Montabaur 9/4/81 Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
336.251,61
325.148,09
661.399,70
Soll-Ausgaben
V. Abgang alter Haushaltsausgabe-
336.251,61
366 668,24
702.919,85
reste
2.413,52
2.413,52
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
336.251,61
364.254,72
700.506,33
Fehlbetrag
—
39.106,63
39.106,63
Festgestellt:
Montabaur, 8,5.1980 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur R eusCh, I. Beigeordneter
II. ENTLASTUNGSBESCHLUSS
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1979 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1979 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Ortsbürgermeister Wilhelmi und die Ortsbeigeordneten Berg und Weidenfeller haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern.
§ 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen und den Sitzungstisch verlassen. Den Vorsitz hat das älteste Ratsmitglied geführt.
III. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 26.1.1981 bis 4.2.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Vorbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Finanzamt Montabaur
Öffentl.Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung -
Die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung gem.§ 12 des Bodenschätzungsgesetzes vom 16. Okt. 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 1050) der Gemarkungen Gackenbach , Welschneudorf
werden in der Zeit vom 1.2.1981 bis 28.2.1981 in den Diensträumen des Finanzamts Montabaur, Kehreinstr. 6 während der Dienststunden von 8.00 bis 12.00-Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr offengelegt.
, Offengelegt werden die Schätzungskarten und die Schätzungsbücher für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung - niedergelegt sind Die [ offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Flurstücke nicht besonders bekanntgegeben.
Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt es sich, Grundbuch- oder Katasterauszüge bzw. Abfindungsnachweise mitzubringen. Ohne diese Nachweise kann keine Einsichtnahme gewährt bzw. Auskunft erteilt werden.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung - steht den Eigentümern der betreffenden Flurstücke die Beschwerde zu.
Die Beschwerde ist beim oben bezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs beträgt einen Monat.Sie beginnt mit Ablauf der oben aufgeführten Offenlegungsfrist.
Bei der Einlegung der Beschwerde soll der Verwaltungsakt bezeichnet werden, gegen den der Rechtsbehelf gerichtet ist. Es soll angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt angefoch- ten und seine Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel angeführt werden.
Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Beschwerde werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Beschwerde eingelegt ist.
Siegel
Der Vorsteher des Finanzamts Hardt
HORBACH:
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung 1979 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 9.12X0 der Ortsgemeinde Horbach für das Haushaltsjahr 1979
I. HAUSHALTSRECHNUNG
Verwaltungs
haushalt/DM
Vermögens
haushalt/DM
Gesamt
DM
Feststellung des
Ergebnisses:
Soll-Einnahmen
453.644,39
336.236,91
789.881,30
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
453.644,39
336.236,91
789.881,30
Soll-Ausgaben
453.644,39
336.236,91
789,881,30
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
453.644,39
336.236,91
789.881,30
Überschuß/Fehlbetrag
...
-
Festgestellt:
Montabaur, 10, Juni 1980 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter II. ENTLASTUNGSBESCHLUSS
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1979 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1979 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Der I. Ortsbeigeordnete Noll hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern, § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
III. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 26.1.1981 bis 4.2.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Vorbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Spvgg. Horbach
Am Sonntag, dem 25.1.81, sind folgende Spiele vorgesehen: 12.15 Uhr II. Mannschaft - TuS Miehlen II in Horbach

