1 Montabaur 15 / 13/81
Die Kosten für Fahrt und 3 Übernachtungen mit Frühstück betragen 70,- DM pro Person. Bei der Anmeldung sind 20,-DM Anzahlung zu entrichten.
Letzter Anmeldetermin beim Vorsitzenden Gerhard Frink oder beim Kassierer Richard HiId ist der 31. März 1981.
HINWEIS FÜR UNSERE SÄNGER:
Die Abfahrt des Busses zum Regionalsingen nach Saulheim,
I Rheinhessen ist am Sonntag, 29.3.,um 11.30 Uhr ab Vereinslokal.
Musikverein Heiligenroth
Voranzeige
Am Ostersonntag, dem 14.4.1981 findet in der Vogelsanghalle Heiligenroth um 20 Uhr das diesjährige Konzert des Musikvereins Heiligenroth statt.
Neben dem Musikverein wird der Männergesangverein Floffnung Cäcilia Heiligenroth und der Musikverein der Freiw. Feuerwehr Spay mitwirken.
Wir laden schon jetzt alle Musikfreunde zum Besuch unseres Konzertes ein.
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Damm-Steineck" der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für die Grundstücke Flur 22, Flurstücke 33,34 und 35 gemäß § 13 BBauG, Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung vom 8.1.1981 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Damm-Steineck" gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
Der Bebauungsplan „Damm-Steineck" soll im Bereich der Flurstücke 33 und 34, Flur 22 so geändert werden, daß die überbaubare Fläche bis auf 18,00 m an die Parzellengrenze der Kreisstraße herangerückt wird.
Die überbaubare Fläche der Parzelle Nr. 35 soll nach Westen hin so erweitert werden, daß sie an die westliche Baugrenze der Parzellen Nr. 33 und 34 anschließt. Nach Süden wird die Baugrenze bis auf 3,00 m an den Dammweg ausgedehnt.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, Bauamt, 5430 Montabaur, während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Ruppach-Goldhausen während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.
§ 44 c BBauG.
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche
1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42- 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1,
Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a BBauG:
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Setzung.
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung können, gegenüber dem Ortsbürgermeister v.Ruppach-Goldh. oder der Verbandsgemeindeverwaltung Monte ,.ur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindei ;nung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVL 3. 4I9) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur A .-jrung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI.S. 770)
Kreis junger Familien
Zum nächsten Familienkreis sind alle jungen Familien mit Kindern für Samstag, 11.4.1981, 14.30 Uhr zu einem gemütlichen Nachmittag ins Pfarrzentrum eingeladen.
Konzert in Ruppach-Goldhausen
Einen Konzertabend veranstaltet die Big-Band Boden am Samstag, dem 28. März 1981, in der Turnhalle in Ruppach-Goldhau- sen. Insbesondere soll das Jugendorchester der Big-Band vorgestellt werden und sein Können unter Beweis stellen.
Die Jugendlichen im Alter von 10 -18 Jahren musizieren seit nunmehr 1 1/2 Jahren unter der Leitung von Rainer Mies und haben bereits mehrere öffentliche Auftritte ausgeführt.
Neben den Senioren der Big Band wirken weiter mit
das Kammerorchester „St.Beatus" aus Koblenz,
der Musikverein aus Helferskirchen und
der Männergesangverein „Cäcilia" aus Ruppach-Goldhausen.
Für Bodener Interessenten an diesem Konzert fährt ab 19.30 Uhr ab der Kirche ein Bus im Pendelverkehr nach Ruppach- Goldhausen. Dieser wird ca. 1/2 Std. nach Beendigung des Kon zertes wieder zurückfahren. Fahrtkosten entstehen keine.
Im Anschluß an das Programm spielt die Tanzkapelle der Big Band Boden zur Unterhaltung.
MGV „Cäcilia" Ruppach-Goldhausen
Der Männergesangverein bietet in diesem Jahr einen mehrtägigen Ausflug nach Golling im Salzburger Land an und zwar in der Zeit vom 27.8. bis 30.8.1981.
Folgendes Programm ist vorgesehen:
27.8.81 Abfahrt um 6.00 Uhr morgens
Fahrtverlauf über die Autobahn Nürnberg, Würzburg München, Siegsdorf, Deutsche Alpanstraße, Ramsau, Golling.
28.8 81 Fahrt nach Salzburg
23.8.81 Ausflug von Golling über Abtenau, Gossau, Hallstatt (Mittagspause), Bad Ischl, Wolfgangsee, Fuschlsee, Ebenau, Golling
30.8.81 Heimreise
Die Fahrt erfolgt mir modernen und bequemen Reisebussen. Der Fahrpreis einschl. 3 Übernachtungen mit Frühstück beträgt pro Person 159,- DM.
Anmeldungen möglichst umgehend erbeten beim 1. oder 2. Vorsitzenden.

