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Montabaur 14 / 11 / 81

Zu diesem Zweck sind sie insbesondere von Abfall, sonsti­gem Unrat, Gerümpel und Unkraut freizuhalten.

(3) Grünflächen sind regelmäßig abzumähen.

Hecken, Büsche und Bäume sind so zu beschneiden, daß keine Äste und Zweige auf Bürgersteige oder öffentliche Verkehrsflächen Überhängen.

§2

Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften des § 1 dieser Satzung oder einer auf­grund dieser Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu

1.000,- DM geahndet werden (§ 24 Abs. 5 GemO)- Das Bundesgesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung vom 2. Januar 1975 (BGBl. I S. 80), zuletzt ge­ändert durch Gesetz vom 5.10.1978 (BGBl. I S. 1465) in seiner jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, soweit die Ordnungswidrigkeit nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

§ 3

Zwangsmittel

Die Anwendung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung von An­ordnungen aufgrund dieser Satzung richtet sich nach den Vor­schriften des Polizeiverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 29.6.1973 (GVBI. S. 180), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.6.1978 (GVBI. S. 445).

§4

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft.

Heilberscheid, den 10. März 1981 Reichwein, Ortsbürgermeister

GENEHMIGT:

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises in Montabaur Montabaur, den 27.2.1981

I.A. Müller

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs.6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

Arbeiten am Sportplatz

Am Samstag, 14.3.1981, 8.30 Uhr treffen sich alle Mitglieder (insbesondere Spieler) der Alten Herren- und der Thekenmann­schaft zur Durchführung verschiedener Arbeiten - u.a. Anbringen eines neuen Fangzaunes - Am Sportplatz.

Sammlung Erdbebenhilfe Caposele

Die Sammlung für Erdbebenhilfe Caposele (Süditalien) erbracht! einen Betrag von 750,- DM. Dafür sei allen Bürgern recht herzlich gedankt. Damit dieser Betrag nicht in falsche Kanäle fließt, zeich net sich Herr Matten aus der Gemeinde Niederroßbach verant­wortlich. Er wird den Sammelbetrag direkt an den Bürgermeister der Gemeinde Caposele übergeben.

Reichwein, Ortsbürgermeister

NENTERSHAUSEN Friedhof

Bei einem Blick über die Mauer unterhalb des Friedhofsweges werden Sie feststellen, wieviel Unrat (rote Grablichter usw. dorthin geworfen wird. Vielleicht genügt dieser Hinweis, dies tig zu unterlassen

Kinderspielplätze

Die Gemeinde hat mit erheblichem Kostenaufwand Fahrradstän­der und Hinweistafeln an den Kinderspielplätzen anbringen lassen. Bitte beachten Sie die Hinweise über die Benut Kinderspielplätze, dann ersparen Sie sich und den Aut sonen Ärger.

Angebotsabgabe für die Kirmesveranstaltung

Für die diesjährige Kirmesveranstaltung in der Turnhalle (15. 17.8.1981) können im verschlossenem Umschlag entsprechend! Angebote bis Mittwoch, den 29. April 1981,eingereicht werdet Perne, Ortsbürgermeister

Blutspendetermin Nentershausen

Am Samstag, dem 28. März 1981 von 16.00 - 20.00 Uhr führt Deutsche Rote Kreuz, Orts''. Nentershausen in der Schule Nen tershausen eine Blutspende durch.

Spenden kann jeder Bürger von 18-65 Jahren. Denn Blut spei« heißt - das Leben anderer Mitmenschen retten.

Altkleidersammlung Frühjahr

Wir dürfen die Bevölkerung schon jetzt auf die nächste Altkleii Sammlung am 4. April 1981 hinweisen.

Wenn Sie schon jetzt Altkleidersäcke benötigen, können Sie die bei Walter Müller, Rheinstr. 16, Nentershausen, abholen.

Jahreshauptversammlung des Spielmannszuges Nentershausen

Am Samstag, dem 21. März 1981, um 20 Uhr findet im Vereinsj lokal Ohly die Jahreshauptversammlung des Spielmannszuges statt.

TAGESORDNUNG:

1. Begrüßung

2. Bericht des Schriftführers

3. Bericht des Kassierers

4. Entlastung des Vorstandes

5. Verschiedenes

Probe

Am Sonntag, dem 15. März 1981 findet die nächste Probe des Spielmannszuges statt. Um vollzähliges Erscheinen besondersä älteren Spieler wird gebeten, da in Kürze der Zapfenstreich zu spielen ist.

MGVEintracht" Nentershausen

Nachstehend geben wir die bereits feststehenden Termine des MännergesangvereinsEintracht" für das Jahr 1981 bekannt:

1.5. Wettstreit in Lieblos/Gründau 30.5. Heilberscheid

3.-8.6. Fahrt nach Sofia (Bulgarien)

26.9. Jubiläumskonzert in Obererbach

27.9. Gruppensingen in Obererbach

4.10. Lingerhand'sche Chöre in der Rhein-Mosel-Halle Koblei*

25.10. Konzert in Waldems/Bermbach

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