Montabaur 8/9/81
aus anderen Gründen offensichtlich während der Benutzungszeit des bisherigen und des neuen Zahlungspflichtigen unterschiedlich hoch war.
§ 14 - Zahlungspflichtige
(1) Zahlungspflichtige für die laufenden Entgelte sind die Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigten der angeschlossenen Grundstücke. Mehrere Zahlungspflichtige sind Gesamtschuldner.
(2) Melden der bisherige und der neue Zahlungspflichtige einen Wechsel nicht unverzüglich an und erlangt das WVU auch nicht auf anaere Weise hiervon Kenntnis, so sind beide Gesamtschuldner für die Zahlung der laufenden Entgelte vom Rechtsübergang bis zum Ende des Abrechnungszeitraumes, in dem das WVU hiervon Kenntnis erhält.
§15 • Sonderregelungen für laufende Entgelte Die Bestimmungen der §§11 bis 14 gelten nicht für die Fälle, in denen das WVU besondere Verträge nach § 1 Abs. 2 oder Abs. 3 AVB-WasserV abgeschlossen hat.
§ 16 - Umsatzsteuer
Zu allen in diesen Vertragsbedingungen festgelegten Entgelten die der Umsatzsteuer unterliegen, wird die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuer) jeweils festgelegten Höhe hinzugerechnet.
§ 17 - Zeitweilige Absperrung
Während einer zeitweiligen Absperrung nach § 32 Abs. 7 AVB-WasserV ist der Jahresgrundpreis weiter zu zahlen.
§ 18 - Inkrafttreten
Diese Vertragsbedingungen einschließlich des Preisblattes (Anlage 1) werden öffentlich bekanntgemacht. Sie gelten ab 1. Januar 1981, gleichzeitig sind die bisherigen AVB-Wasser nicht mehr anzuwenden. Auf diesen beruhende Forderungen bleiben unberührt.
Montabaur, den 13. Febr. 1981
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ie9e in Vertretung: Reusch, I. Beigeordneter
PREISBLATT - Anlage 1 - zu den zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Montabaur § 1 Jahresgrundpreis (§ 12ZVB)
Der Jahresgrundpreis beträgt
a) bei Wasserzählern mit einer Verbrauchsleitung
bis 5 m 3 30,00 DM (mtl. 2,50 DM)
bis 10 m 3 60,00 DM (mtl. 5,00 DM)
bis 20 m 3 90,00 DM (mtl. 7,50 DM)
b) bei Wasserzählern mit einer Nennweite
bis 50 mm 540,00 DM (mtl.
bis 80 mm 708,00 DM (mtl.
bis 100 mm 852,00 DM (mtl.
bis 150 mm 1.380,00 DM (mtl.
c) Standrohrzähler
für jede angefangene Woche 5,00 DM.
§ 2 - Arbeitspreis
(§ 13ZVB)
Der Arbeitspreis beträgt je m 3 1,30 DM.
§ 3 - Pauschalsatz für Bauwasser
Das Bauwasser beträgt pro m 3 umbauten Raumes 0,10 DM
§ 4 - Inkrafttreten
Diese Anlage 1 zu den ZVB Wasser gilt ab 1. Jan. 1981 Montabaur, den 13. Febr. 1981
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur S. In Vertretung: Reusch, I. Beigeordneter.
45,00 DM) 59,00 DM) 71,00 DM) 115,00 DM)
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Simmern die Teil-Erschließung des Neubaugebietes „In der Trift" öffentlich aus.
Es fallen an:
ca. 200 lfdm Entwässerungskanal 0 300
ca 1.500 qm Baustraße
ca. 200 lfdm duktiles Gußrohr 0 100
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr.9 anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 30,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
Dienstag, der 24. März 1981,10.00 Uhr
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, einzureichen.
Montabaur, den 19.2.1981 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter
Öffentliche Ausschreibung
Die Ortsgemeinde Horbach schreibt folgende gärtnerische Pflegearbeiten öffentlich aus:
Los 1: Friedhof
Los 2: Anlage Brunnenplatz
Los 3: Anlage an der Kapelle
Los 4: Kinderspielplatz „Vor'm Tor"
Firmen und Personen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstraße 9, anzufordern.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
SAMSTAG, der 14. März 1981
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Ortsgemeinde Horbach, Ortsbürgermeister, einzureichen.
Horbach, den 20.2.1981 Meuer, Ortsbürgermeister
ÖfkntL Bekanntmachungen
der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1981 vom 23.2.1981
I.
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI.
S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde vom 16.2.1981 hiermit bekanntgemacht wird:

