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Montabaur 11/ 3/81

§ 44 c Bundesbuugesetz (Auszug)

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver­langen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeich- neten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschä­digungspflichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)

Am neuen Friedhof wurden ein Paar Damenhandschuhe gefun­den. Der Fundgegenstand kann bei der Ortsgemeindeverwaltung abgeholt werden.

Metternich, Ortsbürgermeister

GR0SSH0LBACH/GIR0D:

Alte Herren, Eisbachtal

Am Freitag, dem 16.1.1981,um 18.00 Uhr spielen wir in der Bundeswehrhalle in Westerburg. Rote und gelbe Trikots mitbrin­gen. Abfahrt am Gasthaus Fischbach, 17.15 Uhr.

Einladung zur Jahreshauptversammlung der Alten Herren von Eisbachtal

Unsere diesjährige Versammlung findet am Samstag, dem 24.1. 1981 im GasthausFischbach" in Großholbach statt. Begipn 20.00 Uhr.

(1) Eine Verletzung von Verfahrens-und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungs­plänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbe­achtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Sat­zung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll,

ist darzulegen.

(2) Absatz 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.

§24, Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug)

TAGESORDNUNG:

1. Begrüßung

2. Totenehrung

3. Jahresrückblick für das Jahr 1980

4. Kassenbericht

5. Ehrungen

6. Wahl des Wahlleiters

7. Entlastung des Vorstandes

8. Neuwahl des Vorstandes

9. Verschiedenes

Da Termine, wie Faschingsfeier, Ausflüge, Freundschaftstreffen usw. festzulegen sind, bitten wir um vollzähliges Erscheinen aller aktiven und inaktiven Mitglieder.

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentl.Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:

GEMARKUNG GROSSHOLBACH Flur 3:

Flurstücke 58/1,12/59,60 , 41/61,62/1,62/2,39/63,38/64, 65, 42/66, 4/66, 74, 75, 76, 37/73, 137, 138/1,

144,145, 161,162,163, 164, 165, 166,167, 168, 51/171, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180,

181,182, 183, 184, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 191,30/193, 194, 2533, 2537, 2538,2539, 2540, 2541,2542, 2543, 2544

Flur 15

Flurstücke 1518, 1519, 1520, 1621/1, 1523/1, 1526/1,1527, 1528,1529,1530,1531,1532,1533,1534

Flur 18

Flurstücke 1796,1797/1,2709/1.

Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:

Im Norden von der Flurgrenze der Flur 3 (Grundstücke nörd­lich der Korngasse) -

Im Osten von der Gartenstraße und K 53 teilweise.

Im Süden von der Mittelstraße und dem weiterführenden Feldweg Im Westen vom früheren Tongrubengebiet.

Großholbach, den 9.. 1.1981 Metternich, Ortsbürgermeister

Verloren - Gefunden

Vor dem Gasthaus Fischbach wurde ein Geldbetrag gefunden.

Der Eigentümer kann diesbezügl. bei der Ortsgemeindeverwaltung vorsprechen.

GIROD:

Schützenverein Punkt 12

Am Samstag, dem 17. Januar finden die Vereinsmeisterschaften für Mitglieder des Schützenvereins statt.

15.00 Uhr Schüler Geburtsjahr 1967 und jünger,

Jugend Geburtsjahr 1966, 65, 64 Junioren Geburtsjahr 1963, 62, 61 19.30 Uhr Altersklasse ab Geburtsjahr 1935

Schützenklasse ab Geburtsjahr 1960

GÖRGESHAUSEN:

Jagdverpachtung

Die Jagdnutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes 5431 Gör- geshausen/Westetwald wird ab 1. April 1981 auf die Dauer von 9 Jahren neu verpachtet.

Der Jagdbezirk ist 303,5 Hektar groß einschl. Ortslage; davon sind etwa 98 Hektar Wald. Es handelt sich um ein Niederwildrevier. Die Abschußpläne für die Jagdjahre 1978/79 1979/80

waren wie folgt festgesetzt:

Rehwild,

männl.Wild 1 a/b 1 Stück 1 a/ b 1 Stück

II b 2 Stück II b 2 Stück

llc/BK 1 Stück II c 1 Stück

llc/BK 1 Stück

weibl.Wild 6 Stück 7 Stück

Die Verpachtung erfolgt im Wege der mündlichen Versteigerung am Samstag, dem 14.2.1981,14.00 Uhr im GasthausZum Westerwald" Inh.E.Henrich, 5431 Görgeshausen.

.Die Jagdpachtbedingungen liegen bei der Verbandsgemeindever­waltung 5430 Montabaur während der Dienststunden in der Zeit vom 2.2. bis 11.2.1981 öffentlich aus.

Sie können auch gegen Voreinsendung von 5,-- DM bei der Ver­bandsgemeindekasse Montabaur, BLZ 572 510 10, Kreissparkasse Montabaur, Konto-Nr. 500 017, angefordert werden. Jagdgenossenschaft Görgeshausen vertreten durch die Ortsgemeinde Görcpshausen Herz, Ortsbürgermeister.