Montabaur 10/50/80
GACKENBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Jahr 1980 vom 8.12.1980
l.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) folgen de Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom
4.12.1980 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher auf nunmehr
DM DM DM festgesetzt
a) im VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen-
49.000,-- 332.000,-
381.000,-
die Ausgaben
49.000,- 332.000,--
381.000,--
b) im VERMÖGENSHAUSHALT
die Einnahmen
23.000,- 359.000,-
382.000,-
die Ausgaben
23.000,- 359.000,-
382.000,-
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 56.000,- DM um 28.500,- DM erhöht und damit auf 84.500,-- DM neu festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze werden nicht geändert.
II.
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung:
Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Haushaltsjahr 1980 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 28.500,- DM
5430 Montabaur, den 4.12.1980
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (L.S.) Im Aufträge
Meckel
III.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom
15.12.1980 bis 29.12.1980 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus. Gackenbach, den 8.12.1980 Ortsgemeindeverwaltung
(Lgj Gackenbach
Wilhelmi, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung
der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Gackenbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz, GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770)
HORBACH:
Sitzung der Jagdgenossenschaft Horbach
Die Gründungssitzung der Jagdgenossenschaft Horbach findet am Donnerstag, dem 18. Dez. 1980 um 19.30 Uhr im Gasthof „Westerwaldblick" in Horbach statt. Die Tagesordnung wurde im Wochenblatt vom 5.12.1980 veröffentlicht.
Verkauf von Weihnachtsbäumen in Horbach
Am Freitag, dem 19.12.1980 um 16.00 Uhr werden am Gemeindehaus in Horbach Weihnachtsbäume verkauft.
Spvgg. Horbach
Die Aktiven der SG Winden/Horbach treffen sich zur Jahresabschlußfeier am Samstag, dem 13.12.1980,20.00 Uhr in dem Buchfinkenzentrum Horbach. Eingeladen sind alle im Jahre 1980 aktiven Fußballer der I., II und AH-Mannschaft mit Anhang.
HÜBINGEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen findet am DONNERSTAG, dem 18. Dezember 1980 um 19.00 Uhr im Gemeindehaus statt.
TAGESORDNUNG I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom
30.10.1980
2. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1980
3. Beratung und Beschlußfassung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit.
4. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1979 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1979.
5. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe des Geländers an der Hauptstraße.
6. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten.
2. Verschiedenes.
Hübingen, 8. Dezember 1980 Hoffmann, Ortsbürgermeister
SIMMERN/NEUHÄUSEL Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Kindergarten | verbandes Simmern/Neuhäusel findet am MONTAG, dem 15. Dez. 1980, 20.00 Uhr im Mehrzweckraum des Kindergartens in der Schulstraße statt.
TAGESORDNUNG I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1980

