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Montabaur 10/50/80

GACKENBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Jahr 1980 vom 8.12.1980

l.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) folgen de Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi­gung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom

4.12.1980 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher auf nunmehr

DM DM DM festgesetzt

a) im VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen-

49.000,-- 332.000,-

381.000,-

die Ausgaben

49.000,- 332.000,--

381.000,--

b) im VERMÖGENSHAUSHALT

die Einnahmen

23.000,- 359.000,-

382.000,-

die Ausgaben

23.000,- 359.000,-

382.000,-

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 56.000,- DM um 28.500,- DM er­höht und damit auf 84.500,-- DM neu festgesetzt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze werden nicht geändert.

II.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung:

Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Haushaltsjahr 1980 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 28.500,- DM

5430 Montabaur, den 4.12.1980

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (L.S.) Im Aufträge

Meckel

III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom

15.12.1980 bis 29.12.1980 während der allgemeinen Dienststun­den im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus. Gackenbach, den 8.12.1980 Ortsgemeindeverwaltung

(Lgj Gackenbach

Wilhelmi, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung

der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Gackenbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend ge­macht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz, GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Ge­meindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770)

HORBACH:

Sitzung der Jagdgenossenschaft Horbach

Die Gründungssitzung der Jagdgenossenschaft Horbach findet am Donnerstag, dem 18. Dez. 1980 um 19.30 Uhr im Gast­hofWesterwaldblick" in Horbach statt. Die Tagesordnung wur­de im Wochenblatt vom 5.12.1980 veröffentlicht.

Verkauf von Weihnachtsbäumen in Horbach

Am Freitag, dem 19.12.1980 um 16.00 Uhr werden am Ge­meindehaus in Horbach Weihnachtsbäume verkauft.

Spvgg. Horbach

Die Aktiven der SG Winden/Horbach treffen sich zur Jahresab­schlußfeier am Samstag, dem 13.12.1980,20.00 Uhr in dem Buchfinkenzentrum Horbach. Eingeladen sind alle im Jahre 1980 aktiven Fußballer der I., II und AH-Mannschaft mit Anhang.

HÜBINGEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen findet am DONNERSTAG, dem 18. Dezember 1980 um 19.00 Uhr im Ge­meindehaus statt.

TAGESORDNUNG I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom

30.10.1980

2. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haus­haltsjahr 1980

3. Beratung und Beschlußfassung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit.

4. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1979 und Ent­lastungserteilung für das Haushaltsjahr 1979.

5. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe des Gelän­ders an der Hauptstraße.

6. Verschiedenes.

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegen­heiten.

2. Verschiedenes.

Hübingen, 8. Dezember 1980 Hoffmann, Ortsbürgermeister

SIMMERN/NEUHÄUSEL Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Kindergarten | verbandes Simmern/Neuhäusel findet am MONTAG, dem 15. Dez. 1980, 20.00 Uhr im Mehrzweckraum des Kindergartens in der Schulstraße statt.

TAGESORDNUNG I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haus­haltsjahr 1980