Bürgerbrief
Montabaur
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Dezember 1980 2. Jahrgang
Noch einmal »Villa Sonnenschein«
LIEBE MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER VON MONTABAUR !
Werin wir uns heute noch einmal in der Angelegenheit "Villa Sonnenschein" - gemeint ist das ehemalige Haus Kunoth am Konrad- Adenauer-Platz - zu Wort melden, so tun wir dies, um den Gerüchten, Vermutungen und Verdächtigungen entgegenzutreten, die inzwischen die Gemüter einiger unserer Mitbürger erhitzen, und weil wir uns des Eindruckes nicht erwehren können, daß es manchem "Streiter für die Erhaltung des ehemaligen Gefängnisses" gar nicht mehr um das alte Haus, sondern um eine Kraftprobe geht. Wie anders ließe sich erklären, daß seinerzeit die SPD-Fraktion im Rat unserer Stadt geschlossen für den Bebauungsplan Altstadt I gestimmt hat, den sie heute in so gravierender Weise und ganz offensichtlich ohne Rücksicht auf die Folgen geändert haben will ? I Was verbirgt sich hinter dem so beharrlich vertretenen Gesinnungswandel ? Sind es reichlich späte neue Erkenntnisse, oder hatten ihre Vertreter im Stadtrat seinerzeit bei der Beschlußfassung über den in Rede stehenden Bebauungsplan gar nicht begriffen, worüber sie abstimmten ? Will die SPD von ihrer Fehlleistung bei der Abstimmung über die Einrichtung eines Hauses für unsere Jugend ab lenken, oder trifft hier das Wort Konrad Adenauers zu, der einmal gesagt hat, man dürfe die Sozialisten nicht an das Geld anderer Leute heran lassen, weil sie damit nicht umgehen könnten ? Wir wissen es nicht und müssen deshalb die Antworten auf diese Fragen Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, selbst überlassen.
Wir wissen auch nicht, welcher andere Grund als der, den wir oben erwähnt haben, die FWG veranlaßt, sich für die Erhaltung eines alten Hauses einzusetzen, das nicht einmal im Eigentum der Stadt steht. Außer einigen auf die Gefühle der Bürger zielenden Äußerungen hat diese Gruppe bisher wohl noch nichts verlauten lassen, was die Notwendigkeit der Änderung des Bebauungsplanes Altstadt I überzeugend begründen könnte. Nun, eine freie Wählergruppe kann sich Fehlentscheidungen leisten. Sie hat - im Gegensatz zu den bundesweit auftretenden politischen Parteien - keinen Namen zu verlieren und muß sich nach Ablauf einer Legislaturperiode nicht zur Wiederwahl stellen. Sie kann sich von ihrem kommunalpolitischen Scherbenhaufen einfach zurückziehen.
Bevor wir uns den Einzelheiten zuwenden, die deutlich machen, washalb die CDU als verantwortungsbewußte Partei der Erhaltung des ehemaligen Hauses Kunoth nicht zustimmen kann, erlauben Sie uns bitte einige grundsätzliche Bemerkungen zu der in unserem letzten Bürgerbrief bereits erwähnten Bürgerinitiative "Rettet das ehemalige Gefängnis". Die Bildung von Bürgerinitiativen wird von uns grundsätzlich begrüßt, zeigen solche Initiativgruppen doch, daß die Bürger von ihren demokratischen Rechten Gebrauch machen. Erwartet werden muß aber, daß sich die Initiatoren hinreichend informieren, bevor sie Behauptungen aufstellen, die geeignet sind, die Politik - im vorliegenden Falle die des Stadtrates - verzerrt darzustellen. So ist z. B. die Behauptung unzutreffend, bisher seien immer nur Einzelkämpfer für die Erhaltung bedeutender Gebäude in Montabaur tätig geworden, und erst durch die Bürgerinitiative sei ein Umdenkungsprozeß in Gang gekommen.
Wir wissen, daß die Bürgerinitiative in Montabaur sich große Mühe gegeben hat, die erforderliche Anzahl an Unterschriften zur Stützung ihres Begehrens zu erhalten. Wir wissen aber auch, daß nicht alle Unterzeichner das in Rede stehende Haus kennen.
Nach diesen allgemeinen Bemerkungen dürfen wir Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, nachstehend die Tatsachen, Daten und Zahlen übermitteln, die wir für besonders aufschlußreich erachten.
I. Ausgangslage in unserer Stadt für eine Weiterentwicklung der Kreisstadt als Wohn-, Schul- und Einkaufsstadt
ln den letzten 15 Jahren hat sich der Stadtbereich durch Neubaugebiete mehr als vervierfacht. Es herrscht eine auf den Stadtrand - also nach außen - gerichtete Bebauung mit der Folge, daß durch die Verschlechterung der Bausubstanz infolge Überalterung der Bevölkerung sowie durch die Überbelegung dieser Altbauten mit nichtdeutschen Bevölkerungsgruppen eine Verödung des Stadtkerns erkennbar wurde. Dieses führte zwangsläufig im Stadtkern sowohl zur Verschlechterung der Wohn- und Arbeitsbedingungen, zu Veränderungen des Funktionsgefüges der Altstadt als dem zentralen Mittelpunkt - dem Herz - der Kreisstadt als auch zum Verfall von Bausubstanz, da die Eigentümer nicht bereit oder in der Lage waren, in die Altbauten und das Wohnumfeld Kapital zu investieren. Im Stadtrandgebiet führte diese Entwicklung zur Neubeanspruchung von bisher unbebauter Landschaft und damit zur Verringerung der ökologischen Ausgleichsflächen.

