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/lontabaur 13/13/81

Lstsetzung des Anteil;, der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Südstraße im Stadtteil

Eigendorf_

Einstimmig wurde vom Stadtrat beschlossen, den städtischen Anteil am beitragsfahigen Aufwand für den Ausbau der Südstraße Lf 25 % festzusetzen. Dieser Prozentsatz entspricht der Abwägung zwischen dem Vorteil der Stadt und dem Vorteil der Anlieger Bus dieser Ausbaumaßnahme entsprechend den Richtlinien, die das Oberverwaltungsgericht in seiner Rechtssprechung ausgestellt hat.

Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen

Durch einstimmigen Beschluß bei einer Stimmenthaltung stimmte der Stadtrat einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushalts­jahr 198o in Höhe von 8.45o DM (Haushaltsansatz 15.ooo DM) für die Instandhaltungsarbeiten an städtischen Häusern zu. Außer dem wurde eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.45o DM für das Haushaltsjahr 198o für die Unterhaltung der Parkga- lage auf dem Konrad-Adenauer-Platz genehmigt.

DLRG Montabaur

|An den bezirksoffenen Wettkämpfen der Deutschen Lebensret- Itungsgesellschaft des Bezirks Westerwald-Taunus beteiligte sich Jauch die Ortsgruppe Montabaur und erzielte 1 . ,2. und 3.Plätze lin den verschiedenen Wettkämpfen.

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Zubereitung von Kräuter-Getränken

Zur Vorbereitung eines Beitrages zum Pfarrfest am 13./14.Juni 1981 lädt der Kneipp-Verein seine Mitglieder für Freitag,den 3. April 81 um 17.00 Uhr in die Altentagesstätte bei dem kath. Pfarrhaus, Obere Plötz ein. Dr. med. Josef Staudt sowie die Apotheker Hager und Knels werden erläutert, wie Kräutertee, Kräuterwein, Kräuterlikör und Kräuterschnaps zubereitet wer­den. Bei den nächsten Treffen werden die Kräutergetränke auch zubereitet.

Diese Kenntnisse sind auch für den Hausgebrauch von Interesse. Frau Luise Altbrod hat die Leitung zur Vorbereitung und Durchführung des Kräuter-Getränke-Kursus übernommen.

TSV Eigendorf, Abt. Alte Herren

Am kommenden Samstag, dem 28.3.81,spielen wir gegen die Alten Herren von Hadamar. Abfahrt um 15 Uhr ab Forellen­stube. Anstoß in Hadamar 16.00 Uhr.

Folgende Spieler werden benannt:

Meuer Reinhold, Badenh. Walter, Badenh, Reiner, Görg Otto, Görg Elmar, Görg Manfred, Schmidt Helmut, Normann Walter, Schmidt Günter W., Born Lothar, Heibel Gerhard, Bauch Rudi, Paulus Richard, Dohrmann Joachim, Haas Rudolf.

Westerwaldverein e.V. Montabaur

Wir erinnern hiermit an unsere Jahreshauptversammlung, am Samstag, dem 28. März 1981, um 15 Uhr im Hotel Schlemmer in Montabaur in der Kirchstraße.

Alle Mitglieder des Zweigvereins sind hierzu herzlich eingeladen. Die Tagesordnung wurde bereits mit Rundschreiben 1/81 vor­gelegt.

Westerwaldverein e.V. Zweigverein Montabaur

Westerwälder wandern

Der Westerwaldverein e.V. Zweigverein Montabaur fährt am Sonntag, dem 29. März,mit Privatbus vom Haus Selker um 9.00 Uhr nach Waldesch. Wanderung von dort über Hünenfeld, Steinigbachtal nach Boppard. Vorherige Anmeldung bei Wander­wart W. Nagel, Tel. 17171 ist erforderlich. Auch Nichtmitglieder können an der Wanderung teilnehmen.

BODEN:

Aus där Sitzung des Ortsgemeinderates vom 18. März 1981

Erlaß der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungs­anlagen (Ausbaubeiträge) beschlossen

Dem Erlaß der von der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur vorgelegten Satzung wurde einstimmig entsprochen. Durch diese Satzung soll gewährleistet werden, daß bei Ausbaumaß­nahmen, deren Anlieger ihre Grundstücke unterschiedlich bau­lich nutzen können, der beitragsfähige Aufwand nach der Ge­schoßfläche verteilt werden kann. In Gebieten mit einheitlicher Nutzung erfolgt die Verteilung nach der Grundstücksfläche. Dieser Maßstab erlaubt es nicht, die Beitragsbelastung nach der Ausnutzbarkeit des Grundstückes zu differenzieren.Die Rechtsprechung fordert aber gerade diese Differenzierung, um möglichst gerecht die Vorteile der einzelnen Anlieger abwägen zu können, die ihnen durch die Ausbaumaßnahme entstehen.

Die Geschoßfläche gibt an, wieviele Vollgeschosse auf einem Grundstück bebaut werden dürfen. Ihre Festsetzung erfolgt ent­weder in einem Bebauungsplan oder sie richtet sich nach aer umgebenden Bebauung. In der bisher gültigen Ausbaubeitrags­satzung war die entsprechende Regelung nicht vorhanden, so daß der Erlaß einer Änderungssatzung erforderlich wurde.

Möglichkeiten zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der B 255 sind nicht gegeben

Der Ortsbürgermeister informierte den Ortsgemeinderat über ein Schreiben des Bürgerbeauftragten beim Landtag Rheinland- Pfalz von 4. März 1981. Dieses Schreiben bezog sich auf die Eingabe eines Bürgers, welche auf die Einrichtung eines Fuß­gängerüberweges an der B 255 im Bereich der Ortsdurchfahrt gerichtet war. Diesem Schreiben ist zu entnehmen, daß die Ein­gabe im Petitionsausschuß des Landtages Vorgelegen hat, dort jedoch abschlägig beschieden wurde.