Montabaur 11 / 4/81
Die Finanzierung der geplanten Vorhaben wird durch den Kreiszuschuß zu den Durchgrünungsmaßnahmen, durch Ausgleichsleistungen aus dem Umlegungsverfahren, durch Vorausleistungen, bei Erschließungsbeiträgen, durch einen anteiligen Landeszuschuß zum Bürgersteigausbau, durch Grundstückserlös, durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt und durch eine Kreditsumme sichergestellt.
Dem Investitionsprogramm für die Jahre 1982 bis 1984 ist zu entnehmen, daß im benannten Zeitraum die weitere Erschließung des Neubaugebietes „Ober dem Dorf", die Erschließung „Im Grund und Boden" sowie Maßnahmen auf dem Gebiet „Gesundheit, Sport, Erholung" und auf dem Gebiet der öffentlichen Einrichtung und Wirtschaftsförderung durchgeführt werden sollen. Den Berechnungen des Finanzplanes ist zu entnehmen, daß die, Finanzierbarkeit der Maßnahmen gegeben ist.
Auflösung des Forstbetriebsverbandes Gackenbach beschlossen
Der Forstbetriebsverband Gackenbachist seit mehr als fünf Jahren nicht mehr tätig. Das Verbandsorgan besteht nicht mehr, seitdem Forstamtsrat Henkes in den Landesdienst übernommen wurde. Aufgrund dieser Tatsache beschloß der Ortsgemeinderat einstimmig die Auflösung des Forstbetriebsverbandes. Da der Verband keinerlei Vermögen besitzt, entfällt eine Auseinandersetzungsregelung.
Erlaß einer Satzung zum Schutz des Ortsbildes beschlossen
Einstimmig sprachen sich die Mitglieder des Ortsgemeinderates für den Erlaß der o.a. Satzung aus. Durch diese Satzung soll insbesondere der Verunreinigung unbebauter Grundstücke im Ortsbereich begegnet werden. Bislang bestand keine rechtliche Handhabe, gegen Eigentümer von Grundstücken, die diese nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand versetzten, vorzugehen.
Durch den Erlaß der Satzung wird dieses Hemmnis ausgeräumt.
EITELBORN:
Parken auf Bürgersteigen
Zum wiederholten Male wird darauf hingewiesen, daß das Parken auf Bürgersteigen ohne Parkstreifen verboten ist.
Trotzdem muß immer wieder beobachtet werden, daß einige Kraftfahrer den Bürgersteig als Parkplatz benutzen.
Dies ist oftmals mit einer erheblichen Fußgängergefährdung verbunden, da die Passanten auf die Fahrbahn ausweichen müssen und so in den fließenden Verkehr geraten.
Besonders gefährlich ist dies bei den z.Zt. andauernden winterlichen Verhältnissen, weil die Fußgänger über die am Fahrbahnrand gelagerten Schnee- und Eiswälle auf die Fahrbahn ausweichen müssen und dort durch Fahrzeuge gefährdet werden.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, daß durch das Bürgersteigparken Schäden an der Bürgersteigfläche verursacht werden, die letzten Endes von der Gemeinde und den Anliegern getragen werden müssen.
Wir weisen darauf hin,. daß in Zukunft alle Bürgersteigparker zur Anzeige gebracht werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde
AUGST
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung 1979 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 14.11.1980 der Ortsgemeinde Eitelborn für das Haushaltsjahr 1979
I. HAUSHALTSRECHNUNG
Verwaltungs-
Vermögens-
Gesamt
haushalt/DM
haushalt/DM
DM
Feststellung des Ergebnisses: Soll-Einnahmen ./. Abgang alter
1.160.344,35
436.509,62
1.596.853,97
Haushaltseinnahme-
reste
”
68.500,-
68.500,-
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
1.160.344,35
368.009,62
1.528.353,97
Soll-Ausgaben ./. Abgang alter
1.160.344,35
369.674,36
1.530.018,71
Haushaltsausgabe
reste
-
1.664,74
1.664,74
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
1.160.344,35
368.009,62
1.528.353,97
Überschuß/
Fehlbetrag
Festgestellt:
Montabaur, 22. April 1980 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter
II. ENTLASTUNGSBESCHLUSS
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1979 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1979 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Ortsbürgermeister Hümmerich und der I. Ortsbeigeordnete Stein haben an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen. Den Vorsitz führt das älteste Ratsmitglied Josef La- bonte (§ 36 I 2 GemO).
III. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 26.1.1981 bis 4.2.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Kartenvorverkauf für Kappensitzungen
Ab kommenden Montag, dem 26.1. werden bei der Raiffeisenbank in Eitelborn während der Kassenstunden die Eintrittskarten für die drei großen Kappensitzungen verkauft, die jeweils am 7./14. und 21. Februar abends 20,11 Uhr im Gasthaus „Zur Sporkenburg" stattfinden werden.
Veranstalter ist der Vereinsring Eitelborn. Der Eintrittspreis beträgt 7,00 DM.
Katholische Frauengemeinschaft Eitelborn
Am Montag, dem 23. Februar 81,findet unsere Fastnachtsfeier statt. Frauen, die bereit sind, beim Unterhaltungsprogramm

