Montabaur 16/9/81
6. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden"
7. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag auf Einrich tung einer verkehrsberuhigten Zone im Bodener Weg (im Bereich der St.Barbara-Straße)
8. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen
2. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung einer Motorsäge
3. Beratung und Beschlußfassung über bauliche Veränderungsmaßnahmen im Bürgermeisteramt
4. Verschiedenes Ruppach-Goldhausen, 24.2.1981 Ferdinand, Ortsbürgermeister
Die Möhnen von Ruppach
laden alle älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger für Sonntag den 1.3.1981 nachmittags gegen 14.30 Uhr zu einem gemütlichen Beisammensein mit Kaffee und Kuchen ein. Das diesjährige bunte Möhnenprogramm wird dargeboten. Durst und vor allem gute Laune sind mitzubringen.
MGV „Cacilia" Ruppach-Goldhausen
Der närrische Vorstand gibt bekannt:
Am Rosenmontag ist die Narhalla Herzmann zum traditionellen Maskenball geöffnet. Um 20.11 Uhr gibt eine bekannte Kapelle den Startton zum bunten Treiben auf dem Parkett.
Für die Masken haben uns etwas Besonderes einfallen lassen, es gibt keinen Demaskierungszwang. Ein Grund mehr, dabeizusein. Eingeladen sind alle, die Schwung, gute Laune und Humor mitbringen.
AUGST
SIMMERN-NEUHÄUSEL:
Kindergarten Simmern/Neuhäusel
NEUANMELDUNGEN
In der Zeit vom 16. Märzjpis 3. April nachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, außer Mittwoch, können Sie Ihr Kind im Kindergarten anmelden.
Angemeldet werden können die Kinder, die vor dem 30. Juni 3 Jahre alt werden.
Musikunterricht
Die Neuanmeldungen für musikalische Früherziehung, Blockflöten C und F sowie für Klavier sollen bis 1. April getätigt sein, um einen Überblick für die Einteilung des neuen Schuljahres zu bekommen.
Interessierte Eltern können sich dienstags zwischen 10.00 - 11.00 Uhr im Kindergarten Simmern/Neuhäusel oder Dienstag abend zwischen 18.15 Uhr und 19.00 Uhr im Mehrzweckraum des Kindergartens mit Rückfragen und Anmeldewünschen an Frau Adami-Kastner wenden.
Telefonische Auskunft: samstags zwischen 9.00 und 12.00 Uhr unter der Nummer 0261/75516.
EITELBORN:
Straßenverschmutzungen und Gesundheitsgefährdung durch Hundekot
Obwohl vor wenigen Wochen jedem Hundehalter die Broschüre „Wenn der Hund mal gassi muß..." zugestellt wurde,
sind einige Tierbesitzer offensichtlich nicht bereit, die durch Hundekot verursachten Verschmutzungen und Gesundheitsgefährdungen durch die im Rahmen der Broschüre gegebenen Empfehlungen zu vermeiden.
Wir appellieren noch einmal an das Verantwortungsbewußtsein der Hundehalter und.fordern sie auf, ihre Vierbeiner nur auf eigenen Grundstücken oder außerhalb der Ortslage „gassi gehen" zu lassen.
Hümmerich, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung eines Bebauungsplanes für einen Teil des Ortsbereiches im Zuge der Kreisstraße 2 (Ortsdurchfahrt) hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 1 BBauG. Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung am 28. Mai 1976 beschlossen, für den Bereich der Ortsdurchfahrt (K 2) einen Bebauungsplan aufzustellen.
Dieser Beschluß wird gern. § 2 Abs. 1 BBauG hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Eitelborn, den 19.2.1981 Hümmerich, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeinde- abgaben für das Kalenderjahr 1981
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung-EGAO 1977 -
vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341-, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1970 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Eitelborn erhebt im Kalenderjahr 1981 die
Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1980
Neue 4bgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner "wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabens^huld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabebescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

