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16.527.100, -- DM
16.527.100, - DM
Montabaur 9/9/81 § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf 16.032.500,- DM
in der Ausgabe auf 16.032.500,-DM
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1981 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes erforderlich ist, wird auf 5.896.850,- DM festgesetzt. Davon entfallen 850.500,- DM auf die Abwasserbeseitigung.
Der Gesamtbetrag der Kredite des Verbandsgemeindewerkes (Eigenbetrieb), die im Wirtschaftsjahr 1981 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich sind, wird auf 4.480.560,- DM festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 8.150.000,- DM festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für das Verbandsgemeindewerk wird auf 570.000,-- DM festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 1981 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird
a) für die Verbandsgemeinde auf
b) für das Verbandsgemeindewerk auf festgesetzt.
§5
1 .
3.000.000,- DM 500.000,- DM
Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeinde nach § 72 GemO in Verbindung mit den §§ 4, 22 und 23.
Abs. 1 FAG n.F. erhebt, beträgt
29 % der Steuerkraftzahlen der verbandsangehörigen Gemeinden und der Stadt Montabaur nach § 12 FAG 29 % der Schlüsselzuweisung A 1981 an die verbandsangehörigen Gemeinden und die Stadt Montabaur nach § 8 FAG 29 % der Schlüsselzuweisung B 1981 an die Stadt Montabaur nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 5 FAG 29 % der Zuweisungen 1981 nach § 32 Abs. 1 und 2 und § 33 FAG an die verbandsangehörigen Gemeinden und die Stadt Montabaur
2. Die Fälligkeit der Verbandsgemeindeumlage richtet sich nach § 28 Abs. 2 FAG.
§ 6
Die Benutzungsgebühren für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden
a) für Anschlußnehmer, die ihr Abwasser ungereinigt dem Kanalnetz mit anschließender zentraler Kläranlage zuführen, auf 1,25 DM pro cbm Frischwasserbezug,
b) für Anschlußnehmer, die über eigene Kläreinrichtungen (Hausklärgruben nach DIN 246100) ihr Abwasser dem Kanalnetz ohne zentrale Kläranlage zuführen auf 0,95 DM pro cbm Frischwasserbezug festgesetzt.
II.
Der Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund des § 101 Abs.2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) das Investitionsprogramm für die Jahre 1980 bis 1984 mit folgenden Summen.
Gesamtinvestitionen Haushaltsjahr 1980 Haushaltsjahr 1981
71.046.000,- DM 14.959.000,- DM 15.912.000,-- DM
Haushaltsjahr 1982 Haushaltsjahr 1983 Haushaltsjahr 1984
11.707.000,-DM 9.523.000,- DM 14.945.000,- DM
Der Verbandsgemeinderat beschließt
a) den Wirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1981, der im Erfolgsplan
in Einnahmen und Ausgaben mit je 2.700.000,-- DM und
im Finanzplan
in Einnahmen und Ausgaben mit je 6.905.700,- DM abschließt;
b) aufgrund des § 101 (2) GemO das Investitionsprogramm des Verbandsgemeindewerkes für die Jahre 1980 bis 1984
IV.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 80 in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) und § 34 FAG erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1981 und des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 1981 wird erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 1981 der Verbandsgemeinde, für die im Haushaltsjahr 1982/83 voraussichtlich 4.893.000,- DM an Krediten und zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 1981 des Verbandsgemeindewerkes, für die im Haushaltsjahr 1982 voraussichtlich 570.000,- DM an Krediten aufgenommen werden müssen.
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1981 in Höhe von 5.896.850,- DM und des Verbandsgemeindewerkes der Verbandsgemeinde Montabaur in Höhe von 4.480.560,-- CM.
5430 Montabaur, 16.2.1981 Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises (L.S.) Dr. Heinen, Landrat
V.
Der Haushaltsplan und der Wirtschaftsplan liegen zur Einsichtnahme vom 4.3.1981 bis 12.3.1981 von montags - freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr im Rathaus in Montabaur, Zimmer 21, öffentlich aus.
Montabaur, den 23.2.1981
(L.S.) Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Mangels, Bürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur-oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO— vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
Badezeitenregelung im Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur über die Fastnachtstage
Für die diesjährigen Fastnachtstage gelten folgende Familienbadezeiten im Hallenbad Montabaur:
1. März 1981 Fastnachtsonntag, geöffnet von 8.00 -12.30 Uhr

