Einzelbild herunterladen

Montabaur 15/9/81

Pfalz (LBauO) vom 27.2.1974 (GVBI. 1974 S. 53) die folgende

Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreis­verwaltung des Westerwaldkreises vom 12.2.1981 hiermit be­kanntgemacht wird.

§ 1

Schutz des Ortsbildes

( 1 ) Zum Schutz des Ortsbildes sind die nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke sowie Baulücken und sonsti­ge unbebaute Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage ordnungsgemäß zu unterhalten.

(2) Die in Absatz 1 genannten Flächen sind so instandzuhal­ten, daß sie nicht in einen verwahrlosten Zustand geraten. Zu diesem Zweck sind sie insbesondere von Abfall, sonsti­gem Unrat, Gerümpel und Unkraut freizuhalten.

(3) Grünflächen sind regelmäßig abzumähen Hecken, Büsche und Bäume sind so zu beschneiden, daß keine Äste und Zweige auf Bürgersteige oder öffentliche Verkehrsflächen Überhängen.

§2

Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften des § 1 dieser Satzung oder einer auf­grund dieser Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,- DM geahndet werden (§ 24 Abs. 5 GemO)-

Das Bundesgesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung vom 2. Januar 1975 (BGBl. I S. 80), zuletzt ge­ändert durch Gesetz vom 5.10.1978 (BGBl. I S. 1465) in seiner jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, soweit die Ordnungswidrigkeit nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

§3

Zwangsmittel

Die Anwendung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung von An­ordnungen aufgrund dieser Satzung richtet sich nach den Vor­schriften des Polizeiverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 29.6.1973 (GVBI. S. 180), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.6.1978 (GVBI. S. 445).

§4

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft.

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

geltend gemacht worden ist, (§ 24 Abs.6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

Garderobenmarken fehlen

Es fehlen uns in der Vogelsanghalle eine Anzahl Garderoben­marken, die bei Veranstaltungen von Besuchern versehentlich mitgenommen werden. Wer noch eine Garderobenmarke in seinem Besitz hat, wird hiermit herzlich gebeten, sie uns zu­rückzugeben. Besten Dank.

Manns, Ortsbürgermeister

Die Kirmesgesellschaft

hat ihre nächste Sitzung am 5. März 1981,20.00 Uhr in der Gastwirtschaft Burg.

Tennisclub Heiligenroth e.V. - Informationen -

Am 22.3.1981 findet in der Vogelsanghalle, ab 10.00 Uhr mit den Tennisnachbarn aus Staudt das jährliche Freundschafts­treffen statt. Der Ablauf sieht einen Tennis- und Kegelwett- bewerb vor. Als Abschluß ist eine Siegerehrung mit fröhlichem Beisammensein geplant.

Wettbewerbe wie folgt:

Tennis - Einzel - Doppel - Mixed, Damen- und Herren- Kegel - mannschaft

Beide Clubs rechnen mit einer sehr starken Beteiligung und werden für entsprechende Gaumenfreuden sorgen. Inaktive und Gäste sind herzlich willkommen.

Ferner ist es soweit am 12.4.1981 das sagenumwobene Schleifchenturnier" zu starten. In einemLangen" oder Nor­malsatz" werden in Mixed-Begegnungen jeweils Anfänger und Fortgeschrittene ausgelost.

Anmeldetermin sofort. Für alle Mitglieder und Gäste eine Attraktion des Sports von einladender Bedeutung für weitere Aktivierung des Breitensportes..

Das nächste Monatstreffen ist auf den Donnerstag, 19.3.81, vorverlegt und zwar in der Gaststätte Burg, Heiligenroth.

Preismaskenball

Mandolinenverein

Großer Preismaskenball am Rosenmontag im Saale Neuroth 1. Preis: 100,- DM, 2. Preis 60,- DM, 3. Preis 40,- DM, und viele wertvolle Sachpreise sind zu gewinnen.

Beginn: 20.11 Uhr.

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen findet am Donnerstag, dem 5. März 1981, 19.00 Uhr, im Bür­germeisteramt statt.

TAGESORDNUNG I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1979 und Ent- lastungserteili^ng für das Haushaltsjahr 1979.

2. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den BereichRuppach Ost"

3. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Flurzaun" im Gemarkungsteil Ruppach.

4. Beratung und Beschlußfassung über die erste Änderungssat­zung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)

5. Beratung und Beschlußfassung über die Satzung zum Schutz des Ortsbildes

Heiligenroth, den 20. Februar 1981 Manns, Ortsbürgermeister Genehmigt:

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur Montabaur, den 12.2.1981 Im Aufträge: Weidenfeiler, Bauoberamtsrat Siegel