Montabaur 18/8/81 RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Gegen den Umlegungsbeschluß und die vorbereitenden Maßnahmen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt, Schloßweg 6, 5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Girod schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Siegel Montabaur, den 16. Februar 1981
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Simon, Verm.Direktor
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung „Ober der Kirch" der Ortsgemeinde Girod, hier: Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.2.1981 die Änderung des Bebauungsplanes „Ober der Kirch" gern. § 2 Abs. 1 BBauG beschlossen.
Der Entwurf des Änderungsplanes nebst Text und Begründung liegt gern. § 2a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom
4. März 1981 bis 6. April 1981
jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 7 sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Girod während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung und der Ortsgemeinde Girod mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:
Flur 21 Flurstücke:
4462 (Weg) tlw. 2472/2, 2472/5, 2498/4, 2475/2, 2475/3, 2478/1, 2480/1,'2481, 2483/1, 2485, 2486, 2487, 2488, 2489, 2490, 2491,2492, 2493, 2494, 2495, 2496, 4464 (Weg), 4466 (Weg) tlw, 2497/3, 2498/5, 2499/1,2500, 2501, 2502, 2503, 2504, 2506/1, 2509/1, 2511, 2512, 2513, 2514, 2515, 2516, 2517, 2518, 2519, 4465 (Weg)
Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden von dem Wirtschaftsweg Nr. 4466 entlang des Friedhofes,
im Osten von der Straße „Ober der Kirch" im Süden von der Kirchstraße, im Südwesten von der Schulstraße Die Änderung hat folgenden Inhalt:
1) Am Wirtschaftsweg entlang des Friedhofes wird für die Besucher ein Parkplatz angelegt.
2) Die Einmündungsradien der Planstraße „B" in die Planstraßen „A" und „D" werden von 3.00 m auf 5,00 m vergrößert.
3) Im Bereich des Flurstückes Nr. 2503, Flur 21, wird eine zusätzliche Stichstraße eingeplant, um die rückwärtigen Baugrundstücke zu erschließen.
4) Zwischen dem Wendehammer am Wohnweg „C" und dem neu angelegten Weg - auf dem Flurstück 2503 - wird eine belastete Fläche für die Verlegung einer Entwässerungsleitung ausgewiesen
5) Die Trafostation wird von dem Flurstück Nr. 2504 an den Wendehammer des Wohnweges „C" verlegt.
6) Die Baugrenzen und die vorgeschlagenen Grundstücksgrenzen werden entsprechend der vorgenannten Eintragungen und des Ergebnisses des Erörterungstermines im Rahmen des Umlegungsverfahrens, teilweise geändert.
Girod, den 17.2.1981 Leber, Ortsbürgermeister
Kartenvorverkauf der Möhnen in Kleinholbach (J
Der diesjährige „Bunte Abend" findet am Schwerdonnerstag, ■ dem 26.2.1981,statt. Beginn: 20.11 Uhr im Saale Krekel. I Es laden ein die Möhnen „Ewig Jung". Vorverkauf der Karten ■ am Sonntag, dem 22.2.1981 ( von 14.00 bis 16.00 Uhr Gast- |l Stätte Krekel.
Holzversteigerung
Am Samstag, dem 21.2.1981, nachmittags 14.00 Uhr findet in der Dickheck am Duellstein eine Holzversteigerung statt. Es , kommen 23 rm Buchen- und Eichenbrennholz zum Verkauf, j Um Beachtung wird gebeten. $
Leber, Ortsbürgermeister
GROSSHOL BACH:
Zerstörungswut ohne Ende
Die verschiedenen Aufrufe der Ortsgemeinde blieben ohne Wirkung: Die Zerstörungswut nimmt kein Ende.
Eine Wand des Feuerwehrgerätehauses wurde in der letzten Woche mit der farbigen Aufschrift „F.C. Köln" besprüht.
Eine weitere mutwillige Beschädigung hätte schlimme Folgen haben können:
Der oder die unbekannte(n) Täter zerstörten zum wiederholten Male die Scheibe des Feuermelders. Dadurch wurde der Feuermelder der Witterung ausgesetzt, Schnee und Frost setzten die Alarmanlage außer Betrieb. Der Schaden wurde mit Sicherheit absichtlich verursacht, da die Scheibe zum 13. (in Worten: dreizehn!) Mal zerstört wurde. In einem Brand- oder anderen Katastrophenfall wäre es nicht möglich gewesen, über den Feuermelder die Feuerwehr zu alarmieren. Was mag in den Köpfen solcher Leute vorgehen, die mutwillig Leben, Gesundheit und Eigentum der Bürger aufs Spiel setzen?
Alle Bürger der Ortsgemeinde sind nochmals eindringlich aufgefordert, der Gemeindeverwaltung Hinweise auf den oder die Täter zu liefern.
Die Ortsgemeinde selbst wird unverzüglich Personen einsetzen, die insbesondere die Umgebung des Feuerwehrgerätehauses genauestens beobachten. Sollte ein Täter gefaßt werden, so wirt| die Ortsgemeinde unnachsichtig straf- und zivilrechtliche Schrit te einleiten. Der oder die Täter sollten wissen, daß die Zerstörung von Alarmeinrichtungen mit Freiheitstrafe bis zu zwei Jahren bedroht ist. Nach Absitzen der Strafe dürfte der Täter noch einige Zeit arbeiten müssen, um den finanziellen Schaden ersetzen zu können.
Metternich, Ortsbürgermeister
Vermessungsgehilfen und Versteiner gesucht
Für die Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens Großholbach werden möglichst umgehend Vermessungsgehilfen und Versteiner gesucht. Sobald es die Witterungsverhältnisse erlaubet ; (nach der Schneeschmelze) werden 10 Hilfskräfte benötigt. Erwünscht sind Personen, die über einen längeren Zeitraum mithelfen können.
Die Tätigkeit wird angemessen entlohnt. Im übrigen besteht diej Möglichkeit, durch die Hilfstätigkeit Beiträge für das Flurbereinigungsverfahren abzuverdienen.
Interessenten sollten sich umgehend beim Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft, Winfried Röther, Li» burger Straße 6, 5431 Großholbach, Tel. 19672, melden.
GÖRGESHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen finde!;« am Dienstag, 24. Februar 1981, 20.00 Uhr im Gemeindehaus $ statt.
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