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Montabaur 14/50/80

3. Verschiedenes.

Heilberscheid, 8. Dez. 1980

Reichwein, Ortsbürgermeister

Schneeräumung und Streuen auf Bürgersteigen ist Sache der Grundstückseigentümer

Aus gegebenem Anlaß wird darauf hingewiesen, daß nach der Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid vom 2. April 1964 die Schneeräumung Aufgabe der Anlieger ist.

§ 7 der Straßenreinigungssatzung lautet:

Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, daß der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht beeinträchtigt und der Abfluß von Ober­flächenwässern nicht beeinträchtigt werden.

Ebenso ist nach § 8 der Straßenreinigungssatzung das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und besonders gefährlicher Fahrbahnstellen bei Glätte von den Anliegern vorzunehmen.

§ 8 der Straßenreinigungssatzung hat folgenden Inhalt:

(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüber­wege, und di besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.

(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl) herzustel­len. Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Das Streuen mit Salz ist verboten, wenn hierdurch der Oberflächenbelag der Straße beschädigt werden kann. Entstandene Rutschbahnen sind sofort zu beseitigen.

(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ih­rer Längsrichtung so aufeinander abgestimmt sein, daß eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet istDeshalb muß sich der später Streuende insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken anpassen.

(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu streuen, daß während der allgemeinen Verkehrszeiten von 7.00 bis 20.00 Uhr auf den Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen keine Rutschgefahr be­steht.

Reichwein, Ortsbürgermeister

NENTERSHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen fin­det am Freitag, dem 19. Dezember 1980, 19.30 Uhr in der Turnhalle statt.

TAGESORDNUNG L ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1979 und Ent­lastungserteilung für das Haushaltsjahr 1979.

2. Beratung und Beschlußfassung über die Ausweisung neuen Baugeländes im Rahmen der Fortschreibung des Flächen­nutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur.

3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebau ungsplanesIm Strichen und andere" (Umwandlung der Grünfläche in eine Baufläche im Bereich des Flurstückes Nr. 209, Flur 13)

4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebau­ungsplanesIm Strichen und andere" - Herausnahme der Maßfestsetzungen für die Verkehrsfläche im Bereich der Planstraße B (Am Hohlgraben) Gemarkungsteil Hasenbitz.

5. Beratung und Beschlußfassung über die Erstattung von Er­schließungskosten für das Flurstück 66, Flur 13 durch die Verbandsgemeinde

6. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag der Ver­bandsgemeinde auf Kostenbeteiligung für Reparaturarbeiten an der alten Schule.

7. Beratung und Beschlußfassung über Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 1981 und das Investitionsprogramm für die Jahre 1980 bis 1984.

8. Beratung und Beschlußfassung über die Anordnung des Um­legungsverfahrens für das BaugebietSteinbitz" gern. § 46 (1) BBauG.

9. Verschiedenes,

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Aufträ­gen

2. Grundstücksangelegenheiten

3. Verschiedenes.

Nentershausen, 9.12.1980 Perne, Ortsbürgermeister

Erfreulich hohe Spende für Kriegsgräberfürsorge

Bei der Haussammlung wurde von den Einwohnern von Nen­tershausen ein Betrag von 355,75 DM gespendet und konnte an den Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge überwiesen werden. Konrektor Stippler, den Schülern, die an der Sammlung beteiligt waren, und allen Spendern sei auf diesem Wege recht herzlich gedankt.

Perne, Ortsbürgermeister

TTC Nentershausen

Am Freitag, dem 19. Dez. 1980 veranstaltet der TTC eine Weih­nachtsfeier im Vereinslokal Ohly.

Von 17.00 bis 19.00 Uhr für Schüler und Jugendliche, ab 20.00 Uhr für die Erwachsenen.

Jedes an der Veranstaltung teilnehmende Mitglied soll ein kleines Geschenk im Wert von höchstens 5,- DM (Schüler/Jugend) bzw. höchstens 10,- DM (Erwachsene) mitbringen. Für kleine Über­raschungen ist gesorgt. Alle Mitglieder bzw. Mitglieder mit Part­nern sind eingeladen.

Kirchenkonzert

Der kath. KirchenchorCäcilia" Nentershausen veranstaltet am 3. Adventssonntag, dem 14.12.1980 ein Kirchenkonzert. Alle Interessenten sind recht herzlich eingeladen.

Das Konzert findet in der Pfarrkirche Nentershausen statt und beginnt um 16.00 Uhr.

Als Gastchöre und Solisten wirken mit:

KirchenchorCäcilia" Hundsangen KirchenchorSt. Matthias" Steinefrenz-Weroth MGVEintracht" Nentershausen

Frau Rosi Adomeit und Frau Veronika Weidenfeller-Sopran-

Herr Helmut Malm, Baß

Frau Michaela Schräder, Trompete

Herr Reinhard Hobelt, Orgel

Herr Achim Rochhausen, Klavier

Herr Paul Müller und Herr Kunz Zey, Horn

Collegium Musicum Montabaur

TMZur Post"

Am Samstag, dem 13.12.1980 treffen wir uns um 20 Uhr zu unserer diesjährigen Weihnachtsfeier im Vereinslokal.

NIEDERERBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach findet am Freitag, 19. Dezember 1980, 20.00 Uhr, im Sitzungsraum in der Schule statt.

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