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Montabaur 10/8/81

vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341-, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern» § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1970 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Heiligenroth erhebt im Kalenderjahr 1981 die

Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie den Landwirtschaftskammerbeitrag nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1980.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu fest­gesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich äncfert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabebescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

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RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Monta­baur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

Heiligenroth, 16.2.81 Manns, Ortsbürgermeister

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 10. Februar 1981

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981 verabschiedet

Zu Beginn der Sitzung befaßte sich der Ortsgemeinderat mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981. Nach Abschluß der Diskussion beschloß der Ortsgemeinderat bei einer Gegen­stimme den Erlaß der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen:

VERWALTUNGSHAUSHALT

Einnahmen

Ausgaben

VERMÖGENSHAUSHALT

Einnahmen

Ausgaben

1.528.000,- DM 1.528.000,- DM

987.000,- DM 987.000,- DM

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1981 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt erforderlich ist, wird auf 265.000,- DM festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern bleiben gegen­über dem Vorjahr unverändert und werden für das Haushalts­jahr 1981 wie folgt festgesetzt:

GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

GEWERBESTEUER nach Gewerbeertrag und Gewerbe­kapital

320 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des| Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 18,- DM

für den zweiten Hund 27,-- DM

für jeden weiteren Hund 36,- DM

Vor der Beschlußfassung über die Haushaltssatzung teilte Orts j bürgermeister Manns zum Haushaltsplan 1981 folgendes mit: Das Gesamtvolumen des Haushaltes 1981 beläuft sich auf 2.515.000,- DM.

Gegenüber dem Vorjahr sei mithin eine Verringerung von 445.000,- DM (ca. 15 %) zu verzeichnen.

Auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt entfallen 1.528.000 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshausta| 987.000,- DM.

Zum Verwaltungshaushalt teilt Ortsbürgermeister Manns mit ( dl insbesondere im Steuersektor ein Einnahmerückgang zu verzeil nen sei. Demgegenüber müsse man Steigerungen bei zu zahlen! den Umlagen feststellen.

Diese Aussagen unterstreicht er durch Benennung folgender Zahlen:

Gewerbesteueraufkommen 1979 1.045.391,-- DM

Gewerbesteueraufkommen 1980 900.000,- DM

Gewerbesteueraufkommen 1981 780.000,-- DM

Berücksichtigt man hierbei noch die entfallende LohnsummeJ steuer~(1979 = 137.659,- DM),so ergibt sich für die Gemeindej gerechnet von 1979 bis zum Haushaltsjahr 1981 eine Mindere! nähme in Höhe von ca. 400.000,- DM.

Bei der Verbandsgemeinde- und Kreisumlage sei ein Anstieg von 1979 bis zum Haushaltsjahr 1981 in Höhe von ca. 200.0 DM zu verzeichnen.

Die Umlagebelastung für das Haushaltsjahr 1981 beträgt: Kreisumlage = 312.000,- DM.

Verbandsgemeindeumlage = 348.500,-- DM.

Des weiteren werde der Verwaltungshaushalt durch die Auf­nahme von Krediten und die damit in Zusammenhang stehend Tilgungsleistungen belastet. Im Haushaltsjahr 1980 habe man| 94.500,- DM an Tilgungsleistungen und im Jahre 1981 98.000,- DM zu erbringen.

Im Zusammenhang mit der negativen Entwicklung im Unterab] schnitt 900 des Haushaltsplanes steht auch die Entwicklung de| freien Finanzspitze.

Die freie Finanzspitze wird sich nach dem gegenwärtigen Pia-1 nungsstand im Haushaltsjahr 1981 auf 86.000,- DM (Ü) belaui Für die folgenden Jahre wurden folgende freie Finanzspitzen [ errechnet:

1982 45.000,- DM (Ü)

1983 28.000,- DM (Ü)

1984 73.000 - DM (Ü)

Nach Auffassung von Ortsbürgermeister Manns sollen daherdil vorgesehenen Investitionen auf ein vertretbares Maß reduziert [ und ggf. zeitlich gestreckt werden.

Der Vermögenshaushalt beinhaltet für das Haushaltsjahr 1981 folgende Schwerpunkte in der Investitionstätigkeit der Orts­gemeinde:

1. Bau einer Tennisanlage (200.000,- DM veranschlagte Bau­kosten)