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Montabaur 12 / 13/81

Bildung eines Ausschusses zur Untersuchung der Kostenentwicklung für das Soldatenheim

Aufgrund des Antrages von SPD- und FWG-Fraktion beschloß der Stadtrat einstimmig die Bildung eines Sonderausschusses zur Un­tersuchung der Kostensteigerungen des sogenannten Soldatenheimes. Dieser Ausschuß soll in einer nichtöffentlichen Sitzung, die von der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung (Bauträger) zur Verfügung gestellten Unterlagen zum Soldaten­heim prüfen und dem Stadtrat in der nächsten öffentlichen Sitzung über das Ergebnis seiner Prüfung berichten. Mitglieder des Ans- Schusses sollen Baufachleute sein, die von den im Stadtrat vertretenen Fraktionen nominiert werden. Bei diesem Ausschuß soll es sich nicht um einen Ausschuß im Sinne der Gemeindeordnung handeln.

Die Ratsmitglieder Widner (SPD) und Schweizer (FWG) erklären, es gehe darum, zu klaren, wie es zu diesen Kostensteigerungen gekommen sei.

Bürgermeister Mangels erklärt, er stehe voll hinter diesem Vorschlag. Es sei ihm daran gelegen, eine lückenlose Aufklärung dieser Kostensteigerungen zu erreichen.

Anschließend wählte der Stadtrat folgende Personen zu Mitgliedern des Ausschusses:

a) Vertreter der CDU-Fraktion: Flubert Diehl

b) Vertreter der SPD-Fraktion: Hans-Peter Fetz

c) Vertreterder FWG-Fraktion: Helmut Baldus

Die FDP verzichtete auf die Benennung eines Mitgliedes.

Satzung zum Schutz des Ortsbildes verabschiedet

Einstimmig verabschiedete der Stadtrat den Entwurf einer Satzung zum Schutz des Ortsbildes Darin wird die Verpflichtung der Eigentümer geregelt, zum Schutz des Ortsbildes die nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke sowie Baulücken und sonstige bebaute Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage ordnungsgemäß zu unterhalten. Diese Flächen sind nach der Satzung so iristandzuhalten, daß sie nicht in einen verwahrlosten Zustand geraten. Insbesondere sind Abfall, sonstiger Unrat, Gerümpel, Unkraut und Schrottfahrzeuge zu entfernen. Grünflächen sind regelmäßig abzumähen. Hecken, Büsche und Bäume so zu beschnei­den, daß keine Äste und Zweige auf Bürgersteige oder öffentliche Verkehrsflächen verkehrsbehindernd Überhängen. Der Erlaß der Satzung wurde vom Stadtrat mit dem Hinweis begründet, daß sich in letzter Zeit die Beschwerden über Eigentümer unbebauter Grundstücke im innerörtlichen Bereich häufen, die ihre Grundstücke nicht mähen. Die Nachbarn fühlten sich durch den Samen­flug von Disteln und sonstigem Unkraut beeinträchtigt. Auch das Ortsbild werde durch die ungeordneten Zustände auf einzelnen Grundstücken stark beeinträchtigt. Die Ortspolizeibehörde wurde mehrfach zum Einschreiten gegen die entsprechenden Grund­stückseigentümer aufgefordert, hat aber keine gesetzliche Ermächtigung zum Einschreiten.

Die Satzung wird in Kürze an dieser Stelle öffentlich bekanntgemacht.

Auflösung des Forstbetriebsverbandes Heiligenroth

Einstimmig stimmte der Stadtrat der Auflösung des Forstbetriebsverbandes Heiligenroth zu. Diesem gehörten die Gemeinden Bannberscheid, Boden, Eschelbach, Heiligenroth, Moschheim, Staudt, Wirzenborn und die kath. Kirchengemeinde Heiligenroth an, In der Verbandsversammlung vom 19.6.1973 beschlossen die Mitglieder die Auflösung des Forstbetriebsverbandes vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindevertretungen der einzelnen Mitglieder. Die Zustimmung für die Gemeinden Eschelbach und Wirzen­born fehlten noch, so daß es notwendig wurde, die Zustimmung des Stadtrates für die Stadt Montabaur als Rechtsnachfolger dieser beiden Gemeinden einzuholen.

Vergabe einer Untersuchung zur Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I im Bereich des Hauses "Konrad-Adenauer-Platz 5"

Der Stadtrat hatte sich mit diesem Sachverhalt bereits in der Sitzung am 29.1.1981 befaßt. Damals war mehrheitlich beschlossen worden, dem Büro Imlau für das Baugebiet "Altstadt I" für einen Kostenaufwand von 3.ooo DM den Auftrag zu erteilen, einen Alternativplan zu dem bestehenden Bebauungsplan zu erstellen mit dem Ziel, das stadteigene Haus "Konrad-Adenauer-Platz 5 zu erhalten. Daß die Angelegenheit nun erneut auf der Tagesordnung stand, hatte formale Gründe. Der Stadtrat hatte am 29.1.81 zwei Ratsmitglieder wegen vermeintlichem Vorliegen von Sonderinteresse ausgeschlossen. Eine Prüfung der Sach- und Rechtslage

hat im Nachhinein ergeben, daß der Ausschluß der Ratsmitglieder zu Unrecht erfolgt ist. Daher wurde aus Rechtssicherheitsgrün­den die Angelegenheit dem Stadtrat erneut zur Entscheidung vorgelegt, um die Mitwirkung der beiden Ratsmitglieder zu ermög­lichen.

Zu der Frage, ob ein Auftrag an das Büro Imlau erteilt werden sollte, wurden in der Stadtratssitzung am 9.3.1981 kontroverse Auffassungen vorgetragen. Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) erklärte, man halte es für sinnvoll, für diesen Bereich einen Alternativplan zu erstellen. Er verwies jedoch darauf, daß die Dipl.-Arch. Fetz als Vertreter der Bürgerinitiative seine Bereitschaft erklärt habe, kostenlos einen Plan zu erstellen. Es sei nicht notwendig, einen zusätzlichen Plan in Auftrag zu geben. Die Mittel könnten vorerst gespart werden. Sollte sich später die Notwendigkeit zeigen, einen Alternativplan zu der Planung von Dipl.-Arch. Fetz erstellen zu lassen, könne dies immer noch geschehen. Die CDU-Fraktion sei bereit, über den von Fetz vorgelegten Planentwurf offen zu diskutieren.

Ratsmitglied Widner (SPD) wies darauf hin, daß die Dipl.-Arch. Fetz den Plan für die Bürgerinitiative erstelle. Er sei der Auffassung, daß ein Alternativplan von Imlau sinnvoll sei. Sollte jedoch dazu keine Bereitschaft bestehen, verlange die SPD-Fraktion, daß dann Dipl.-Arch. Fetz von der Stadt den Auftrag erhalte, den Plan (kostenlos) zu erstellen.

Ratsmitglied Schweizer (FWG) plädierte dafür, in jedem Fall einen Alternativplan zu der Planung Fetz in Auftrag zu geben.

Der Stadtrat wiederholte sodann mehrheitlich seinen Beschluß vom 29.1.1981, nachdem dem Büro Imlau der Auftrag erteilt wird, einen entsprechenden Alternativplan zu erstellen.

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