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Montabaur 4/7/81

folgende

daß man sich künftig öfter mit dem Wasserpreis befassen müsse, um ihn der Entwicklung der Kosten anzupassen.

Ratsmitglied IMoll verwies darauf, daß die Verbandsgemeinde Montabaur auch nach der Erhöhung des Wasserpreises im Ver­gleich zu den übrigen Verbandsgemeinden des Westerwaldkreises einen relativ niedrigen Wasserpreis erhebe

Für die SPD-FRAKTION nahm deren Vorsitzender REINER SCHLEMMER zu den vorgelegten Satzungsentwürfen Stellung und erklärte, die SPDFraktion habe sich in erster Linie mit der Frage der Erhöhung des Wassergeldes befaßt. Man müsse sich die Frage stellen, wodurch diese Erhöhungen verursacht würden. Er verweist in diesem Zusammenhang darauf, daß die Maßnahmen des Verbandsgemeindewerkes in erheblichem Umfange durch Darlehen finanziert und die Zinsen beträchtlich gestiegen seien. Aber auch die Betriebskosten seien durch Preissteigerungen für Öl und Strom sowie durch höhere Lohnkosten "geklettert".

Die SPD Fraktion bedauere es, daß die Neuanschlußkosten nicht mehr in vollem Umfange auf die Bauherren umgelegt wer­den könnten. Nunmehr müßten 30 % der Kosten vom Verbands­gemeindewerk und damit letztlich von allen Wasserabnehmern aufgebracht werden. Dies führe mit Sicherheit zu weiteren Er­höhungen des Wassergeldes. Er befürchte, daß man sich im nächsten Jahr wieder mit der Frage einer Erhöhung des Wasser­geldes beschäftigen müsse. Die Anhebung des Wasserpreises sei sicher keine populäre Maßnahme. Er hoffe aber auf Verständnis der Bürger für diese relativ geringe Preissteigerung. In anderen Bereichen sei das Wassergeld wesentlich stärker erhöht worden. Die SPD -Fraktion stimme einer Erhöhung des Wassergeldes auf 1,3o DM /cbm zu.

Ratsmitglied ERNST ROOS (FDP) erklärt ebenfalls die Zustimmung seiner Fraktion zu einer Erhöhung des Wassergel­des auf 1,3o DM/cbm.

Der Verbandsgemeinderat stimmte sodann durch einstimmigen Beschluß der Satzung für die Versorgung derGrundstücke mit Wasser und den Anschluß an die öffentliche Versorgungsein­richtung der Verbandsgemeinde Montabaur und den zusätzlichen Vertragsbedingungen der Wasserversorgung in der Verbandsge­meinde Montabaur (ZVB Wasser) zu.

Die Wasserversorgungssatzung wird in Kürze an dieser Stelle in vollem Wortlaut öffentlich bekanntgemacht. Das gleiche gilt für die "zusätzlichen Vertragsbedingungen".

Ab 1.1.1981 gelten in der Verbandsgemeinde Montabaur folgen­de Wasserpreise:

JAHRESGRUNDPREIS Der Jahresgrundpreis beträgt

a) bei Wasserzählern mit einer Verbrauchsleitung

bis 5 m3 3o,oo DM (mtl. 2,5o DM)

bis 1o m3 6o,oo " (mtl. 5,oo DM)

bis 20 m3 9o,oo " (mtl. 7,5o DM).

b) bei Wasserzählern mit einer Nennweite

bis 50 mm 54o,oo DM (mtl. 45,oo DM)

bis 80 mm 7o8,oo DM (mtl. 59,oo DM)

bis 100 mm 852,oo DM (mtl. 71,oo DM)

bis15omm 1.38o,oo DM (mtl. 115,oo DM.

c) Standrohrzähler

für jede angefangene Woche 5,oo DM.

ARBEITSPREIS (WASSERGELD)

Der Arbeitspreis beträgt je m3 1,3o DM.

PAUSCHALSATZ FÜR BAUWASSER Das Bauwasser beträgt pro m3 umbauten Raumes o,1o GM.

Daß die Verbandsgemeinde Montabaur auch nach der Erhöhung des Wassergeldes durchaus keine :"Spitzenstellung" einnimmt, sondern einen vergleichsweise niedrigen Wasserpreis hat, zeigt

ÜBERSICHT

über die Wassergeldgebühren und die Grundpreise innerhalb der Verbandsgemeinden im Westerwaldkreis

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§

Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben

Einstimmig gab der Verbandsgemeinderat im folgenden seine Zustimmung zu Haushaltsüberschreitungen für die Jahre 1980 und 1981. Akzeptiert wurde vom Verbandsgemeinderat eine überplanmäßige Ausgabe für 1980 in Höhe von 17.ooo,oo DM für den Kanalbau in der Neustraße in der Ortsgemeinde Heiligen- roth. Diese entstand, weil die vorhandene Straße durch Set­zungen stärker beschädigt war, als man ursprünglich annahm. Für die gleiche. Maßnahme entstand für das Jahr 1981 noch eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 48.ooo DM. Es zeigte sich bei den Reparaturarbeiten, daß die 1980 durch­geführten Maßnahmen nicht ausreichten. Zusätzlich zu dem ur­sprünglich vergebenen Auftrag für die Reparaturarbeiten mußten Spundbohlen gesetzt werden, um weitere Setzschäden zu vermeiden.

Überplanmäßig wurden 6.35o,oo DM bereitgestellt für die Er­stellung eines Gesamtkanalisationsplanes für die Gemeinde Ober­elbert.

Alle diese Haushaltsüberschreitungen sollen durch Einsparungen bei anderen Kanalbaumaßnahmen gedeckt werden.

Anträge der Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. und des Freundeskreises Westerwald e.V.

Zusätzlich in die Tagesordnung aufgenommen wurde die Ent-