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Montabaur 8/9/81

aus anderen Gründen offensichtlich während der Benutzungs­zeit des bisherigen und des neuen Zahlungspflichtigen unter­schiedlich hoch war.

§ 14 - Zahlungspflichtige

(1) Zahlungspflichtige für die laufenden Entgelte sind die Ei­gentümer oder dinglich Nutzungsberechtigten der angeschlos­senen Grundstücke. Mehrere Zahlungspflichtige sind Gesamt­schuldner.

(2) Melden der bisherige und der neue Zahlungspflichtige einen Wechsel nicht unverzüglich an und erlangt das WVU auch nicht auf anaere Weise hiervon Kenntnis, so sind beide Gesamt­schuldner für die Zahlung der laufenden Entgelte vom Rechts­übergang bis zum Ende des Abrechnungszeitraumes, in dem das WVU hiervon Kenntnis erhält.

§15 Sonderregelungen für laufende Entgelte Die Bestimmungen der §§11 bis 14 gelten nicht für die Fälle, in denen das WVU besondere Verträge nach § 1 Abs. 2 oder Abs. 3 AVB-WasserV abgeschlossen hat.

§ 16 - Umsatzsteuer

Zu allen in diesen Vertragsbedingungen festgelegten Entgelten die der Umsatzsteuer unterliegen, wird die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuer) jeweils festgelegten Höhe hinzugerechnet.

§ 17 - Zeitweilige Absperrung

Während einer zeitweiligen Absperrung nach § 32 Abs. 7 AVB-WasserV ist der Jahresgrundpreis weiter zu zahlen.

§ 18 - Inkrafttreten

Diese Vertragsbedingungen einschließlich des Preisblattes (Anlage 1) werden öffentlich bekanntgemacht. Sie gelten ab 1. Januar 1981, gleichzeitig sind die bisherigen AVB-Wasser nicht mehr anzuwenden. Auf diesen beruhende Forderungen bleiben unberührt.

Montabaur, den 13. Febr. 1981

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ie9e in Vertretung: Reusch, I. Beigeordneter

PREISBLATT - Anlage 1 - zu den zusätzlichen Vertragsbedin­gungen Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Montabaur § 1 Jahresgrundpreis (§ 12ZVB)

Der Jahresgrundpreis beträgt

a) bei Wasserzählern mit einer Verbrauchsleitung

bis 5 m 3 30,00 DM (mtl. 2,50 DM)

bis 10 m 3 60,00 DM (mtl. 5,00 DM)

bis 20 m 3 90,00 DM (mtl. 7,50 DM)

b) bei Wasserzählern mit einer Nennweite

bis 50 mm 540,00 DM (mtl.

bis 80 mm 708,00 DM (mtl.

bis 100 mm 852,00 DM (mtl.

bis 150 mm 1.380,00 DM (mtl.

c) Standrohrzähler

für jede angefangene Woche 5,00 DM.

§ 2 - Arbeitspreis

(§ 13ZVB)

Der Arbeitspreis beträgt je m 3 1,30 DM.

§ 3 - Pauschalsatz für Bauwasser

Das Bauwasser beträgt pro m 3 umbauten Raumes 0,10 DM

§ 4 - Inkrafttreten

Diese Anlage 1 zu den ZVB Wasser gilt ab 1. Jan. 1981 Montabaur, den 13. Febr. 1981

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur S. In Vertretung: Reusch, I. Beigeordneter.

45,00 DM) 59,00 DM) 71,00 DM) 115,00 DM)

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Simmern die Teil-Erschließung des Neubaugebie­tesIn der Trift" öffentlich aus.

Es fallen an:

ca. 200 lfdm Entwässerungskanal 0 300

ca 1.500 qm Baustraße

ca. 200 lfdm duktiles Gußrohr 0 100

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr.9 anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 30,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Dienstag, der 24. März 1981,10.00 Uhr

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, einzu­reichen.

Montabaur, den 19.2.1981 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

Öffentliche Ausschreibung

Die Ortsgemeinde Horbach schreibt folgende gärtnerische Pflegearbeiten öffentlich aus:

Los 1: Friedhof

Los 2: Anlage Brunnenplatz

Los 3: Anlage an der Kapelle

Los 4: KinderspielplatzVor'm Tor"

Firmen und Personen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gel­bachstraße 9, anzufordern.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

SAMSTAG, der 14. März 1981

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Ortsgemeinde Horbach, Ortsbürgermeister, einzureichen.

Horbach, den 20.2.1981 Meuer, Ortsbürgermeister

ÖfkntL Bekanntmachungen

der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1981 vom 23.2.1981

I.

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI.

S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh­migung durch die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde vom 16.2.1981 hiermit bekanntgemacht wird: