Montabaur 14/13/81
Erste Aufträge zur Errichtung der Dorfgememschaftshalle vergeben
Im nichtöffentlichen Teil beschloß der Ortsgemeinderat zur Errichtung der Dorfgemeinschaftshalle erste Aufträge zu vergeben. Im einzelnen wurden Maurer- und Betonarbeiten sowie Stahlbauarbeiten vergeben.
Überprüfung der Standfestigkeit von Grabsteinen
In den nächsten Tagen wird die jährliche Überprüfung der Standfestigkeit der Grabsteine auf dem gemeindlichen Friedhof vorgenommen.
Die Unterhaltungsverpflichteten der Grabstätten werden gebeten, die Grabsteine bereits selbst zu überprüfen und festgestellte Schäden umgehend zu beseitigen.
Nach der Friedhofssatzung müssen alle Grabmale dauerhaft gegründet sein. Die Unterhaltungsverpflichteten sind für alle Schäden haftbar, die infolge ihres Verschuldens durch Umfallen der Grabmäler bzw. Abstürzen von Teilen derselben verursacht werden. q
Um gefällige Beachtung wird gebeten.
Gleichzeitig wird nochmals darauf hingewiesen, daß die Gemeinde einen Arbeiter für die Pflege der Friedhofsanlage sucht. Interessenten werden gebeten, sich umgehend beim Ortsburgermeister zu melden.
Eulberg, Ortsbürgermeister
HEILIGENROTH:
Aufstellung des Bebauungsplanes für den Bereich „Goldhäuser Pfad" in der Ortsgerneinde Heiligenroth Bürgerbeteiligung gern. § 2a BBauG
Am Dienstag, dem 31. März 1981, 19.30 Uhr findet in der Vogelsanghalle in Heiligenroth, Untergeschoß, ZBV-Raum die Bürgeranhörung zum o.a. Bebauungsplan statt.
Alle interessierten Bürger sind herzlich eingeladen.
Der Planbereich erstreckt sich auf die angrenzenden Grundstücke der Lahnstraße.
Heiligenroth, den 4. Marz 1981 Manns, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Jahr 1981 vom 19.3.1981
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde vom 11.3.1981 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf 1.528.000,- DM
in der Ausgabe auf 1.528.000,-- DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf 987.000,- DM
in der Ausgabe auf 987.000,- DM festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1981 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 265.000,- DM festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer A) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER nach Gewerbeertrag und
Gewerbekepital 320 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 18,-DM
für den zweiten Hund 27,- DM
für ieden weiteren Hund 36,- DM
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Haushaltsjahr 1981 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 265.000,- DM
Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. GRUNDSTEUER
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A) Hebes. 220 v.H.
b) für Grundstücke (B) Hebes. 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER
nach Gewerbeertrag und
- kapital Hebes. 320 v.H.
5430 Montabaur, den 11.3.1981
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10
(L.S.) Im Aufträge: Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.3.1981 bis 9.4.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Heiligenroth, den 19.3.1981
(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth
Manns, Ortsbürgermeist.er
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentl.Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Heiligenroth oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz, GemO, vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
Chorgemeinschaft Hoffnung Cäcilia Heiligenroth
4 Tage Ausflug nach Wallgau bei Mittenwald Für unseren mehrtägigen Ausflug nach Wallgau vom 24. bis I 27. September 1981 können noch Anmeldungen von unseren aktiven und inaktiven Mitgliedern angenommen werden, da noch einige Plätze in den Bussen frei sind.

