Montabaur 24 / 13/81
4.2 Unterhaitungsarbeiten, also solche die der Erhaltung oder Reparatur bestehender baulicher Anlagen dienen
Keine Unterhaltungsarbeiten sind hingegen Maßnahmen, die aus Gründen der Wirtschaftlichkeit für erforderlich gehalten werden oder der Modernisierung des Gebau des dienen. Dafür kann u.U. eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
5. AUSNAHMEN
Im Geltungsbereich der Veränderungssperre sind Bauanträge unter Hinweis auf diese abzulehnen.
Wenn die geplanten Maßnahmen den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widersprechen und ihre Verwirklichung nicht behindern, kann die Baugenehmigungsbehörde (Kreisverwaltung) im Einvernehmen mit der Stadt Ausnahmen von der Veränderungssperre zulassen.
6. GELTUNGSDAUER
6.1 Oie Satzung über die Veränderungssperre erlischt automatisch, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist.
6.2 Wird der Bebauungsplan vor Ablauf von 2 Jahren nicht rechtskräftig, so erlischt die Satzung über die Veränderungssperre nach 2 Jahren ebenfalls automatisch, sofern sie nicht von der Stadt verlängert wird.
6.3 Ist der Bebauungsplan zwei Jahre nach Inkrafttreten der Veränderungssperre noch nicht rechtskräftig, kann die Stadt die Veränderungssperre um 1 Jahr und bei Vorliegen besonderer Umstände nochmals um 1 Jahr verlängern. Die Höchstdauer der Veränderungssperre beträgt also 4 Jahre.
7. Sollten Sie als Grundstückseigentümer weitere Fragen zur Veränderungssperre und vor allem zur Zulässigkeit von ge - planten Maßnahmen haben, erteilt Ihnen das Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung (Gelbachstraße 9, Zimmer 7)
gerne Auskunft.
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 18. März 1981
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1981 beschlossen
Durch einstimmigen Beschluß wurde der von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung beschlossen. Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen :
VERWALTUNGSHAUSHALT Einnahmen 371.000,-- DM
Ausgaben 371.000,-DM
VERMÖGENSHAUSHALT Einnahmen 368.000,- DM
Ausgaben 368.000,- DM
Kredite werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1981 gegenüber dem Vorjahr nicht angehoben. Es erfolgt folgende Festsetzung:
1. GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
Grundsteuer A 220 v.H.
b) für die Grundstücke
Grundsteuer B 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
280 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge - meindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 36,-- DM
für den zweiten Hund 54,- DM
für jeden weiteren Hund 72,- DM
Zum Haushaltsplan selbst ist folgendes anzumerken:
Aufgrund von Mehreinnahmen im Wirtschaftsbetrieb Forst sowie im Steuersektor, durch den Verkauf des Gemeindehauses und gemeindeeigener Grundstücke als auch durch Einsparungen bei Investitionsmaßnahmen, wurde für das Haushaltsjahr 1980 eine Rücklagenentnahme nicht nötig. Vielmehr wird die Ortsgemeinde zum Abschluß des Haushaltsjahres 1980 einen Rück lagenbestand von 300.000,- DM aufweisen können.
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Das Gesamtvolumen des Haushaltes 1981 beläuft sich auf 739.000,- DM. AI erfreuliche Tatsache bleibt zunächst festzust len, daß auch im Haushaltsjahr 1981 eine Finanzierung über Da lehen nicht nötig sein wird und die Ortsgemeinde auch weiterhin schuldenfrei bleibt.
Die Volumenssteigerung im Verwaltungshaushalt beträgt gegen über dem Vorjahr 5 %. Bedingt durch eine negative Entwicklung im Bereich „Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen" durch höhere Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten und insbesondere durch zu erbringende Sach- und Verfahrenskosten für Umlegungsverfahren (ca. 30.000 DM) können dem Vermögenshaushalt lediglich 26.500,- DM zugeführt werden. Berücksichtigt man jedoch die als einmalig anzusehenden Umlegungskosten, so ergibt sich für das Haushaltsjahr 1981 eine echte freie Finanzspitze von 56.500 DM (Ü).Zum Vermögenshaushalt ist folgendes anzumerken:
Schwerpunktprojekte des Vermögenshaushaltes sind der Restausbau der K 166 (Kosten ca. 73.000,- DM), die Anschaffung eines Mehrzwecktraktors (Kosten ca. 50.000,- DM) und der Ausbau von Wirtschaftswegen (Gesamtkosten ca. 110,000,-DU Weiterhin erfolgen entsprechend dem Investitionsprogramm im Haushaltsjahr 1981 folgende Investitionen:
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1. Renovierung des Bürgermeisteramtes
2. Sportplatzrenovierung
3. Ortsverschönerungsmaßnahmen
4. Befestigung des Zufahrtsweges zum Grillplatz
5. Ankauf von Grundstücken
6. Baustraßenerrichtung „Im oberen Wiesen grund"
7. Ausbau der Oststraße
8. Baustraßenerrichtung „Rosengarten"
9. Baustraßenerrichtung „Rauzengarten"
10. Ausbau der Kirchstraße 11.Straßenbeleuchtungserweiterung insges.
12. Ausbau eines Fußweges
13. Bau einer Unterstellhalle
14. Umbau des Mannschaftsraumes in der ehemaligen Schule
Finanziert werden die vorstehenden Investitionsmaßnahmen durch Ausgleichsleistungen von Beteiligten im Umlegungsverfa ren „Im oberen Wiesengrund" (20.000,- DM), durch die erwar teten Landeszuweisungen zum Ausbau der K 166 (76.000 DM und zum Bau der Wartehalle (3.500,- DM), durch die beantrag Zuweisung vom Bund zum Wirtschaftswegebau (44.000,- DM) sowie durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt (26.500 DM) und der Rücklagenentnahme in Höhe von 198.000,- DM
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DM
5.000,-
DM
6.000,-
DM
18.000,-
DM
25.000,-
DM
2.000,
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20.000,-
DM
3.000,-
DM
3.000,-
DM
11.000,-
DM
28.000,-
DM
5.000,-
DM
7.000,-
DM
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Aus dem Investitionsprogramm ist ersichtlich, daß die Ortsgemeinde für den Zeitraum 1982 bis 1984 schwerpunktmäßig die Fertigstellung der in 1981 bzw. vorher begonnenen Maßnahmen geplant hat. Als neue Vorhaben kommen lediglich der Bau eines Kinderspielplatzes „Im Rosengarten" und die Neuar Schaffung von Spielgeräten hinzu.
Ausweislich des Finanzplanes werden die vorgenannten Invest tionen wiederum ohne Fremdkapital zu finanzieren sein, in dt Jahren 1982 bis 1983 ist somit mit Rücklagenzuführungen zu rechnen.
Die errechneten freien Finanzspitzen von

