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Montabaur 10 / 3 / 81 RECHTSBEHELFSBELEHRUNG

Gegen den Umlegungsbeschluß und die vorbereitenden Maßnah­men kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt, Schloßweg 6,5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungs­ausschusses der Ortsgemeinde Kadenbach schriftlich oder zur Nie­derschrift zu erheben.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist beim vorstehend genann­ten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaür, den 7.1.1981

Siegel Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Simon, Vermessungsdirektor

BEKANNTMACHUNGSABLAUF:

16.1.1981 Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Amts­blatt der Verbandsgemeinde Montabaur

16.1.1981 24.00 Uhr Bekanntmachung bewirkt

17.1.1981 - 16.2.1981 Rechtsbehelfsfrist

24.1.1981 - 23.2.1981 Öffentlicher Auslegungszeitraum für Be- . standskarte und Bestandsverzeichnis.

Schneeräum- und Streupflicht

Aus gegebenem Anlaß wird nochmals auf die Schneeräum- und Streupflicht der Anlieger hingewiesen. Nach der Ortssatzung über die Reinigung und Reinhaltung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Ortsgemeinde Kadenbach umfaßt die Reinigungs­pflicht der Anlieger auch die Schneeräumung. Demnach sind Bür­gersteige- und soweit solche nicht vorhanden sind - am Fahrbahn­rand ein mindestens 1,00 m breiter Streifen auf jeder Straßenseite zu bestreuen. Diese Streupflicht erstreckt sich ebenfalls auf unbe­baute Grundstücke und Seitenwege innerhalb des Ortsgebietes.

Wir bitten alle Anlieger, auch in ihrem eigenen Interesse, ihren sat­zungsmäßigen Verpflichtungen nachzukommen. Verbandsgemeindeverwaltung als Ortspolizeibehörde Montabaur

M.G.V.Lyra" Kadenbach

Am Samstag, dem 17.1.1981,um 20.00 Uhr findet im Gasthaus Zum Westerwald" die Jahreshauptversammlung des MGVLyra" statt.

TAGESORDNUNG:

1. Begrüßung

2. Totenehrung

3. Bericht des Schriftführers

4. Bericht des Kassierers

5. Bericht der Kassenprüfer

6. Entlastung des Vorstandes

7. Beschluß über neue Vereinssatzung

8. Neuwahl des Vorstandes

9. Verschiedenes

SIMMERN:

MGVApollonia" Simmern

Allen Vereinsmitgliedern geben wir schon jetzt den Termin für unseren diesjährigen Ausflug bekannt. Die Anreise nach Bayerisch- Zell am Wendelstein erfolgt am 29.9.1981, die Abreise am 4.10.1981. Interessenten wollen sich diesen Termin für ihre Ur­laubsplanung vormerken.

Generalversammlung am 31 .Jan.1981 des MusikvereLs 1930 Simmern e.V.

Die diesjährige Jahreshauptversammlung des Musikvereins 1930 Simmern findet am 31. Januar 1981 im Vereinslokal Hilpisch ab 19.30 Uhr statt.

Tagesordnung:

1. Begrüßung durch den Vorsitzenden

2. Totenehrung

3. Neuaufnahmen

4. Jahresbericht

5. Kassenbericht

6. Bericht der Kassenprüfer

7. WahJ eines Versammlungsleiters

8. Entlastung des Vorstandes

9. Neuwahl des Vorstandes

10. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Anträge zu dieser Versammlung müssen bis 17. Januar 1981 dem Vorsitzenden schriftlich vorliegen.

Verkehrs- und Verschönerungsverein Simmern e.V.

Alle Mitglieder, Freunde der Ortsverschönerung und Neubürger, lädt der Verkehrs- und Verschönerungsverein zu einer Versamm­lung am Freitag, dem 16. Januar,um 20 Uhr in die Gaststätte Zimmermann (Fischer) ein.

Der Vorstand wird einen Rechenschafts- und Tätigkeitsbericht abgeben. Als weiterer Punkt soll über künftige Aufgaben der Ortsverschönerung gesprochen werden. Besonderen Raum wollen wir den Anregungen aus der Versammlung einräumen.

Jahreshauptversammlung der Freiw. Feuerwehr

Am Samstag, dem 24.1.1981, 20.00 Uhr, findet im Gasthaus M.Hilpisch, die Jahreshauptversammlung der Freiw. Feuerwehr Simmern statt. Alle aktiven und passiven Mitglieder sowie die Ehrenmitglieder sind hierzu recht herzlich eingeladen.

EISBACHGEMEINDEN

GR0SSH0LBACH: öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanIm Langengarten" der Ortsgemeinde Großhol­bach.

hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungs­planes.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 17.12.1980 Az. 610-13 nachstehende Ge- nehmigun erteilt:

Zu dem vorgenannten Bebauungsplan wird hiermit gern. § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBI.I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit § 3 der 4. Landesverordnung zur Durchführung des Bundes­baugesetzes, zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 18.4.1974 (GVBI. S. 181), die Genehmigung erteilt:

Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgeführ­ten Unterlagen:

a) Planurkunde

b) Text

c) Begründung

Diese Genehmigung wird gern. § 12 Bundesbaugesetz in der Fassung vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) hiermit öffentlich be­kanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Der Bebauungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur (Bauamt) während der Dienststunden eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie den § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiesen.