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Montabaur 13/11 / 81

GIROD:

Öffentliche Bekanntmachung

Die gern. §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rhein­land-Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 4I9), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung der GemO und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI.

S. 770) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Girod am

Freitag, dem 27. März 1981 um 19.30 Uhr in der Schule statt. TAGESORDNUNG:

1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich

2. Bericht des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde über Maß­nahmen der Verbandsgemeinde

3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger

Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.

Girod/Montabaur, 10. März 1981

Ortsgemeinde Girod Verbandsgemeinde Montabaur

Leber, Ortsbürgermeister Mangels, Bürgermeister

Achtung, wichtig für alle Giroder

Information der Freiw. Feuerwehr Girod für alle Mitbürger !

Um eine bessere Alarmierung zu erreichen, wurden in Girod 2 Bundessirenen installiert.

Eine hat ihren Standort wie bisher auf dem Gerätehaus, die zweite ist in Kleinholbach auf dem Kirmesplatz stationiert.

Über diese Sirenen wird auch die örtliche Feuerwehr alarmiert.

Da man nur die im Ortsteil Girod montierte Sirene über Knopf­druck am Gerätehaus auslösen kann, die Feuerwehr aber auch viele Kleinholbacher unter ihren Aktiven hat, bitten wir eine Alarmierung immer über Telefon vorzunehmen. Die Telefon­nummern sind 110 oder 112. Es meldet sich die Schutzpolizei in Montabaur. Von dort werden dann über Funksteuerung beide Sirenen in Girod und in Kleinholbach ausgelöst. Somit werden alle Feuerwehrkameraden alarmiert. Man kann also von jedem Telefon aus die Feuerwehr alarmieren.

Wir bitten alle Mitbürger im Ernstfall von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und sich die beiden Telefonnummern 110 und 112 zu notieren (auch auf dem Telefon).

AKTIVENSITZUNG

Gleichzeitig möchten wir an die Aktivensitzung am 13.3., 20.00 Uhr erinnern.

Schützenverein Punkt 12

Entgegen einer anderen Ankündigung findet unsere Jahreshaupt­versammlung am Samstag, dem 28. März 198^ statt.

TAGESORDNUNG:

1. Begrüßung durch den Vorsitzenden

2. Totenehrung

3. Bericht des Schriftführers

4 Bericht des Schützenwartes

5. Bericht des Jugendwartes

6. Bericht des Kassierers

7. Bericht der Kassensprüfers

8. Entlastung des Vorstandes

9. Wahl der Kassenprüfer ^.Satzungsänderung

11. Bau des Schützenhauses ^.Verschiedenes

GÖRGESHAUSEN:

Erdbebenhilfe Caposele - Italien

Am Ende dieser Woche wird in Görgeshausen eine Sammlung für Erdbebenhilfe Caposele - Italien durchgeführt.

Diese Sammlung wird vom Westerwaldkreis - Verbandsgemeinde- verw. Montabaur befürwortet. Spenden auch Sie in Görgeshausen,

für diese Gemeinde Caposele/Italien, welche hart von einer Erdbebenkatastrophe betroffen wurde.

Gefunden

Ein einfacher Schlüssel wurde gefunden.

Der Verlierer kann diesen wieder abholen.

GROSSHOLBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach findet am Montag, 16. März 1981, 19.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Erneute Beratung und Beschlußfassung über die Ablagerung von Bauschuttmassen auf dem Gemarkungsgrenzweg Flur 29, Wegeparzelle 127/5 zwecks Rekultivierung

2. Erneute Beratung und Beschlußfassung über die anteilige Übernahme von Kosten in Erneuerungsmaßnahmen am Schulgebäude

3. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)

4. -Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haus­haltsjahr 1980

5. Verschiedenes.

II.NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Erneute. Beratung und Beschlußfassung über die Verlängerung eines Pachtvertrages

2. Beratung und Beschlußfassung über eine Grundstücksange­legenheit

3. Verschiedenes

5431 Großholbach, 10.3.1981 Metternich, Ortsbürgermeister

GROSS- und K GR0SSH0LBACH:

Kindernachmittag für das 1.-6. Schuljahr

Unter dem Motto:Anders leben - gemeinsam handeln" wollen wir zusammen spielen, malen, basteln, singen, Geschichten hö­ren... Bringt deshalb bitte alle Schere, Uhu und Stifte mit.

Wir treffen uns am 20. März um 15 Uhr im Pfarrheim von Groß­holbach. Beenden wollen wir den Kindernachmittag mit einer Andacht, die um 18 Uhr stattfindet.

HEILBERSCHEID:

Satzung der Ortsgemeinde Heilberscheid über den Schutz des Ortsbildes vom 10. März 1981

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. Februar 1981 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Ge­meindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770, 1979 S. 22 - BS 2010-1 -) in Verbindung mit § 123 Absatz 1 Ziff. 5 und 6 der Landesbauordnung für Rheinland- Pfalz (LBauO) vom 27.2.1974 (GVBI. 1974 S. 53) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreis­verwaltung des Westerwaldkreises vom 27. Februar 1981 hiermit bekanntgemacht wird.

§ 1

Schutz des Ortsbildes

(1) Zum Schutz des Ortsbildes sind die nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke sowie Baulücken und sonst! ge unbebaute Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage ordnungsgemäß zu unterhalten.

(2) Die in Absatz 1 genannten Flächen sind so instandzuhal­ten, daß sie nicht in einen verwahrlosten Zustand geraten.