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Montabaur 10 / 4 / 81

14.00 Uhr I. Mannschaft - SV Friedrichssegen in Horbach Bei anhaltend schlechtem Wetter ist mit dem Ausfall dieser Spiele zu rechnen.

HÜBINGEN:

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung 1979 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 18.12.80 der Ortsgemeinde Hübingen für das Haushaltsjahr 1979

I. H AUSHALTS RECHNUNG

Verwaltungs­

haushalt/DM

Vermögens­

haushalt/DM

Gesamt

DM

Feststellung des

Ergebnisses:

Soll-Einnahmen 280.411,78

149.920,75

430.332,53

+ neue Haushalts­einnahmereste

80.00G,-

80.000,-

./. Abgang alter Kasseneinnahme­reste 417,16

-

417,16

Summe bereinigte

Soll-Einnahmen 279.994,62

229.920,75

509.915,37

Soll-Ausgaben 279.994,62

229.920,75

509.915,37

Summe bereinigte

Soil-Ausgaben 279.994,62

229.920,75

509.915,37

Überschuß/Fehl­

betrag

Festgestellt:

Montabaur, den 9.5,1980 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

II. ENTLASTUNGSBESCHLUSS

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1979 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermei­ster und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haus­haltsjahr 1979 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rech­nungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Ortsbürgermeister Hoffmann und die Ortsbeigeordneten Krumm und Kröner haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse gem§

22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.

III. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 26.1.1981 bis 4.2.1981 während der allge­meinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Vsrbandsgemeindeverwaltung Montabaur

HÜBINGEN:

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981

beschlossen

In der ersten Sitzung des Jahres 1981 wurde dem Ortsgemeinde­rat die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ausge­arbeitete Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haus­haltsjahr 1981 vorgelegt. Der Ortsgemeinderat beschloß den Erlaß

der Haushaltssatzung in der vorgelegten Form. Die Haushalts­satzung enthält folgende Festsetzungen :

VERWALTUNGSHAUSHALT Einnahmen 341.000,--DM

Ausgaben 341.000,-- DM

VERMÖGENSHAUSHALT

Einnahmen 333.000,- DM

Ausgaben 333.000,- DM

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1981 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt erforderlich ist, wird auf 96.000,- DM festgesetzt.

Die Steuersätze für die Gemeindesteuer bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert und werden wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und Gewerbe­kapital 280 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 36,-- DM

für den zweiten Hund 54,- DM

für jeden weiteren Hund 72,- DM

Dem Vorbericht des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 1981 ist im wesentlichen folgendes zu entnehmen:

Aufgrund der sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltung der Haushaltsmittel wird sich die für das Haushaltsjahr 1980 vorge­sehene Kreditsumme von 57.800,- DM auf voraussichtlich 30.000,- DM reduzieren.

Der Haushalt 1981 weist für die Ortsgemeinde ein relativ hohes Gesamtvolumen von 674.000,- DM aus. Umgerechnet auf einen Einwohner (Einwohnerstand am 30.11.1980 = 412) ergäbe dies eine Einnahme / Ausgabe von 1.635,92 DM.

Im Jahre 1980 konnte der Verwaltungshaushalt nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt ausgeglichen werden. 1981 ist man in der Lage, dem Vermögenshaushalt 15.000,- DM zuzu­führen. Von dieser Zuführungssumme entfallen 5.700,- DM auf die Pflichtzuführung. Durch die Tilgung eines Darlehens (bisher ca. 8.000,- DM jährlicher Tilgungsbetrag) verringert sich die Pflichtzuführung von 14.200,- DM auf nunmehr 5.700,- DM. Somit kann durch die Zuführung .zum Vermögenshaushalt in Höhe von insgesamt 15.000,- DM eine Verbesserung der freien Finanzspitze erreicht werden (die freie Finanzspitze gibt Aus­kunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde).

Nach dem gegenwärtigen Planungsstand beläuft sich die freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1981 auf 34.000,- DM.

Für die kommenden Jahre ist eine rückläufige Tendenz bei der freien Finanzspitze zu erwarten, so daß auch in Zukunft die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit den Haushalt der Ortsgemeinde prägen müssen.

Der Vermögenshaushalt mit einem Gesamtvolumen von 333.000,- DM beinhaltet die Beteiligung an den Umbaukosten des Feuer­wehrhauses, die Durchgrünungsmaßnahme innerhalb des Orts­gebietes, den Grunderwerb im Rahmen des Umlegungsverfah­rens, den Erwerb von Straßenparzellen, die Restfinanzierung des Ausbaues der K 176/173 und als die Investitionsmaßnahme des Jahres 1981, die Erschließung des NeubaugebietesOber dem Dorf'LWeiterhin wurden Mittel bereitgestellt für den all­gemeinen Grunderwerb und für Haus- und Kanalanschlußkosten der gemeindeeigenen Grundstücke.