Montabaur 10 / 3 / 81 RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Gegen den Umlegungsbeschluß und die vorbereitenden Maßnahmen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt, Schloßweg 6,5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Kadenbach schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaür, den 7.1.1981
Siegel Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Simon, Vermessungsdirektor
BEKANNTMACHUNGSABLAUF:
16.1.1981 Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Montabaur
16.1.1981 24.00 Uhr Bekanntmachung bewirkt
17.1.1981 - 16.2.1981 Rechtsbehelfsfrist
24.1.1981 - 23.2.1981 Öffentlicher Auslegungszeitraum für Be- . standskarte und Bestandsverzeichnis.
Schneeräum- und Streupflicht
Aus gegebenem Anlaß wird nochmals auf die Schneeräum- und Streupflicht der Anlieger hingewiesen. Nach der Ortssatzung über die Reinigung und Reinhaltung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Ortsgemeinde Kadenbach umfaßt die Reinigungspflicht der Anlieger auch die Schneeräumung. Demnach sind Bürgersteige- und soweit solche nicht vorhanden sind - am Fahrbahnrand ein mindestens 1,00 m breiter Streifen auf jeder Straßenseite zu bestreuen. Diese Streupflicht erstreckt sich ebenfalls auf unbebaute Grundstücke und Seitenwege innerhalb des Ortsgebietes.
Wir bitten alle Anlieger, auch in ihrem eigenen Interesse, ihren satzungsmäßigen Verpflichtungen nachzukommen. Verbandsgemeindeverwaltung als Ortspolizeibehörde Montabaur
M.G.V. „Lyra" Kadenbach
Am Samstag, dem 17.1.1981,um 20.00 Uhr findet im Gasthaus „Zum Westerwald" die Jahreshauptversammlung des MGV „Lyra" statt.
TAGESORDNUNG:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Bericht des Schriftführers
4. Bericht des Kassierers
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Beschluß über neue Vereinssatzung
8. Neuwahl des Vorstandes
9. Verschiedenes
SIMMERN:
MGV „Apollonia" Simmern
Allen Vereinsmitgliedern geben wir schon jetzt den Termin für unseren diesjährigen Ausflug bekannt. Die Anreise nach Bayerisch- Zell am Wendelstein erfolgt am 29.9.1981, die Abreise am 4.10.1981. Interessenten wollen sich diesen Termin für ihre Urlaubsplanung vormerken.
Generalversammlung am 31 .Jan.1981 des MusikvereLs 1930 Simmern e.V.
Die diesjährige Jahreshauptversammlung des Musikvereins 1930 Simmern findet am 31. Januar 1981 im Vereinslokal Hilpisch ab 19.30 Uhr statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Totenehrung
3. Neuaufnahmen
4. Jahresbericht
5. Kassenbericht
6. Bericht der Kassenprüfer
7. WahJ eines Versammlungsleiters
8. Entlastung des Vorstandes
9. Neuwahl des Vorstandes
10. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Anträge zu dieser Versammlung müssen bis 17. Januar 1981 dem Vorsitzenden schriftlich vorliegen.
Verkehrs- und Verschönerungsverein Simmern e.V.
Alle Mitglieder, Freunde der Ortsverschönerung und Neubürger, lädt der Verkehrs- und Verschönerungsverein zu einer Versammlung am Freitag, dem 16. Januar,um 20 Uhr in die Gaststätte Zimmermann (Fischer) ein.
Der Vorstand wird einen Rechenschafts- und Tätigkeitsbericht abgeben. Als weiterer Punkt soll über künftige Aufgaben der Ortsverschönerung gesprochen werden. Besonderen Raum wollen wir den Anregungen aus der Versammlung einräumen.
Jahreshauptversammlung der Freiw. Feuerwehr
Am Samstag, dem 24.1.1981, 20.00 Uhr, findet im Gasthaus M.Hilpisch, die Jahreshauptversammlung der Freiw. Feuerwehr Simmern statt. Alle aktiven und passiven Mitglieder sowie die Ehrenmitglieder sind hierzu recht herzlich eingeladen.
EISBACHGEMEINDEN
GR0SSH0LBACH: öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Im Langengarten" der Ortsgemeinde Großholbach.
hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 17.12.1980 Az. 610-13 nachstehende Ge- nehmigun erteilt:
Zu dem vorgenannten Bebauungsplan wird hiermit gern. § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBI.I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit § 3 der 4. Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes, zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 18.4.1974 (GVBI. S. 181), die Genehmigung erteilt:
Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen:
a) Planurkunde
b) Text
c) Begründung
Diese Genehmigung wird gern. § 12 Bundesbaugesetz in der Fassung vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Der Bebauungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur (Bauamt) während der Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie den § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiesen.

