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Montabaur 19/8/81 TAGESORDNUNG:

I. Öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über die 3. Satzung zur Ände­rung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen

2. Beratung und Beschlußfassung über die 3. Satzung zur Ände­rung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen

3. Beratung und Beschlußfassung über die 1. Satzung zur Ände­rung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)

4. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über die Neuverpachtung der Jagd

2. Verschiedenes Görgeshausen, 17. Februar 1981 Herz, Ortsbürgermeister

Aus der Bürgerversammlung vom 4.2.1981

Am 4.2.1981 fand in Görgeshausen die alljährliche Bürgerver­sammlung im GasthausZum Westerwald" statt.

Zu Beginn der Versammlung begrüßte Ortsbürgermeister Herz die zahlreich erschienenen Bürger der Gemeinde und teilte als . aktuelle Meldung des Tages mit, daß die Ortsgemeinde am Vormittag des gleichen Tages das Grundstück, auf dem die leer­stehende Tankstellenanlage steht, ersteigert hat und in Kürze mit der Beseitigung der Tankstelle begonnen werde.

Dem weiteren Bericht des Ortsbürgermeisters über die Vorhaben und Belange der Gemeinde war zu entnehmen, daß die Gemeinde' halle noch in diesem Jahre fertiggestellt werde. Die Kosten be­laufen sich auf ca. 1 Million DM, wobei angemerkt wurde, daß die Kosten nur durch die überaus große Eigenleistung möglichst gering gehalten werden konnten.

Was die Investitionen der Gemeinde für die kommende Zeit an­belangt, so teilte der Ortsbürgermeister hierzu mit, daß einige Projekte wohl nicht, wie ursprünglich vorgesehen, ihre Verwirk­lichung im Jahre 1981 finden.

Unter Berücksichtigung der derzeitigen Finanzlage werde der Bau eines Bolzplatzes sowie die Erschließung eines neuen Neu­baugebietes zunächst zurückgestellt.

Weitere Informationen des Ortsbürgermeisters richteten sich auf den oftmals kritisierten schlechten Zustand einiger Grabanlagen auf dem Friedhof, und daß man bemüht sei, hier für Abhilfe zu sorgen.

In der zwischenzeitlich stattgefundenen Sitzung des Rates am 12.2.1981 wurde dieser Problempunkt bereits erörtert.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt für den nächsten Sitzungstermin Satzungsänderungen für das Fried­hofs- und Bestattungswesen vorzubereiten.

Der I. Beigeordnete Reusch der Verbandsgemeinde Montabaur berichtete alsdann aus der Sicht der Verbandsgemeinde.

Zunächst ging er auf die rückläufigen Schülerzahlen der ersten Schülerklasse in der Grundschulklasse Niedererbach ein. Ein besonders starkes Absinken der Schülerzahlen zeichnet sich für 1985 ab. Nach dem bisherigen Zahlenstand werden nur noch 6 Kinder die 1. Klasse 1985 besuchen. Herr Reusch machte in diesem Zusammemhang auf die Problematik aufmerksam, ob es auch weiterhin möglich sei bei so geringen Schülerzahlen eine einzügige Grundschule bestehen zu lassen.

Evtl, sei es erforderlich, um den Fortbestand des Schulbetrie­bes zu sichern, zwei Klassenstufen zusammenzuschließen.

Für den Bereich der Abwasserbeseitigung teilte der I. Beigeord­nete der Verbandsgemeinde Montabaur mit, daß der Bau einer Kläranlage und des Verbindungssammlers unmittelbar bevor­stünden.

Die Ausschreibung werde in Kürze anlaufen. Der Kostenauf -

wand für die Anlage belaufe sich auf ca. DM 1.050.000,- Von dem Gesamtkostenaufwand entfielen DM 350.000,-- auf die Kläranlage'die Restsumme müsse man für Zuleitungen aufwen­den.

Zur Ausführungsart der Kläranlage teilte er weiterhin mit, daß es sich hierbei um eine Simultananlage, bestehend aus drei Teichen - zwei Belüftungs- und ein Nachklärbecken - handelt. Weiterhin verwies er auf den hohen Reinigungseffekt bei glei­chen Anlagen von bis zu 92 %.

Letztlich berichtete Herr Reusch noch von der Wasserpreiserhö­hung von DM 1,20 /m3 auf DM 1,30 / m^die lediglich der Ab­deckung der tatsächlichen Mehrkosten seit der letzten Wasser­preiserhöhung im Jahre 1975 diene.

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 12.2.1981

Beschlußfassung über die weitere Planung der Halle

Unter diesem Tagesordnungspunkt diskutierte der Rat über fol­gende Gestaltungsmaßnahmen in der Halle:

a) Büfett- und Lagerraumgestaltung

b) Einrichtung des Bierlagerkellers

c) Einrichtung der Küche und des Dienstzimmers

d) Gestaltung der Hallenwand

e) Anbringung von Bodenhülsen zur Befestigung von Sport­geräten

f) Ausführungsart des Treppengeländers

Änderungen der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungs­wesen sowie der Friedhofsgebührensatzung befürwortet

Der Ortsgemeinderat befürwortete eine Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen sowie derFriedhofs- gebührensatzung.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, für die nächste Sitzung des Rates - diese findet am 24.2.1981 statt - entscheidungsreife Satzungsentwürfe vorzulegen.

HEILBERSCHEID:

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeinde­abgaben für das Kalenderjahr 1981

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuer­gesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung-EGAO 1977 -

vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341-, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1970 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Heilberscheid erhebt im Kalenderjahr 81 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1980

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu fest­gesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neu Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabebescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.