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Montabaur 2/7/81

Ortsgemeinde Härtebereich

bis Millimol/L

Görgeshausen

1

" 1,3

Großholbach

1

" 1,3

Heilberscheid

2

" 2,5

Heiligenroth

1

" 1,3

Holler

1

" 1,3

Horbach

1

" 1,3

Hübingen

1

" 1,3

Kadenbach

1

" 1,3

Montabaur

1

1,3

Wirzenborn

1

" 1,3

" Reckenthal

1

" 1,3

Bladernheim

1

" 1,3

Ettersdorf

2

" 2,5

Horressen

1

" 1,3

Eigendorf

1

" 1,3

Eschelbach

1

" 1,3

Nentershausen

1

" 1,3

Neuhäusel

1

" 1,3

Niederelbert

1

" 1,3

Niedererbach

1

" 1,3

Nomborn

1

" 1,3

Oberelbert

1

" 1,3

Ruppach-Goldhausen

1

" 1,3

Simmern

1

" 1,3

Stahlhofen

1

" 1,3

Untershausen

1

" 1,3

Welsch neudorf

1

" 1,3

Zu dieser Bekanntmachung qeben wir noch folgende Information:

- Genau dosiert, Geld gespart -

Obwohl die modernen Waschmittel nicht mehr dicke Schaumber­ge auf Flüsse und Bäche zaubern, wie sie es noch vor 15 Jahren taten, enthalten sie auch heute noch Phosphat, das vor allem in stehenden Gewässern unerwünscht ist. Phosphat wirkt in den Gewässern wie ein Düngemittel, d.h. Plankton, Algen und Wasser­pflanzen wachsen in dem ohnehin nährstoffreichen Wasser beson­ders stark. Der Sauerstoffgehalt des Wassers schwankt in den oberen Wasserschichten so stark, am Grunde des Gewässers tritt Sauerstoffmangel ein. Dann " kippt das Gewässer um", d.h., die im Wasser enthaltenen Stoffe beginnen zu faulen, das Wasser stinkt. Für die Versorgung von Menschen, Tieren und Gewerbe mit Trink- und Brauchwasser kann ein solches Gewässer nicht mehr genutzt werden.

Andererseits ist der Zusatz von Phosphat zu den Waschmitteln nicht zu umgehen, da die Waschkraft sonst erheblich geringer wäre. Phosphat bindet die im Wasser vieler Versorgungsunterneh­men enthaltene natürliche Härte (in erster Linie Kalk) ab. Die Härte wiederum ist es, die die Wirkung der eigentlichen Wasch­substanzen behindert. Je härter das Wasser ist, um so mehr Phos­phat wird zum Abbinden der Härte benötigt.

Um zu gewährleisten, daß nur soviel Phosphat mit der Lauge in die Gewässer gelangt, wie bei gegebener Wasserhärte erforderlich ist, sollen die Waschmittel entsprechend dosiert werden. Die' Waschmittelindustrie muß inzwischen auf den Packungen ab- drucken, wieviel Meßbecher man bei einer bestimmten Wasserhärte für einen Waschgang zusetzen soll. Nach Kenntnis der Wasserhärte kann dann jede Hausfrau die erforder­liche Waschmittelmenge in die Waschmaschine geben. In keinem Falle sollte sie großzügig ein wenig mehr Waschmittel hinzufügen, die Wäsche wird dadurch nicht weißer.

Sie sparen, wenn nicht mehr Waschmittel zugegeben wird, als für reine Wäsche nötig ist. Sie tragen damit auch wesentlich zum Umweltschutz bei. Denn alle Waschmittel enthalten Substanzen,

die nur schwer aus Abwasser und Gewässern zu entfernen siij Diser Tip gilt also auch dem Umweltschutz.

543o Montabaur, den 9.2.1981 Verbandsgemeindewerk Montabaur | - Wasserversorgung -

Öffentliche Bekanntmachung Planfeststellung für Ersatz der nahbedienten SchrankenanÜ durch eine Lichtzeichenanlage mit Halbschranken am Bahn] gang in Bahn-km 21,943 der eingleisigen Nebenbahn Staffel] Montabaur - Siershahn in Montabaur Die Bundesbahndirektion in Frankfurt hat für das o.a. Bautl haben das Planfeststellungsverfahren nach § 36 BundesbahJ setz beantragt. Der Plan ( Zeichnungen und Erläuterungen)! in der Zeit vom 23.2.1981 bis 23.3.1981 bei der Verbandsgj meindeverwaltung Montabaur - Ortspolizeibehörde - Konradf Adenauer - Platz 3, 543o Montabaur, während der Dienst­stunden von 7.3o Uhr bis 16.oo Uhr (dienstags von 7.3o Uh| 16.oo Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

1. Jeder, der sich von dem geplanten Bauvorhaben betroffeJ fühlt, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung! der Auslegung, das ist bis zum 6.4.1981, bei der Verbamjf gemeindeverwaltung Montabaur oder bei der Bez. Reg, Koblenz zu Az. 338 - 03 ( Anhörungsbehörde ) Einwa düngen schriftlich oder zur Niederschrift erheben.

2. Werden gegen den Plan Einwendungen erhoben, so werde| diese in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich be­kanntgemacht wird. Diejenigen, die Einwendungen erhokl haben, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt! Werden von mehr als 3oo Beteiligten Einwendungen erhol so können diese Beteiligten durch öffentliche ßJ kanntmachung benachrichtigt werden. Es wird darauf hiil wiesen, daß bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörteru] termin auch ohne den Betroffenen verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können.

3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen entstehentk| Kosten können nicht erstattet werden.

4. Die Zustellung des PlanfeststellungsbeschJusses kann i öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr| 300 Zustellungen vorzunehmen sind.

5. Über Entschädigungsansprüche wird nicht im Planfeststell lungsverfahren, sondern in einem gesonderten Entschädig

gungsverfahren entschieden.

In Vertretung: Reusch, I. Beigeordneter

Hinweis für landwirtschaftliche Betriebe !

Erstattung von Kanalbenutzungsgebühren bei landwirtschaftl liehen Betrieben mit Anschluß des Stalles an eine Sammelgij (Jauchegrube)

Gemäß § 5 der Gebühren- und Beitragssatzung der Verbarn meinde Montabaur vom 3o.6.1975 zur Satzung über die En! Wässerung der Grundstücke und den Anschluß an die öffenlj Abwasseranlage werden den Tierhaltern unter Berücksichtij des in der Satzung festgelegten Mindestverbrauches von 3ft pro Person und Jahr je Stück Großvieh ( Kühe, Pferde, RM über einem Jahr und je zwei Stick' Kleinvieh ( Schweine, Kälber, Rinder unter einem Jahr 13 cbm des Wasserver­brauches jährlich bei Berechnung der Kanalbenutzungsgeln ren in Abzug gebracht.

VERLAG

WITTICH

Die Börgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck u. Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach Telefon (02624) 3061-4. - Telex 869502 mgirm - Verantwortlich für den Inhalt: Hugo K. Vogel.

Quartalpreis DM 2,00. - Emze/sfücke durch den Verlag zum Preis von DM 0,60 + Versondkosfen.

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ÖFFENTLICHEN BEKANNTMACHUNGEN DER KOMMUNALVERWALTUNG