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Montabaur 9/8/81

TSW Eigendorf, abt. Alte Herren

(Am Samstag, dem 21.2.81,spielen wir gegen die Alten Herren [von Großholbach in der Kreishalle in Montabaur.

Anstoß in der Kreishalle 16.00 Uhr.

[folgende Spieler treffen sich um 15.30 Uhr in Montabaur:

Meuer Reinhold, Müller Norbert,

Haas Reinhard, Badenh. Walter,

Görg Elmar, Badenh. Reiner,

Görg Manfred, Normann Walter,

Kleine Helmut,

Heibel, Gerhard,

(Born Lothar.

|TuS 1846/1912 e.V. Montabaur, Abt. Basketball

iSIEG AUF SIEG

Am letzten Wochenende konnte die Montabaurer Basketball­mannschaft wieder voll überzeugen. Die I.Mannschaft besiegte [vor einer stattlichen Zuschauerkulisse den VfL Bad Kreuznach [mit 87 : 67 Punkten. Mit diesem souverän herausgespielten ISieg setzten die TuS-Leute ihren Höhenflug in der Tabelle fort. |Am nächsten Samstag ist das TuS-Team zwar beim Tabellen- Ischlußlicht Post Koblenz zu Gast, darf aber diesen Gegner, der isich durch Neuzugänge verstärkte, nicht unterschätzen. Spieler Eund Fans treffen sich zur Abfahrt nach Koblenz um 17.00 Uhr lam bekannten OrtWolkenkratzer".

IDie II. Mannschaft festigte durch ihren 87 : 30 Sieg in Siershahn- [ihren 2.Rang in der Tabelle. Mit dieser guten Leistung hat sich sdas Team die Spielpause über die Fastnachtstage redlich verdient.

ItuS 1846/1912 e.V. Montabaur, Abt. Fußball

I Im nächsten Auswärtsspiel kommt es am kommenden Sonntag, »22.2.81,für die I. Mannschaft zur ersten Nachholbegegnung [in der angelaufenen Rückrunde. Gegner ist der TuS Hilgert. [Spielbeginn 14.30 Uhr.

Für die II. Mannschaft steht ebenfalls eine Nachholbegegnung lauf dem Programm. Dabei erwartet sie am gleichen Tag auf [eigenem Platz um 12.45 Uhr den Lokalrivalen Holler II.

Kneipp-Verein und VHS zum ThemaHerzinfarkt"

Der Kneipp-Verein und die VHS Montabaur laden zu einem [öffentlichen Vortrag am Dienstag, dem 10. März 1981, um 19.30 [Uhr in der Joseph-Kehrein-Schule ein.

|Dr. med. Dietmar Krischkowski, Bad Marienberg spricht über [den Herzinfarkt.

[Die Bevölkerung ist zu der Vortragsveranstaltung herzlich einge­lladen.

Gemischter Chor des MGVWohlgemuth" Ettersdorf

Der MGV Wohlgemuth Ettersdorf beabsichtigt, an seinem Freundschaftssingen /Offenen Singen" am 8. und 9. August 1981 mit einem gemischten Chor aufzutreten. Die erste gemein­same Probe findet am Freitag, dem 20. Februar, um 20 Uhr im Saal in Ettersdorf statt. Hierzu sind alle interessierten Damen und Herren aus der Umgebung herzlich eingeladen.

BODEN:

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeinde­abgaben für das Kalenderjahr 1981

[(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuer- [gesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 -

AHRBACHGEMEINDEN

vom 14,12.1976 - BGBl. I S. 3341-, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1970 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Boden erhebt im Kalenderjahr 1981 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie den Landwirtschaftskammerbeitrag nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1980.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu fest­gesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

In den Fällen, in denen Hundesteuer anfällt, ergehen in diesem Jahr wegen Änderung der Hebesätze neue Steuerbescheide.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabebescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Monta­baur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

Boden, 16.2.1981 Eulberg, Ortsbürgermeister

HEILIGENROTH:

Öffentliche Bekanntmachung

Erweiterung des BebauungsplangebietesVogelsang" der Ortsgemeinde Heiligenroth

Bekanntmachung des Beschlusses gern. § 2 Abs. 1 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 12.11.1980 die Erweiterung des BebauungsplanesVogel­sang" beschlossen.

Der Beschluß lautet wie folgt:

Der BebauungsplanVogelsang" wird um die Flurstücke Nr.

78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, Flur 47 und eines Teiles des Weges Nr. 205, Flur 51 erweitert. Das Gelände wird benötigt, um die geplanten und teilweise begonnenen Sportanlagen zu verwirk­lichen.

Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG bekannt­gemacht.

Heiligenroth, den 13.2.1981 Manns, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeinde­abgaben für das Kalenderjahr 1981

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuer­gesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung-EGAO 1977 -