Montabaur 3/7/81
Die zu erstattenden Beträge für die Tierhalter in den Ortsgemeinden Boden, Görgeshausen,Heilberscheid, Heiligenroth, Nentershausen, Niedererbach und Nomborn werden vom jeweiligen Wassergelderheber mit der im I. Quartal 1981 zu zahlenden Kanalbenutzungsgebühr verrechnet.
In den übrigen Ortsgemeinden sowie in der Stadt Montabaur (einschließlich Stadtteilen) werden die zu erstattenden Beträge in den nächsten Tagen durch die Verbandsgemeindekasse überwiesen, sowiet dieses nicht bereits geschehen ist.
Eine Einzelbenachrichtigung der Tierhalter erfolgt nicht.
Montabaur, den 13.2,1981 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, - Bauamt -
Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates
Bericht über die Ratssitzung vom 4. 2. 1981
Ralf Meurer als neues Ratsmitglied verpflichtet
Zu Beginn der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 4.2.1981 verpflichtete Bürgermeister Mangels durch Handschlag das nachgerückte Ratsmitglied Ralf Meurer, Bergstraße 5, 5431 Nomborn, durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der mit seinem Amt als Ratsmitglied verbundenen Pflichten, Der Bürgermeister verwies insbesondere auf die Schweigepflicht und die Treuepflicht gegenüber der Verbandsgemeinde Ralf Meurer tritt im Verbandsgemeinderat die Nachfolge von Bernhard Noll, Großholbach, an, der sein Mandat zur Verfügung gestellt hat.
Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluß an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Verbandsgemeinde Montabaur
Der 1. Beigeordnete der Verbandsgemeinde, Reusch, erklärte zu den von der Verwaltung vorgelegten Satzungsentwürfen, daß man dem Verbandsgemeinderat die Verabschiedung einer neuen Satzung empfehle, habe eine doppelte Ursache:
Zum einen habe der Bundeswirtschaftsminster die Verordnung über die allgemeinen Vertragsbedingungen für die öffentlichen Versorgungsträger geändert. Damit bestehe auch für das Verbandsgemeindewerk die Verpflichtung, ihre allgemeinen Vertragsbedingungen und die Satzung an die neue Rechtsverordnung anzupassen.
Zum zweiten sei es aber notwendig, den Wasserpreis an die Kostenentwicklung anzupassen, weil die Verbandsgemeinde gesetzlich verpflichtet sei, die Wasserversorgung kostendeckend zu betreiben.
Zum geänderten Satzungsrecht erklärte Herr 1. Beig. Reusch, im wesentlichen sei das alte Satzungsrecht übernommen worden, Die neuen Satzungen enthielten lediglich folgende Neuerungen:
a) ab 1.1,1981 dürften - so 1. Beig. Reusch- die Baukostenzuschüsse nicht mehr nach der Grundstücksfläche und dem um - bauten Raum erhoben werden, sondern es müßten für jedes Neubaugebiet die anfallenden Kosten ermittelt und auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden. Der Baukostenzuschuß berechnet sich nun nach der Grundstücksfläche und der Geschoßfläche. Dabei seien aber nicht mehr - wie in der Vergangenhiet - 100 % der Kosten umzulegen. Vielmehr dürften die Grundstückseigentümer nur noch mit 70 % der Kosten belastet werden. Künftig werde also der Baukostenzuschuß nicht mehr in einer für die gesamte Verbandsgemeinde einheitlichen Höhe erhoben, sondern sei in jedem Neubaugebiet unterschiedlich je nach den anfallenden Kosten.
Für alle Anschlüsse an Verteileranlagen, die am 31.12. 1980
errichtet oder begonnen waren, werde der Baukostenzuschuß nach altem Recht erhoben (o,8o DM je cbm umbauten Raum und o,5o DM je qm Grundstäcksfläche).
b) Das Wasserwerk hat künftig die
Kosten für die Unterhaltung der Hausanschlußleitungen und der Erneuerungen zu tragen.
