliches.
3.2 nicht genehm igungsbedurftige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen zu errichten oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorzunehmen.
Hier geht es also um die Errichtung oder Veränderung baulicher Anlagen. Die Frage, ob eine bauliche Anlage genehmigungsbedürftig ist oder nicht, ergibt sich aus der Landesbauordnung. Bauliche Anlagen oder ihre Veränderung ist nur verboten, wenn sich daraus eine Wertsteigerung ergibt.
Beispiele sind: Anlegung eines Schwimmbeckens im Garten, Einfriedigungsmauern oder Gartenlauben.
3.3 genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder zu beseitigen.
4. NICHT VERBOTEN SIND DURCH DIE VERANDERUNGS SPERRE
4.1 Vorhaben, die bereits vor Inkrafttreten der Veränderungssperre genehm igt worden sind.

