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Montabaur 22 / 13/81

Tote Tiere, die tollwutkrank oder seuchenverdächtig waren, muß der Besitzer oder derjenige, unter dessen Aufsicht die Tiere gestanden haben, bis zur unschädlichen Beseitigung vor Witterungseinflüssen schützen; er muß sicherstellen,daß Menschen und Tiere nicht mit ihnen in Berührung kommen können.

§ 4

Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung werden aufgrund des § 76 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes vom 26.6.1909 (RGBl. I S 519) in dei Neufassung des Tierseuchengesetzes vom 28 3 1980 (BGBl I S. 380 ff) und § 16 Ziff. 7 der Ver­ordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 1 1 3 1977 (BGBl. I s 444) wegen Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet.

§ 5

Diese Tierseuchenpolizeiliche Verfügung tritt sofort in Kraft

Montabaur, den 18. März 1981

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

in Montabaur

I.A. Eisenmenger

Holzversteigerung

Am Samstag, dem 4. April 1981, 9.00 Uhr findet die diesjäh­rige Holzversteigerung statt. Treffpunkt Jagdhaus Waldheim, Welschneudorf.

Stahlhofen, Ortsbürgermeister

GELBACHHÖHEN

DAUBACH:

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 19. März 1981 Ratsmitglied Bernhard Neuroth verpflichtet

Zu Beginn der Sitzung verpflichtete Ortsbürgermeister Frink Herrn Bernhard Neuroth, der in den Ortsgemeinderat berufen wurde, nachdem Ratsmitglied Rudolf Neuroth verstorben war.

Änderung des BebauungsplanesNeufeldchen II" beschlossen

Die vom Ortsgemeinderat beschlossene Änderung des Bebau­ungsplanesNeufeldchen IT hat folgenden Inhalt:

Die im Bereich der Grundstücke Nr. 24 und 23, Flur 13, aus­gewiesene belastete Fläche für Kanalbaumaßnahmen wird aus dem Plan herausgenommen.

Die belastete Fläche ist im Rahmen des Umlegungsverfahrens parzelliert worden und mit der Nr. 26/1 und 26/2 versehen.

Widmung von Verkehrsflächen beschlossen

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Landesstraßengesetzes beschloß der Ortsgemeinderat folgende Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

Buchfinkenstraße (von der Einmündung L 326 bis Einmündung Hochstraße)

Hochstraße (im Bereich des Flurstückes Nr. 8)

Eulenstraße (im Bereich der Flurstücke Nr. 14 und 17)

Als Tag der Verkehrsübergabe wurde der 1.1.1981 festgesetzt.

verwahrlosen lassen, vorzugehen.

Es hat sich insbesondere im vergangenen Jahr gezeigt, daß oft­mals Eigentümer unbebauter Grundstücke diese weder mähen noch in sonstiger Weise pflegen. Durch diesen Mißstand wurden die Nachbargrundstücke nachteilig beeinträchtigt. Da die Orts­polizeibehörde der Verbandsgemeindeverwaltung ohne Vorliegen einer entsprechenden Satzung gegen solche Grundstückseigen­tümer nicht vorgehen kann, wurde der Erlaß der Satzung vom Ortsgemeinderat befürwortet.

Erlaß von Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit abgelehnt

Der Ortsgemeinderat befaßte sich mit einem vom Sozial- und Sportausschuß des Verbandsgemeinderates ausgearbeiteten Ent­wurfRichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit" Der Orts­gemeinderat sprach sich gegen den Erlaß einer solchen Richtlinie aus.

Was die Bezuschussung von Vereinen anbelangt, so soll es hier bei der bisher gehandhabten Regelung verbleiben.

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Keine Teilnahme am WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden" im Jahre 1981

Der Örtsgemeinderat beschloß im Jahre 1981 nicht an dem KreiswettbewerbUnser Dorf soll schöner werden" teilzuneh­men. Der Rat begründete seine Entscheidung insbesondere damit, daß bis zum Beginn des Wettbewerbs die BaumaßnahmeGrill­hütte/Gemeindeplatz" noch nicht fertiggestellt ist.

Erlaß der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhe­bung von Beiträgen für den Ausbau von Ers^hließungsanlagen (Ausbaubeiträge) beschlossen

Der Erlaß der benannten Satzung wurde beschlossen, da durch diese Satzung gewährleistet werden soll, daß bei Ausbaumaß­nahmen , deren Anlieger ihre Grundstücke unterschiedlich baulich nutzen können, der beitragsfähige Aufwand nach der Geschoßfläche verteilt werden kann. In Gebieten mit einheit­licher Nutzung erfolgt die Verteilung nach der Grundstücks­fläche. Dieser Maßstab erlaubt es nicht, die Beitragsbelastung nach der Ausnutzbarkeit des Grundstückes zu differenzieren. Die Rechtsprechung fordert aber gerade diese Differenzierung, um möglichst gerecht die Vorteile der einzelnen Anlieger ab­wägen zu können, die ihnen durch die Ausbaumaßnahme ent­stehen.

Die Geschoßfläche gibt an, wieviel Vollgeschosse auf einem Grundstück gebaut werden dürfen. Ihre Festsetzung erfolgt ent­weder in einem Bebauungsplan oder sie richtet sich nach der umgehenden Bebauung.

Da die bislang gültige Ausbaubeitragssatzung eine entsprechende Regelung nicht vorsah, wurde der Erlaß der Änderungssatzung erforderlich.

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HOLLER:

SV Fortuna, Holler

Nach der überraschenden Niederlage von Tabellenführer Monta­baur muß das 2:2 Unentschieden von Holler in Marienrachdorf 1)1; als Erfolg angesehen werden. Iur=t

Die 2. Mannschaft von Holler trotzte im Heimspiel dem Spitzen­reiter Glas-Chemie Wirges ein 1:1 Unentschieden ab. Torschütze für Holler war Hansi Ressmann.

Am kommenden Sonntag, dem 29.3.1981, hat die I. Mannschaft von Holler Heimrecht und empfängt um 15 Uhr zum Lokalderby Im r die SG Elberc/W. dürf

Die 2. Mannschaft spielt um 13.15 Uhr in Niedererbach. 1.)

Satzung zum Schutz des Ortsbildes beschlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß den Erlaß einer Satzung zum Schutz des Ortsbildes in der von der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur vorgelegten Form.

Durch den Erlaß dieser Satzung ist die Ortspolizeibehörde künftig ermächtigt, gegen Grundstückseigentümer, die ihre Grundstücke

UNTERSHAUSEN: 2.)

Lagerung des Abfalles vom Friedhof

Aus gegebener Veranlassung weise ich darauf hin, daß in die Abfallgrube am Friedhof nur der Abfall gelagert werden darf, 3.) der nicht sperrig ist (Blumen, Laub, Erde usw.TKränze, Buketts Sträucher, Äste und sonstige größeren Gegenstände sind außer­halb der Grube (daneben oder oberhalblabzulegen.