1. Beig. Reusch erklärte, beide Änderungen stellten eine Verbesserung für den Anschlußnehmer dar. Man müsse indes ganz nüchtern feststellen, daß das Wasserwerk kostendeckend arbeiten müsse. Da die Kosten etwa für den erstmaligen Anschluß nicht vom Anschlußnehmer in Form eines Baukostenzuschusses in vollem Umfange erstattet w~r:'e, müsse eben auf anderem Wege die Deckung erreicht werden. Dies sei nur möglich über den Wasserpreis.
c) Eine weitere Änderung liegt nach den Worten des 1. Beig. Reusch in den haftungsrechtlichen Bestimmungen vor. Auch hier sei die Rechtstellung des Anschlußnehmers verbessert.
In der Vergangenheit habe sich das Wasserwerk weitgehendst durch eine Haftungsausschlußklausel in der Satzung freistel- len können. Künftig hafte das Verbandsgemeindewerk bei Personenschäden für jede Form der Fahrlässigkeit und Vorsatz seiner Bediensteten und bei Sachschäden für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Zum Wassergeld verweist 1. Beig. Reusch auf das sich aus der Gemeindeordnung ergebende Gebot, das Verbandsgemeindewerk kostendeckend zu betreiben. Bereits im vergangenen Jahr sei von der Prüfungsgesellschaft eine Erhöhung des Wassergeldes gefordert worden.Damals habe man aber im Interesse der Abnehmer die Entscheidung zurückgestellt.
Nach den Berechnungen der Verwaltung ist eine Erhöhung des Wasserpreises nunmehr unumgänglich. Die Verwaltung habe zwei Alternativberechnungen erstellt. Die eine sehe eine Anhebung des Wasserpreises auf 1,3o DM/cbm, die andere auf 1,35 DM/cbm vor.
Für die CDU—Fraktion nahm Ratsmitglied CLEMENS NOLL zu dem vorgelegten Satzungswerk Stellung:
Er erklärte, die CDU- Fraktion bedauere es, daß man gerade in einer Zeit allgemeiner Preissteigerungen auch über die Wassergelderhöhung diskutieren müsse, Die CDU—Fraktion sehe aber die Notwendigkeit, das Wassergeld an die Kosten anzupassen. Diese Notwendigkeit liege nicht an der Geschäftsführung des Eigenbetriebes. Die Wirtschaftsprüfungsunternehmen hätten in der Vergangenheit die wirtschaftliche Führung des Eigenbetriebes bestätigt.
Ratsmitglied Noll weist auf die erheblichen Anstrengungen, die die Verbandsgemeinde seit dem Aufgabenübergang im Jahre 1975 zur Sicherstellung und Verbesserung der Wasserversorgung unternommen habe. Seit 1975 habe die Verbandsgemeinde auf dem Gebiet der Wasserversorgung rund 9.25o.ooo DM investiert. Dazu habe man Landesmittel in Höhe von 275.ooo DM bekommen. 4 Mio. Dm seien über Darlehen finanziert wor den.
Das Verbandsgemeindewerke habe in den vergangen 6 Jahren rund 1 o.ooo m Verbundleitung zwischen den verschiedenen Ortsgemeinden gelegt. Innerhalb der bebauten Ortslage seien 33.000 m Versorgungsleitungen verlegt worden. IZooo Haus- haltsanschlüsse habe man neu verlegt bzw. erneuert. Für die zukünftige Sicherstellung der Wasserversorgung habe das Verbandsgemeindewerk 8 Brunnen ausgebaut Fertiggestellt bzw. noch im Ausbau seien Speicher und Aufbereitungsanlagen mit einem Fassungsvermögen von Z75o cbm.
Die CDU- Fraktion plädiere für eine Erhöhung des Wasserpreises auf 1 ,3o DM/cbm, Man sei für eine maßvolle Erhöhung im Interesse der Abnehmer, auch wenn nicht auszuschließen sei.

