Montabaur 11/8/81
2. Errichtung von Wanderwegen und Schaffung von Grünanlagen (110.000,- DM)
3. Ausbau der Neustraße (32.500,- DM)
4. Fertigstellung der Industriestraße (325.000,- DM)
5. Erschließung „Vogelsang" (60.000,- DM)
6. Straßenbeleuchtungserweiterung an der K 152 (32.000,- DM)
7. Straßenbeleuchtungserweiterung im Baugebiet „Vogelsang" (41.500,- DM)
8. Allgemeiner Grunderwerb (70.000,- DM)
Außerdem ist der in 1979 durch die nicht mehr kassenwirksam gewordenen Erschließungsbeiträge entstandene Fehlbetrag in Höhe von rund 68.000,- DM abzuwickeln.
Trotz der erwarteten und zum Teil beantragten Zuschüsse aus den vorgenannten Maßnahmen, trotz Grundstückserlöse und des Eingangs von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen fehlen zur Schließung der Finanzierungslücke 265.000,- DM. Diese Summe muß durch Darlehensaufnahme finanziert werden.
Haushaltsüberschreitung für das Haushaltsjahr 1980 genehmigt
Der Ortsgemeinderat genehmigte zum einen die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1980 in Höhe von 9.000,- DM. Diese Kosten waren im Zusammenhang mit Holzrückearbeiten, deren Umfang zu Beginn des Haushaltsjahres nicht abschätzbar war, entstanden.
Des weiteren wurde die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1980 in Höhe von 3.500,- DM genehmigt. Diese Mehrausgaben waren durch Zinserhöhungen bedingt.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt entsprechend dem Beschluß des Ortsgemeinderates durch Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer sowie durch Mehreinnahmen bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.
Keine Teilnahme am Wettbewerb: „Unser Dorf soll schöner werden" im Jahre 1981
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, im Jahre 1981 nicht an dem Kreiswettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden" teilzunehmen. Er begründete seine Entscheidung insbesondere mit dem schlechten Zustand der K 103 sowie der alten Schule.
Durchführung eines Grenzregelungsverfahrens im Industriegebiet beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß zur Herbeiführung einer ordnungsmäßigen Erschließung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Industriegebiet, Gemarkung Heiligenroth, Flur 46 ein Grenzregelungsverfahren gern. §§ 80 - 84 BBauG durchzuführen. Entsprechend wurde folgender Beschluß gefaßt:
1. Das Flurstück 70/1 mit 18 Quadratmetern wird dem Eigentümer des Flurstückes 54 zugeteilt.
2. Das Flurstück 21/6 mit 8 Quadratmetern wird dem Eigentümer des Flurstückes 70/4 zugeteilt.
Der Wertausgleich erfolgt auf der Grundlage von 30,-DM/qm.
Möhnenverein „Heiterkeit", Heiligenroth
Am 26.2. ist es wieder soweit,
dann beginnt für uns Möhnen die Narrenzeit.
Morgens um 10.00 Uhr starten wir und bringen Euch die Kreppei an die Tür.
Damit die letzten die Kreppei nicht am späten Nachmittag bekommen, haben wir uns für den Verkauf den Morgen vorgenommen.
Um 14.00 Uhr dann der Möhnenzug durch die Straßen geht, wir hoffen, daß Ihr alle vor der Haustür steht.
Wir geizen nicht mit Wein und Bier und für eine Spende danken wir.
Abends um 20.11 Uhr in den Saal Neuroth bringt Stimmung mit, dann gehen die Möhnen wieder in die Bütt.
Auf dem Programm steht ein bunter Abend mit närrischem Treiben, wer möchte denn da schon zu Hause bleiben.
Ein kleines Präsent haben wir ausgewählt, das jeder beim Eintritt in den Saal erhält.
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den östlichen Bereich des Ortsteils Ruppach
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gern. § 2 Abs.1 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 6.11.1980 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den östlichen Bereich des Ortsteils Ruppach mit der Bezeichnung „Ruppach Ost" beschlossen.
Der Beschluß lautet wie folgt:
Es wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Ost im Ortsteil Ruppach beschlossen. Der Planbereich wird im groben wie folgt umgrenzt:
Im Norden von dar K 100, im Westen von der Steineckstraße bzw. K 101, im Nordwesten von der Brunnenstraße, im Süden vom Graben Nr. 40/2528, Flur 10 und im Osten von den Flurstücken 2120, 2142, Flur 21, von dem Graben 2512 bzw. Flurstück 884 sowie Graben 2506, Flur 8.
Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG bekannt- gemacht.
Ruppach-Goldhausen, den 13.2.1981 Ferdinand.Ortsbürgermeister
Verloren - Gefunden:
Nach dem bunten Abend des TuS Ahrbach am 7. Februar 1981 wurde in der Turnhalle ein Schlüsselmäppchen mit einem Schlüssel gefunden.
Der Finder kann nach entsprechendem Eigentumsnachweis den gefundenen Gegenstand beim Ortsbürgermeister während der Sprechstunden abholen.
Ferdinand, Ortsbürgermeister
Umzug der Goldhäuser-Möhnen
Am Schwerdonnerstag findet wie jedes Jahr der traditionelle Umzug der Goldhäuser Möhnen statt. Anschließend laden die Möhnen zu einem gemütlichen Kaffeestündchen in den Sonnenhof ein. Für Musikunterhaltung ist bestens gesorgt.
Möhnenverein Ruppach
Die Möhnen laden alle Närrinnen und Narren zum traditionellen „Bunten Abend" ein, der im Saal Herzmann stattfindet. Beginn: Samstag, 21. Februar 1981,20,11 Uhr.
AUGST
Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Abwasserverband Bad Ems" für das Haushaltsjahr 1981 vom 10. Februar 1981
Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Landesgesetzes über Zweckverbände und andere Formen der kommunalen Zusammenarbeit (Zweckverbandsgesetz) vom 2 12.1964 (GVBI. S. 156 - BS 2020-20) in Verbindung mit den §§ 95 ff. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419 - BS 2020-1) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 14.1.1981 hiermit bekanntgegeben wird:
§ 1
Der Haushaltsplan wird für das Haushaltsjahr 1981

