Montabaur 15/9/81
Pfalz (LBauO) vom 27.2.1974 (GVBI. 1974 S. 53) die folgende
Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 12.2.1981 hiermit bekanntgemacht wird.
§ 1
Schutz des Ortsbildes
( 1 ) Zum Schutz des Ortsbildes sind die nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke sowie Baulücken und sonstige unbebaute Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage ordnungsgemäß zu unterhalten.
(2) Die in Absatz 1 genannten Flächen sind so instandzuhalten, daß sie nicht in einen verwahrlosten Zustand geraten. Zu diesem Zweck sind sie insbesondere von Abfall, sonstigem Unrat, Gerümpel und Unkraut freizuhalten.
(3) Grünflächen sind regelmäßig abzumähen Hecken, Büsche und Bäume sind so zu beschneiden, daß keine Äste und Zweige auf Bürgersteige oder öffentliche Verkehrsflächen Überhängen.
§2
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften des § 1 dieser Satzung oder einer aufgrund dieser Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,- DM geahndet werden (§ 24 Abs. 5 GemO)-
Das Bundesgesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung vom 2. Januar 1975 (BGBl. I S. 80), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.10.1978 (BGBl. I S. 1465) in seiner jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, soweit die Ordnungswidrigkeit nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
§3
Zwangsmittel
Die Anwendung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung von Anordnungen aufgrund dieser Satzung richtet sich nach den Vorschriften des Polizeiverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 29.6.1973 (GVBI. S. 180), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.6.1978 (GVBI. S. 445).
§4
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
geltend gemacht worden ist, (§ 24 Abs.6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
Garderobenmarken fehlen
Es fehlen uns in der Vogelsanghalle eine Anzahl Garderobenmarken, die bei Veranstaltungen von Besuchern versehentlich mitgenommen werden. Wer noch eine Garderobenmarke in seinem Besitz hat, wird hiermit herzlich gebeten, sie uns zurückzugeben. Besten Dank.
Manns, Ortsbürgermeister
Die Kirmesgesellschaft
hat ihre nächste Sitzung am 5. März 1981,20.00 Uhr in der Gastwirtschaft Burg.
Tennisclub Heiligenroth e.V. - Informationen -
Am 22.3.1981 findet in der Vogelsanghalle, ab 10.00 Uhr mit den Tennisnachbarn aus Staudt das jährliche Freundschaftstreffen statt. Der Ablauf sieht einen Tennis- und Kegelwett- bewerb vor. Als Abschluß ist eine Siegerehrung mit fröhlichem Beisammensein geplant.
Wettbewerbe wie folgt:
Tennis - Einzel - Doppel - Mixed, Damen- und Herren- Kegel - mannschaft
Beide Clubs rechnen mit einer sehr starken Beteiligung und werden für entsprechende Gaumenfreuden sorgen. Inaktive und Gäste sind herzlich willkommen.
Ferner ist es soweit am 12.4.1981 das sagenumwobene „Schleifchenturnier" zu starten. In einem „Langen" oder Normalsatz" werden in Mixed-Begegnungen jeweils Anfänger und Fortgeschrittene ausgelost.
Anmeldetermin sofort. Für alle Mitglieder und Gäste eine Attraktion des Sports von einladender Bedeutung für weitere Aktivierung des Breitensportes..
Das nächste Monatstreffen ist auf den Donnerstag, 19.3.81, vorverlegt und zwar in der Gaststätte Burg, Heiligenroth.
Preismaskenball
Mandolinenverein
Großer Preismaskenball am Rosenmontag im Saale Neuroth 1. Preis: 100,- DM, 2. Preis 60,- DM, 3. Preis 40,- DM, und viele wertvolle Sachpreise sind zu gewinnen.
Beginn: 20.11 Uhr.
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen findet am Donnerstag, dem 5. März 1981, 19.00 Uhr, im Bürgermeisteramt statt.
TAGESORDNUNG I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1979 und Ent- lastungserteili^ng für das Haushaltsjahr 1979.
2. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Ruppach Ost"
3. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Flurzaun" im Gemarkungsteil Ruppach.
4. Beratung und Beschlußfassung über die erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)
5. Beratung und Beschlußfassung über die Satzung zum Schutz des Ortsbildes
Heiligenroth, den 20. Februar 1981 Manns, Ortsbürgermeister Genehmigt:
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur Montabaur, den 12.2.1981 Im Aufträge: Weidenfeiler, Bauoberamtsrat Siegel

